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   OLG München, 19.12.2013 - 4c Ws 1/13   

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https://dejure.org/2013,37426
OLG München, 19.12.2013 - 4c Ws 1/13 (https://dejure.org/2013,37426)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.2013 - 4c Ws 1/13 (https://dejure.org/2013,37426)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 4c Ws 1/13 (https://dejure.org/2013,37426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 16, 17 JVEG
    Entschädigungsansprüche von teilzeitbeschäftigten ehrenamtlichen Richtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen von Entschädigungsansprüchen teilzeitbeschäftigter ehrenamtlicher Richter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch für Nachteile bei der Haushaltsführung von 14 Euro pro Stunde

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Was verdienen Laienrichter? - Schöffen bekommen Ausgleich für Verdienstausfall oder für "Nachteile bei der Haushaltsführung"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch für Nachteile bei der Haushaltsführung von 14 Euro pro Stunde

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2014, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Leipzig, 18.06.2009 - S 1 SF 87/09
    Auszug aus OLG München, 19.12.2013 - 4c Ws 1/13
    Ebenso wie der Erwerbstätige eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall gemäß § 18 JVEG erhält und nicht darauf verwiesen wird, vor oder nach seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am selben Tag seiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen, um einen Verdienstausfall zu vermeiden, so soll auch der Haushaltsführer eine Entschädigung erhalten, ohne dass es auf das Vor- oder Nacharbeiten von Haushaltstätigkeit ankommt (SG Leipzig 1. Kammer Beschluss vom 18.6.2009 Az.: S 1 SF 87/09 ERI zitiert nach juris Rdn. 13).
  • KG, 16.08.2010 - 1 Ws 135/10

    Entschädigung ehrenamtlicher Richter: Anspruch eines Rentenempfängers auf eine

    Auszug aus OLG München, 19.12.2013 - 4c Ws 1/13
    Das Gesetz stellt sie den teilzeitbeschäftigten Erwerbstätigen gleich, die nicht während ihrer regelmäßigen Arbeitszeit herangezogen werden und damit ebenfalls keinen Verdienstausfall erleiden (KG Berlin Beschluss vom 16.8.2010 Az.: 1 Ws 135/10 zitiert nach juris Rdn. 3).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18

    Entschädigungsanspruch von Schöffen bei Teilzeittätigkeit

    Der Umfang der Teilzeit spielt dabei keine Rolle, da § 17 JVEG und § 18 JVEG nicht in einem Konkurrenzverhältnis stehen, sondern sich vom Wortlaut her ergänzen und zwar unter dem Vorrang des § 18 JVEG (vgl. auch OLG München B.v. 19.12.2013, 4c Ws 1/13).

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist Sinn und Zweck des § 17 JVEG, dass der haushaltsführende Schöffe einen materiellen Ausgleich für die Heranziehung zu einer Zeit erhält, die er für die Verrichtung von Hausarbeit vorgesehen hat, unabhängig davon wie er konkret die Teilzeit eingeteilt hat (vgl. auch OLG München B.v. 19.12.2013, 4c Ws 1/13).

  • LG Bonn, 26.10.2015 - 29 KLs 1/14

    Schöffenentschädigung - Dauer der Heranziehung - Aufrundung der letzten

    Insbesondere ist es Sinn und Zweck des § 17 JVEG, dem haushaltsführenden Schöffen einen materiellen Ausgleich für die Heranziehung zu einer Zeit zu gewähren, die er für die Verrichtung von Hausarbeit vorgesehen hat, unabhängig davon, wie er konkret die Teilzeit eingeteilt hat (OLG München , Beschluss v. 19.12.2013, Az. 4c Ws 1/13).
  • KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12

    Entschädigung eines teilzeitbeschäftigten ehrenamtlichen Richters (Schöffen) für

    Das bedeutet aber nicht, daß er jeden Tag arbeiten muß, um in den Genuß der Entschädigung zu kommen (vgl. OLG München, Beschluß vom 19. Dezember 2013 - 4c Ws 1/13 - und Sächsisches Landessozialgericht, Beschluß vom 15. Februar 2011 - L 6 SF 47/09 ERI - jeweils zitiert nach juris).
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