Rechtsprechung
OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Anwaltsgebühren für ein Verfahren auf Erteilung einer richterlichen Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten wegen Verletzung der Urheberrechte an mehreren Werken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 101 Abs. 9 UrhG, § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO
Anwaltsgebühren im Verfahren auf Erteilung einer richterlichen Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten wegen Verletzung der Urheberrechte an mehreren Werken - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einmaliger Gebührenanfall für richterliche Anordnung über die Verwendung von Verkehrsdaten im urheberrechtlichen Auskunftsverfahren
Verfahrensgang
- LG München I, 06.03.2013 - 21 O 22237/12
- OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 21.01.2013 - 2 Wx 380/12
Einstweilige Anordnung imi Verfahren nach § 101 Abs. 9 UhrG
Auszug aus OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13
Für ein Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer richterlichen Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten wegen Verletzung von Urheberrechten, über die das Landgericht grundsätzlich in einem einheitlichen Beschluss zu entscheiden hat, fällt nur einmal eine Festgebühr gemäß § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO an, auch wenn der Antrag die Verletzung mehrerer urheberrechtlich geschützter Werke betrifft (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 27.09.2010 - 11 W 1868/10 und 11 W 1894/10; entgegen OLG Köln, Beschlüsse vom 22.11.2012 - 32 Wx 308/12 - und 21.01.2013 - 2 Wx 380/12).Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 27.09.2010, Az. 11 W 1868/10 und 11 W 1894/10, ausgeführt hat, rnuss entgegen der vom Erstgericht und mehreren Oberlandesgerichten (zuletzt etwa OLG Köln, Beschluss v. 21.01.2013 - 2 Wx 380/12 oder Beschluss v. 22.11.2012 - 2 Wx 308/12) vertretenen Auffassung bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber auf formale und nicht auf inhaltliche Kriterien abstellen wollte.
- OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10
Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen: …
Auszug aus OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13
Für ein Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer richterlichen Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten wegen Verletzung von Urheberrechten, über die das Landgericht grundsätzlich in einem einheitlichen Beschluss zu entscheiden hat, fällt nur einmal eine Festgebühr gemäß § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO an, auch wenn der Antrag die Verletzung mehrerer urheberrechtlich geschützter Werke betrifft (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 27.09.2010 - 11 W 1868/10 und 11 W 1894/10; entgegen OLG Köln, Beschlüsse vom 22.11.2012 - 32 Wx 308/12 - und 21.01.2013 - 2 Wx 380/12).Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 27.09.2010, Az. 11 W 1868/10 und 11 W 1894/10, ausgeführt hat, rnuss entgegen der vom Erstgericht und mehreren Oberlandesgerichten (zuletzt etwa OLG Köln, Beschluss v. 21.01.2013 - 2 Wx 380/12 oder Beschluss v. 22.11.2012 - 2 Wx 308/12) vertretenen Auffassung bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber auf formale und nicht auf inhaltliche Kriterien abstellen wollte.
- OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10
Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über …
Auszug aus OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13
Für ein Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer richterlichen Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten wegen Verletzung von Urheberrechten, über die das Landgericht grundsätzlich in einem einheitlichen Beschluss zu entscheiden hat, fällt nur einmal eine Festgebühr gemäß § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO an, auch wenn der Antrag die Verletzung mehrerer urheberrechtlich geschützter Werke betrifft (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 27.09.2010 - 11 W 1868/10 und 11 W 1894/10; entgegen OLG Köln, Beschlüsse vom 22.11.2012 - 32 Wx 308/12 - und 21.01.2013 - 2 Wx 380/12).Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 27.09.2010, Az. 11 W 1868/10 und 11 W 1894/10, ausgeführt hat, rnuss entgegen der vom Erstgericht und mehreren Oberlandesgerichten (zuletzt etwa OLG Köln, Beschluss v. 21.01.2013 - 2 Wx 380/12 oder Beschluss v. 22.11.2012 - 2 Wx 308/12) vertretenen Auffassung bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber auf formale und nicht auf inhaltliche Kriterien abstellen wollte.
- BGH, 02.07.1998 - I ZR 77/96
Die Luxusklasse zum Nulltarif - Bestandteil der Hauptware
Auszug aus OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13
Dies bedeutet, dass der zivilrechtliche Streitgegenstandsbegriff, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch den gestellten Antrag und den hierzu vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (vgl. BGH MDR 2001, 949 = GRUR 2001, 755 ; NJW-RR 1999, 404 und NJW 2008, 3711 ), nicht dafür maßgeblich sein kann, ob die Festgebühr mehrfach anfällt. - OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12
Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen …
Auszug aus OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13
Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 27.09.2010, Az. 11 W 1868/10 und 11 W 1894/10, ausgeführt hat, rnuss entgegen der vom Erstgericht und mehreren Oberlandesgerichten (zuletzt etwa OLG Köln, Beschluss v. 21.01.2013 - 2 Wx 380/12 oder Beschluss v. 22.11.2012 - 2 Wx 308/12) vertretenen Auffassung bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber auf formale und nicht auf inhaltliche Kriterien abstellen wollte. - BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05
Freundschaftswerbung im Internet
Auszug aus OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13
Dies bedeutet, dass der zivilrechtliche Streitgegenstandsbegriff, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch den gestellten Antrag und den hierzu vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (vgl. BGH MDR 2001, 949 = GRUR 2001, 755 ; NJW-RR 1999, 404 und NJW 2008, 3711 ), nicht dafür maßgeblich sein kann, ob die Festgebühr mehrfach anfällt. - BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98
Telefonkarte
Auszug aus OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13
Dies bedeutet, dass der zivilrechtliche Streitgegenstandsbegriff, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch den gestellten Antrag und den hierzu vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (vgl. BGH MDR 2001, 949 = GRUR 2001, 755 ; NJW-RR 1999, 404 und NJW 2008, 3711 ), nicht dafür maßgeblich sein kann, ob die Festgebühr mehrfach anfällt.
- LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 270/17
Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine …
Die Auffassung des Oberlandesgerichts München in dem zur KostO ergangenen Beschluss vom 19.06.2013, AZ: 11 W 701/13, auf die sich die Antragstellerin bezieht, teilt die Kammer insoweit nicht. - LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 259/17
Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine …
Die Auffassung des Oberlandesgerichts München in dem zur KostO ergangenen Beschluss vom 19.06.2013, AZ: 11 W 701/13, auf die sich die Antragstellerin bezieht, teilt die Kammer insoweit nicht.