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   OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19   

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https://dejure.org/2020,8806
OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19 (https://dejure.org/2020,8806)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2020 - Verg 19/19 (https://dejure.org/2020,8806)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19 (https://dejure.org/2020,8806)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GWB § 19 Abs. 2 Nr. 5, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
    Auslegung von Vergabeunterlagen: Keine Ermessen hinsichtlich Angebotsausschlusses; Berücksichtigung eines Verstoßes gegen das Anzapfverbot im Vergabeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Auslegung von Vergabeunterlagen: Keine Ermessen hinsichtlich Angebotsausschlusses; Berücksichtigung eines Verstoßes gegen das Anzapfverbot im Vergabeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Sechsstreifiger Ausbau einer BAB; Ausschluss von einem Vergabeverfahren; Missbrauchsvorwürfe im Rahmen einer vergaberechtlichen Inzidentprüfung; Verstoß gegen das sogenannte Anzapfverbot

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wird ein Verstoß gegen das "Anzapfverbot" im Nachprüfungsverfahren berücksichtigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Missbrauchsvorwürfe im Rahmen einer vergaberechtlichen Inzidentprüfung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19
    Grundsätzlich liegt eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2017 - Verg 54/16).

    Hinsichtlich des Angebots des Bieters ist Maßstab der Auslegung, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte, wobei es keinen Erfahrungssatz gibt, dass der Bieter stets das vom Ausschreibenden Nachgefragte anbieten will, auch wenn ihm redliche und interessensgerechte Absichten zu unterstellen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2017 - Verg 54/16, NZBau 2017, 684).

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2016 - 15 Verg 1/16

    BW-Modell - Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen im

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19
    Maßgeblich ist nicht das Verständnis eines einzelnen Bieters, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen versteht (vgl. OLG Karlsruhe, NZBau 2016, 449).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19
    (2) Das OLG Düsseldorf hat sich in seinem Beschluss vom 27.6.2012 (VII-Verg 7/12, BeckRS 2012, 15939) mit der Frage befasst, ob anders als Kartellverstöße von Bietern auch Kartellrechtsverstöße der Vergabestelle Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens sein können und kam zu der Schlussfolgerung, dass im Ergebnis freilich einiges dafür sprechen könnte, kartellrechtliche Verstöße des Auftraggebers, sofern diese ohne zeitaufwändige Untersuchung einwandfrei festzustellen sind, in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu berücksichtigen.
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19
    Maßgeblich ist hinsichtlich der Vergabeunterlagen der Empfängerhorizont der potentiellen Bieter (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10).
  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18.01.2000 - KVR 23/98 S. 21 BA) geäußert, dass das unter einem besonderen Beschleunigungsbedürfnis stehende Vergabeverfahren zur Klärung komplexer und bei einer Prüfung von Kartellrecht regelmäßig aufgeworfener Fragen der Marktabgrenzung und der Bewertung der Stellung des Auftraggebers im fraglichen Markt nicht geeignet sei (so auch Dittmann, in Ziekow/Völlink, a. a. O., § 156 GWB Rdn.20, der anregt die Regelung in § 156 Abs. 3 GWB mithin so zu verstehen, dass - wenn die Befugnisse einer Kartellbehörde erforderlich sind, um belastbar einen Verstoß etwa gegen § 1 oder §§ 19, 20 GWB festzustellen - ausschließlich eben diese Behörden dafür zuständig sind, diese Verstöße zu verfolgen, auch wenn sie sich in einem Vergabeverfahren ereignen).
  • VK Nordbayern, 03.06.2019 - RMF-SG21-3194-4-24
    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 03.06.2019, Az.: RMF-SG21-3194-4-24, wird zurückgewiesen.
  • VK Berlin, 13.07.2021 - VK-B2-12/21

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!

    Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn das Unternehmen nicht das anbietet, was der Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

    Was durch die Vergabeunterlagen vorgegeben wird, ist dabei anhand einer Auslegung in entsprechender Anwendung der §§ 131, 157 BGB nach dem jeweiligen objektiven Empfängerhorizont festzustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125).

    Somit ist nicht das Verständnis eines einzelnen Bieters maßgeblich, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen versteht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. April 2016 - 15 Verg 1/16, NZBau 2016, 449, 450 m.w.N.).

  • VK Berlin, 13.07.2021 - B 2-12/21
    Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn das Unternehmen nicht das anbietet, was der Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

    Was durch die Vergabeunterlagen vorgegeben wird, ist dabei anhand einer Auslegung in entsprechender Anwendung der §§ 131, 157 BGB nach dem jeweiligen objektiven Empfängerhorizont festzustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125).

    Somit ist nicht das Verständnis eines einzelnen Bieters maßgeblich, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen versteht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. April 2016 - 15 Verg 1/16, NZBau 2016, 449, 450 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 11 Verg 9/19

    Entsorgung von PAK-haltigem Straßenaufbruch

    Für die Auslegung von Vergabeunterlagen ist auf die objektive Sicht eines verständigen und fachkundigen Bieters abzustellen, der mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vertraut ist (OLG München, Beschluss vom 20.01.2020 - Verg 19/19 Rn. 101).
  • VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20

    Ansteuerung "motorischer Bewegungen" ≠ Ansteuerung von Motoren!

    Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn das Unternehmen nicht das anbietet, was die öffentliche Auftraggeberin nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

    Was durch die Vergabeunterlagen vorgegeben wird, ist dabei anhand einer Auslegung in entsprechender Anwendung der §§ 131, 157 BGB nach dem jeweiligen objektiven Empfängerhorizont festzustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125).

    Somit ist nicht das Verständnis einer einzelnen Bieterin maßgeblich, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen versteht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

  • VK Berlin, 03.12.2021 - VK-B2-35/21

    Aufgestellte Parameter nicht eingehalten: Angebot wird ausgeschlossen!

    Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn ein Unternehmen nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

    Was durch die Vergabeunterlagen vorgegeben wird, ist dabei anhand einer Auslegung in entsprechender Anwendung der §§ 131, 157 BGB nach dem jeweiligen objektiven Empfängerhorizont festzustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125).

    Somit ist nicht das Verständnis eines einzelnen Bieters maßgeblich, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen versteht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

  • VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18

    Baumaßnahme

    Zweck des § 99 Nr. 4 GWB ist es, die Verwendung öffentlicher Gelder nicht nur dann an die Vorgaben des Vergaberechts zu binden, wenn die Gebietskörperschaften und sonstigen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 1-3 GWB unmittelbar selbst Auftraggeber sind, sondern auch dann, wenn sie die ihnen zur Verfügung stehenden Geldmittel über Subventionen an Dritte weiterleiten und so nur noch indirekt an der Ausschreibung beteiligt sind (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.11.2010 - Verg 19/19, juris-Rn. 36).
  • VK Berlin, 03.12.2021 - B2-35/21
    Vergabeunterlagen abweicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

    Was durch die Vergabeunterlagen vorgegeben wird, ist dabei anhand einer Auslegung in entsprechender Anwendung der §§ 131, 157 BGB nach dem jeweiligen objektiven Empfängerhorizont festzustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125).

    Somit ist nicht das Verständnis eines einzelnen Bieters maßgeblich, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen versteht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

  • VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4

    Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Unterlagen zum Zwecke der Vergabe

    Das OLG München hat hinsichtlich der Prüfung eventueller kartellrechtliche Verstöße der Vergabestelle (Beschluss vom 20.1.2020, Verg 19/19) ebenfalls festgestellt, dass eine umfassende Prüfung im Nachprüfungsverfahren gegen das Beschleunigungsverbot verstößt.
  • VK Nordbayern, 30.03.2021 - RMF-SG21-3194-6-6

    Vergabe aufgrund unangemessen niedrigen Angebots

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch dann, wenn keine Präklusion insoweit vorliegen und die Vergabekammer grundsätzlich die BestBek bzw. das UWG als vergaberechtliche Anknüpfungsnorm ansehen würde, die Vergabekammer eine Prüfungskompetenz insoweit im konkreten Nachprüfungsverfahren nach derzeitiger Einschätzung nicht annehmen würde (siehe dazu OLG München, Beschl. vom 20.01.2020, Verg 19/19).
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