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   OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14   

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https://dejure.org/2014,54914
OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14 (https://dejure.org/2014,54914)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14 (https://dejure.org/2014,54914)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14 (https://dejure.org/2014,54914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2015, 495
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 156/00

    Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Bindungswirkung des § 358 Abs. 1 StPO im

    Auszug aus OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14
    Gleiches kann - unabhängig von der Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses - gelten, wenn die sexuellen Handlungen im Rahmen einer echten Liebesbeziehung zwischen der oder dem Gefangenen und der zur Betreuung eingesetzten Person stattfinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25.02.1999, 4 StR 23/99, und vom 15.06.2000, 4 StR 156/00, jeweils zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 28.06.2010, 5 StRR (I) 34/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 12 und 14).

    Dies würde darauf hinauslaufen, dass sexuelle Handlungen zwischen Justizvollzugsbediensteten und Gefangenen stets nach § 174a StGB strafbar wären, was jedoch weder dem Wortlaut noch dem Strafzweck dieser Vorschrift entspricht (vgl. BGH-Beschluss vom 15.06.2000, 4 StR 156/00 a. a. O.).

  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99

    Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Mißbrauch der Stellung; Liebesbeziehung

    Auszug aus OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14
    Gleiches kann - unabhängig von der Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses - gelten, wenn die sexuellen Handlungen im Rahmen einer echten Liebesbeziehung zwischen der oder dem Gefangenen und der zur Betreuung eingesetzten Person stattfinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25.02.1999, 4 StR 23/99, und vom 15.06.2000, 4 StR 156/00, jeweils zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 28.06.2010, 5 StRR (I) 34/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 12 und 14).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei

    Auszug aus OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14
    In derartigen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtsgerichtshofes (vgl. BGH, NStZ 2013, 672) nämlich das Vorliegen der erforderlichen Zustimmung der zu begutachtenden Person zur Begutachtung darzutun.
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Auszug aus OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14
    a) Sofern die nunmehr zur Entscheidung berufene Kammer hinsichtlich der Taten zum Nachteil des Gefangenen ... (oben keine weiteren Feststellungen zu treffen vermag und daher zum Ergebnis kommen sollte, dass der Tatbestand des § 174a Abs. 1 StGB in diesen Fällen nicht verwirklicht ist, wird hinsichtlich der ausgeschiedenen Verletzungen von § 174c StGB die Vorschrift des § 154a Abs. 3 StPO zu beachten sein. Allerdings ist insoweit auf die gleichartigen Anforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung hinzuweisen (vgl. BGH-Urteil vom 14.04.2011, 4 StR 669/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 38ff.).
  • OLG München, 28.06.2010 - 5St RR (I) 34/10

    Versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einer JVA;

    Auszug aus OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14
    Gleiches kann - unabhängig von der Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses - gelten, wenn die sexuellen Handlungen im Rahmen einer echten Liebesbeziehung zwischen der oder dem Gefangenen und der zur Betreuung eingesetzten Person stattfinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25.02.1999, 4 StR 23/99, und vom 15.06.2000, 4 StR 156/00, jeweils zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 28.06.2010, 5 StRR (I) 34/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 12 und 14).
  • OLG Zweibrücken, 29.03.2021 - 1 OLG 2 Ss 14/21

    Auslegung des § 174c Abs. 1 StGB für einvernehmliche Handlungen eines

    Entsprechendes gilt, wenn sich Täter und Klient vor dem Sexualkontakt zwar lediglich anlässlich des besonderen Verhältnisses kennengelernt haben, sich daraus aber eine hiervon unabhängige, nicht länger auf einem Abhängigkeitsverhältnis beruhende Liebesbeziehung entwickelt hatte (jew. zu § 174a StGB: BGH, Beschluss vom 25.02.1999 - 4 StR 23/99, juris Rn. 5; OLG München, Beschlüsse vom 28.06.2010 - 5 St RR (I) 34/10, juris Rn. 14 und vom 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14, juris Rn. 8).
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