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   OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20   

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https://dejure.org/2021,9404
OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20 (https://dejure.org/2021,9404)
OLG München, Entscheidung vom 20.04.2021 - 5 U 6625/20 (https://dejure.org/2021,9404)
OLG München, Entscheidung vom 20. April 2021 - 5 U 6625/20 (https://dejure.org/2021,9404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 249, § 826; ZPO § 287
    Dieselfälle - VW als Repräsentantin von Audi bei EA189

  • rewis.io

    Berufung, Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Laufleistung, Marke, Haftung, Revision, betrug, Pkw, Zeitpunkt, Berufungsverfahren, Revisionszulassung, Umfang, Vertrieb, juristische Person, Kosten des Rechtsstreits, positive Kenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rp-online.de (Pressemeldung, 20.04.2021)

    Audi muss doch für manipulierte VW-Dieselmotoren haften

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Haftung der Audi-AG für das Verschulden der Volkswagen-AG bei der Motorentwicklung Höhe der anzurechnenden Nutzungsentschädigung Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20
    Wie hingewiesen haftet die Beklagte dem Kläger unter dem Gesichtspunkt des ungewollten Vertragsschlusses aus § 826 BGB; der Anspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als ob der Kläger den Vertrag nicht abgeschlossen hätte (vgl. zu den Einzelheiten BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, Rn. 12-63).

    Daraus folge unmittelbar, dass ihm bedeutsame, wesensmäßige Funktionen des Unternehmens zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen seien (BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19 Rn.33).

    Der Senat teilt die Auffassung des Klägers, dass die gemäß § 287 ZPO zu schätzende Nutzungsentschädigung angesichts der konkreten Fahrzeugnutzung linear und nicht nach dem sogen. "Ingolstädter Modell" zu berechnen ist und dabei angesichts der Jahresfahrleistung des Klägers von etwa 18.000 km eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km unterstellt werden kann (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19 Rn.79 ff., Urt. v. 23.03.2021, VI ZR 3/20 Rn. 9 ff.).

  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20
    Insbesondere weicht der Senat nicht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2021 (VI ZR 505/19) ab.
  • OLG München, 26.01.2021 - 5 U 2386/20

    Repräsentatenhaftung der Audi AG für den von der VW AG entwickelten, in

    Auszug aus OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20
    Der Senat hat in der Ladungsverfügung vom 08.02.2021 auf das den Parteivertretern bekannte Urteil vom 26.01.2021 (5 U 2386/20) hingewiesen.
  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15

    GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr

    Auszug aus OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20
    Ein Rechtssatz, von dem abgewichen wird, liegt damit noch nicht vor (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28.6.2016, II ZR 290/15, Rn.7).
  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 148/19

    Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung einer Bausparsumme gegen eine Bausparkasse;

    Auszug aus OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20
    Dass sich die vom Senat hier beantwortende Frage nach der Repräsentantenhaftung der Beklagten in weiteren Fällen stellt, macht sie für die Allgemeinheit nicht bedeutsam (vgl. etwa BGH, Hinweisbeschl. v. 12.11.2019, XI ZR 148/19 Rn.13).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

    Auszug aus OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20
    Die Repräsentantenhaftung ist für gerade für solche Personen entwickelt worden, denen durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, so dass sie die juristische Person im Rechtsverkehr repräsentieren (BGH, Urteil vom 14.03.2013, III ZR 296/11 Rn.12).
  • BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller

    Auszug aus OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20
    Der Senat teilt die Auffassung des Klägers, dass die gemäß § 287 ZPO zu schätzende Nutzungsentschädigung angesichts der konkreten Fahrzeugnutzung linear und nicht nach dem sogen. "Ingolstädter Modell" zu berechnen ist und dabei angesichts der Jahresfahrleistung des Klägers von etwa 18.000 km eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km unterstellt werden kann (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19 Rn.79 ff., Urt. v. 23.03.2021, VI ZR 3/20 Rn. 9 ff.).
  • LG Ingolstadt, 16.10.2020 - 41 O 2382/19

    Berechnung des Nutzungsersatzes im "Dieselskandal" nach stufenweise gewichteten

    Auszug aus OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20
    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 16.10.2020, Az. 41 O 2382/19, in Nr. 2 (Erstattung außergerichtlicher Kosten) aufgehoben und in Nr. 1 dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 19.656,94 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2019 zu zahlen.
  • OLG München, 08.07.2021 - 8 U 776/20

    Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW

    Daher hätten bereits der 5. Senat des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 20.04.2021, Az.: 5 U 6625/20) und auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 21.04.2021, Az.: 8 U 129/20) nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08.03.2021 Az.: VI ZR 505/19) in der hier vorliegenden Konstellation eine Haftung der Audi AG angenommen.

    (3) Soweit sich die Klagepartei zudem darauf verweist, dass bereits der 5. Senat des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 20.04.2021, Az.: 5 U 6625/20) und auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 21.04.2021, Az.: 8 U 129/20) in der vorliegenden Konstellation eine Haftung der Beklagten angenommen hätten, ist der pauschale Verweis auf eine offenkundig nicht veröffentlichte und nicht vorgelegte Entscheidung des OLG Hamm einer Auseinandersetzung mit dieser und Bewertung derselben schon nicht zugänglich.

  • OLG München, 13.07.2021 - 5 U 292/21

    Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA 189 (hier: Audi

    Wäre beides nicht geschehen, würde die Beklagte infolge Pflichtverstoßes ebenfalls gemäß §§ 826, 31 BGB haften (vgl. auch insoweit die Urteile dieses Senats v. 26.1.2021, 5 U 2386/20, BeckRS 2021, 600; v. 20.4.2021 5 U 6625/20 und den Beschluss vom 5.5.2021 mit dem im vorgen. Verfahren die Gehörsrüge der Beklagte zurückgewiesen worden ist).
  • LG Würzburg, 26.08.2021 - 14 O 2248/20

    Schadensersatz, Fahrzeug, Annahmeverzug, Verbraucherschutz, untersagung,

    Eine andere Berechnungsweise war nicht anzuwenden (vgl. in diesem Sinne auch OLG München, BeckRS 2021, 7918).
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