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   OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11   

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OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11 (https://dejure.org/2012,3068)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11 (https://dejure.org/2012,3068)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 (https://dejure.org/2012,3068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses als selbstständige Verfahren mit getrennten Kostenentscheidungen; Voraussetzungen der Bekanntgabe eines Beschlusses durch Aufgabe zur Post; ergänzende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Nachlassgerichts bei Abschluss mehrerer Verfahren betreffend die Person eines Erblassers; Verfahren bei Bekanntgabe von Entscheidungen durch Aufgabe zur Post

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Nachlassgerichts bei Abschluss mehrerer Verfahren betreffend die Person eines Erblassers; Verfahren bei Bekanntgabe von Entscheidungen durch Aufgabe zur Post

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 523
  • FGPrax 2012, 137
  • FamRZ 2012, 1405
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 06.07.1979 - 8 W 60/79
    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Denn ggf. muss auch nach Beendigung des Amtes als Testamentsvollstrecker ein mit einem Vermerk über die Beendigung des Amtes versehenes Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt werden (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 387 ).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dies gilt auch dann, wenn sich - wie hier - die Frage der Erstattung außergerichtlicher Kosten mangels eines entsprechenden Antrags eines Beteiligten nicht ausdrücklich stellte und sich das Gericht über diese Fragen keine Gedanken gemacht haben sollte (vgl. die ständige Rechtsprechung des BGH zu den Parallelfällen der nicht ausgesprochenen Entscheidung über die Revsions- bzw. Rechtsbeschwerdezulassung, etwa NJW 2004, 779 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit "100 SMS gratis" bei

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dies folgt aber aus der bereits angesprochenen Regelung des § 8 InsO, da im Bereich der InsO bei etwaigen Bekanntgabemängeln § 189 ZPO entsprechend angewendet wird (vgl. LG München I, BeckRS 2009, 26244).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10

    Zulässigkeit der Einlegung einer Revision aus einem anderen als dem durch das

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Denn in solchen Fällen kommt das für rechtsfehlerhafte Beschlüsse vorgesehene Beschwerdeverfahren zum Tragen (bei Überschreiten des Beschwerdewerts des § 61 Abs. 1 FamFG ist die isolierte Kostenbeschwerde zulässig, vgl. Beschluss des BGH vom 09.12.2010,V ZB 149/10, Rdn. 6).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dagegen kann ein das Rechtsmittelverfahren ausschließender Ergänzungsfall nur vorliegen, wenn Umstände erkennbar sind, die den Schluss zulassen, dass das Erstgericht die Kostenentscheidung zugunsten der neben dem Beschwerdeführer am Ausgangsverfahren Beteiligten versehentlich übergangen hat (vgl. a. BGH, NJW 2006, 1351, Rdn. 17).
  • BGH, 07.12.1966 - IV ZR 264/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Ein solcher Hinweis ist jedoch zwingend erforderlich, um bei dem Bekanntgabeempfänger nicht den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um nicht eine solche Bekanntgabe, sondern nur um die formlose Übersendung einer Abschrift oder Ausfertigung (so schon BGH MDR 1967, 475 zur Zustellung durch Aufgabe zur Post).
  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dies ist im Punkt Kosten jedoch nur dann der Fall, wenn die Kostenentscheidung versehentlich, nicht aber rechtsirrig unterlassen worden ist (so schon BGH, MDR 1953, 164 zur Urteilsergänzung nach § 321 ZPO, dessen Regelungsgehalt das FamFG übernommen hat, vgl. BT-Drs. 16/6308, S. 197).
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Damit war die Absicht einer solchen Bekanntgabe für die Beteiligte zu 8 auch nicht erkennbar, so dass eine Heilung der fehlerhaften Bekanntgabe des Ausgangsbeschlusses ausscheidet (vgl. BGH, NJW 2003, 1191 und NJW 1952, 1375 ).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99

    Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Nach diesem Zeitpunkt kam eine Abänderung im Kostenpunkt nur über eine Ergänzung nach § 43 Abs. 1 FamFG in Frage, weil die anwaltlich vertretene Beteiligte zu 8 ausdrücklich gegenüber dem Amtsgericht eine Kostenentscheidung zu ihren Gunsten beantragte und keinerlei Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Beteiligte zu 8 - im Wege der Beschwerde - eine Überprüfung der Ausgangsentscheidung durch das übergeordnete Gericht anstrebte (vgl. dazu etwa BayObLG, NJW-RR 2000, 671 m.w.N).
  • OLG München, 03.05.2010 - 31 Wx 34/10

    Testamentsvollstrecker: Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Die Frage, ob dem Beschwerdeführer ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen war oder ist, ist dagegen ein weiteres Verfahren, das nichts mit der gesondert zu beantwortenden Frage zu tun hat, ob er als Testamentsvollstrecker zu entlassen ist (Senat, NJW-RR 2010, 1381).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Keiner Erörterung bedarf vorliegend auch, inwieweit für eine wirksame Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post ein Hinweis erforderlich ist, dass mit der Beschlussübersendung die fristauslösende Bekanntgabe erfolgen soll (vgl. dazu etwa BGH Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 - MDR 1967, 475; OLG München FamRZ 2012, 1405, 1406; Haußleiter FamFG § 15 Rn. 9; Prütting/Helms/Ahn-Roth FamFG 3. Aufl. § 15 Rn. 56), und inwieweit dieser Anforderung hier genügt wäre.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 20 W 93/15

    Maßstab für Anwendung des § 21 GNotKG

    Ob § 189 ZPO auch bei der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post nach § 15 Abs. 2 Satz 1, Alt. 2 FamFG (entsprechend) anwendbar wäre (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 1405, und BGH NJW 2016, 565 [BGH 02.12.2015 - XII ZB 283/15] ), kann offen bleiben, weil auch eine solche Bekanntgabe hier nicht erfolgt ist (vgl. zu deren Anforderungen BGH NJW 2016, 565 [BGH 02.12.2015 - XII ZB 283/15] ) und eine solche erkennbar auch nicht beabsichtigt war (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 1405).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 21 W 15/16

    Stillschweigende Kostenregelung im Nachlassverfahren

    Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14, Juris; OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 81 Rn 5).

    Denn nur wenn die Möglichkeit einer stillschweigenden Kostenentscheidung im Ausgangsbeschluss ausgeschlossen werden kann, ist eine ergänzende Kostenentscheidung möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10).

  • OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17

    Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle

    Jedenfalls muss dieser ergeben, an welchem Tag und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde (vgl. OLG München NJW-RR 2012, 523).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht

    Das Oberlandesgericht München steht auf dem Standpunkt, dass § 189 ZPO auch im Bereich der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 FamFG sinngemäß anzuwenden sei, obwohl der Verweis in Satz 1 Var. 1 formal nur die Fälle der Zustellung betreffe (Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FamRZ 2012, 1405, juris Rn. 14).

    Einen darüber hinaus gehenden Willen zur förmlichen Bekanntgabe hält der Senat (entgegen OLG Bamberg vom 19.08.2019 - 2 WF 183/19, FamRZ 2019, 1878, juris Rn. 9; nicht ganz eindeutig OLG München vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FamRZ 2012, 1405, juris Rn. 15) unter Berücksichtigung des Zwecks der Zustellungs- und Bekanntgabevorschriften sowie der schutzwürdigen Interessen des Bekanntgabeadressaten nicht für erforderlich.

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Wx 205/20

    Nachlassgericht - kostenpflichtige Zurückweisung eines Erbscheinsantrags

    Auch das Oberlandesgericht München hat einer Nachlasssache die Entscheidung, nach der einer der Beteiligten "die Kosten des Verfahrens zu tragen habe", den Inhalt beigemessen, dass eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der übrigen Beteiligten nicht erfolgt sei; mangels ausdrücklicher Überbürdung der außergerichtlichen Auslagen sei von einer stillschweigenden Kostenentscheidung auszugehen, weshalb eine ergänzende Kostenentscheidung gemäß § 43 FamFG nicht möglich sei (OLG München FGPrax 2012, 137).
  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im

    Mithin ist auszuschließen, dass die Kostenentscheidung versehentlich nicht getroffen wurde - in diesem Fall käme nur eine Beschlussergänzung nach § 43 FamFG in Betracht (OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Rn. 16, juris; Meyer-Holz a.a.O.) - oder dass das Nachlassgericht mit der Nichtentscheidung über die Kosten zum Ausdruck bringen wollte, dass weder eine Erstattung außergerichtlicher Kosten noch eine Änderung der aus § 22 Abs. 1 GNotKG resultierenden alleinigen Haftung des Beteiligten zu 1 für die Gerichtskosten beabsichtigt war - in diesem Fall hätte der Beteiligte zu 1 schon den Beschluss vom 11.12.2017 mit der Beschwerde angreifen müssen (OLG München a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 15 W 273/14

    Ergänzung; Feststellungsbeschluss; Kostenentscheidung

    Die Möglichkeit, dass das Gericht in dem Ausgangsbeschluss eine stillschweigende Entscheidung zu den Kosten getroffen hat, muss ausgeschlossen sein (Keidel=Meyer-Holz, a. a. O.; OLG München FGPrax 2012, 137; OLG Köln FGPrax 2013, 234).
  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische

    Zudem dürfte eine wirksame Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post auch zwingend den Hinweis an den Empfänger erfordern, dass mit der Übersendung des Beschlusses dessen (fristauslösende) Bekanntgabe erfolgen sollte, um nicht den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich lediglich um eine formlose Übersendung ( OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 13, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 -, BeckRS 1966, 31400628).
  • OLG Köln, 28.12.2022 - 2 Wx 260/22

    Zulässigkeit der Nachholung einer Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

    Deshalb kann die Ergänzung einer Hauptsacheentscheidung im Kostenpunkt nur dann in Betracht kommen, wenn sich nicht aus dem Schweigen des Kostenbeschlusses zu dieser Frage ergibt, dass insoweit keine Entscheidung getroffen werden sollte (Senat, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13, FGPrax 2013, 234; OLG München, Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FGPrax 2012, 137 ; Sternal/Jokisch, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 43 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 3 W 4/23
  • OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 3 W 4/23

    Kostentragung im Erbscheinsverfahren; Jahresfrist für Wiedereinsetzungsanträge im

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