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   OLG München, 20.06.2016 - 21 U 2778/14   

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https://dejure.org/2016,16081
OLG München, 20.06.2016 - 21 U 2778/14 (https://dejure.org/2016,16081)
OLG München, Entscheidung vom 20.06.2016 - 21 U 2778/14 (https://dejure.org/2016,16081)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 21 U 2778/14 (https://dejure.org/2016,16081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Anbringung eines Güteantrags; Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags in Anlageberatungsfällen

  • rewis.io

    Verjährungshemmung durch Güteverfahren in Anlageberatungsfällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Anbringung eines Güteantrags; Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags in Anlageberatungsfällen

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Anbringung eines Güteantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 74/15

    Kapitalanlegermusterverfahren: Verfahrensaussetzung wegen anderweitig anhängigen

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 2778/14
    Mit Rechtsbeschwerde der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.02.2016, AZ III ZB 74/15 den Beschluss des Senats vom 18.05.2015 aufgehoben mit der Begründung der Rechtsstreit sei unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens entscheidungsreif, weil etwaige Schadensersatzansprüche der Kläger wegen Ablauf der kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB insgesamt verjährt seien.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere nochmals konkretisiert in den Entscheidungen vom 18.06.2015, Az. III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, sowie ganz aktuell in den Entscheidungen vom 28.01.2016, III ZB 88/15, vom 04.02.2015, IIII ZR 356/15, und im vorliegenden Fall mit Beschluss vom 25.02.2016, III ZB 74/15, genügt ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 189/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 2778/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere nochmals konkretisiert in den Entscheidungen vom 18.06.2015, Az. III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, sowie ganz aktuell in den Entscheidungen vom 28.01.2016, III ZB 88/15, vom 04.02.2015, IIII ZR 356/15, und im vorliegenden Fall mit Beschluss vom 25.02.2016, III ZB 74/15, genügt ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 2778/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere nochmals konkretisiert in den Entscheidungen vom 18.06.2015, Az. III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, sowie ganz aktuell in den Entscheidungen vom 28.01.2016, III ZB 88/15, vom 04.02.2015, IIII ZR 356/15, und im vorliegenden Fall mit Beschluss vom 25.02.2016, III ZB 74/15, genügt ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 191/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 2778/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere nochmals konkretisiert in den Entscheidungen vom 18.06.2015, Az. III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, sowie ganz aktuell in den Entscheidungen vom 28.01.2016, III ZB 88/15, vom 04.02.2015, IIII ZR 356/15, und im vorliegenden Fall mit Beschluss vom 25.02.2016, III ZB 74/15, genügt ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 227/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 2778/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere nochmals konkretisiert in den Entscheidungen vom 18.06.2015, Az. III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, sowie ganz aktuell in den Entscheidungen vom 28.01.2016, III ZB 88/15, vom 04.02.2015, IIII ZR 356/15, und im vorliegenden Fall mit Beschluss vom 25.02.2016, III ZB 74/15, genügt ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.
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