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   OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09   

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https://dejure.org/2010,23411
OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09 (https://dejure.org/2010,23411)
OLG München, Entscheidung vom 20.05.2010 - 6 U 2236/09 (https://dejure.org/2010,23411)
OLG München, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 6 U 2236/09 (https://dejure.org/2010,23411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urheberrechtsschutz: Recht auf Benennung des Urhebers bei Abbildung einer gezeichneten Figur zu Werbezwecken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Nennungsrechts des Urhebers einer graphischen Darstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 13
    Umfang des Nennungsrechts des Urhebers einer graphischen Darstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 412
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08

    Urheberrechtsverletzung: Nutzung einer Zeichenfigur als eigenständiges

    Auszug aus OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 11.2.2009 - 21 O 8276/08 - wird zurückgewiesen.

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts vom 11.2.2009 (veröffentlicht in ZUM-RD 2009, 352) Bezug genommen, mit dem die Beklagten antragsgemäß wie folgt verurteilt wurden:.

    das Urteil des Landgerichts München I, Az. 21 O 8276/08, abzuändern und die Klage abzuweisen,.

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09
    Dies belege nicht nur die Entscheidung des BGH - Parfümflakon, in der explizit auf die Parallele zwischen Urheberrecht und Markenrecht abgestellt worden sei, sondern auch die Entscheidung des EuGH (GRURInt. 1998, 140 - Dior/Evora).

    Nach der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung "Dior/Evora" (EuGH GRURInt. 1998, 140) ist ein Wiederverkäufer von Waren nicht nur befugt mit einer Marke versehene Waren, die mit Zustimmung des Markeninhabers in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht wurden, weiterzuverkaufen, sondern er hat auch das Recht, die Marke zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen (aaO Tz. 36).

  • OLG München, 22.05.2003 - 29 U 5051/02

    Umfang des Urheberbenennungsrechts

    Auszug aus OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09
    Das Landgericht hat die zeichnerische Figur des Pumuckl (vgl. die Darstellungen gemäß der Anlage K 1) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG München (29. Senat ZUM 2003, 964 = Juris Tz. 65 f; vgl. weiter GRUR-RR 2004, 33 = NJW-RR 2003, 1627 - Pumuckl-Illustrationen I; GRUR 2008, 38 = Juris Tz. 198 - Pumuckl-Illustrationen II) als gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG geschütztes Werk qualifiziert.

    Dies gilt auch für die Nutzung in neuen Medien (vgl. OLG München - 29. Senat - GRUR-RR 2004, 33, 34 - Pumuckl-Illustrationen I).

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09
    Ob bei Anwendung der Grundsätze der Entscheidung "Parfumflakon" (BGH GRUR 2001, 51, 53) ein Verstoß gegen das Urheberbenennungsrecht zu verneinen sei, wenn im Rahmen der üblichen werblichen Darstellung der Urheber von abgebildeten Produkten - auf diesen selbst oder an einer sonstigen Stelle - nicht genannt werde, könne dahinstehen.

    In der Entscheidung Parfumflakon (GRUR 2001, 51, 53) hat der BGH unter Bezugnahme auf kennzeichenrechtliche Entscheidungen des BGH sowie des EuGH die gesetzliche Regelung in § 17 Abs. 2 UrhG als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens angesehen, wonach das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Waren zurücktreten muss.

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 143/07

    Unterlassungsanspruch: Verwendung von Fotos aus einem Buch zur Dekoration eines

    Auszug aus OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09
    Etwas anders ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45 - Schaufensterdekoration.
  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

    Auszug aus OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09
    Das Landgericht hat die zeichnerische Figur des Pumuckl (vgl. die Darstellungen gemäß der Anlage K 1) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG München (29. Senat ZUM 2003, 964 = Juris Tz. 65 f; vgl. weiter GRUR-RR 2004, 33 = NJW-RR 2003, 1627 - Pumuckl-Illustrationen I; GRUR 2008, 38 = Juris Tz. 198 - Pumuckl-Illustrationen II) als gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG geschütztes Werk qualifiziert.
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85

    "Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers;

    Auszug aus OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09
    Die getroffene Feststellung des Landgerichts zur werblichen Unüblichkeit der Extraktion von Teilen einer Produktaufmachung sei so ersichtlich unzutreffend, zumal sie überdies in eklatantem Widerspruch zur gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Umfang von Ankündigungsrechten für immaterialrechtlich geschützte Waren stehe, wie sich aus der noch zum Warenzeichengesetz ergangenen Entscheidung BGH GRUR 1987, 707 - Ankündigungsrecht I ergebe.
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09
    Der Vorrang der Leistungsklage in Gestalt der Stufenklage steht dem nach ständiger Rechtsprechung nicht entgegen (z. B. BGH GRUR 2003, 900 - Feststellungsinteresse III).
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