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   OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18   

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https://dejure.org/2018,17585
OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18 (https://dejure.org/2018,17585)
OLG München, Entscheidung vom 20.06.2018 - 7 U 1079/18 (https://dejure.org/2018,17585)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 7 U 1079/18 (https://dejure.org/2018,17585)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 940; FamFG §§ 49 ff., § 246 f.; InsO § 17
    Keine Leistungsverfügung zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Befriedigungsverfügung zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz einer GmbH

  • rewis.io

    Keine Leistungsverfügung zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 940 ; FamFG § 49 ; FamFG § 246 ; InsO § 17
    Zulässigkeit einer Befriedigungsverfügung zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz einer GmbH

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine auf Zahlung gerichtete Leistungsverfügung im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwendung der Insolvenz einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Durchsetzung von Zahlungsansprüchen im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zahlungsansprüche im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1780
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03

    Wichtiger Grund für die Sperrung von SIM-Karten; Voraussetzungen der Vorwegnahme

    Auszug aus OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
    Bei einem Antrag auf Erlass einer Leistungsverfügung - rechtlich also einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung - ist ein Verfügungsgrund nur in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen anzunehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004, Az. VI-U (Kart) 35/03, Rdnr. 20).

    Dieses Interesse der Beklagten gewinnt umso mehr an Gewicht, als sich die Erfüllung, das heißt die Auszahlung der streitgegenständlichen Darlehenssumme von 1.000.000,00 EUR, im Falle des - wie oben unter 2 dargelegt - nach derzeitigem Stand nicht auszuschließenden Obsiegens der Beklagten im Hauptsachverfahren voraussichtlich nicht mehr rückgängig machen lassen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004. Az. VI-U (Kart) 35/03, Rdnr. 21).

  • OLG Koblenz, 03.02.2012 - 10 U 610/11

    Einstweilige Verfügung: Feststellungs- bzw. Leistungsanspruch gegen eine private

    Auszug aus OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
    Dazu sind kumulativ drei Voraussetzungen zu erfüllen (allg. Meinung; vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.2010, Az. 10 U 610/11, Rdnr. 15, OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007, Az. 8 U 602/16, Rdnr. 55, OLG Düsseldorf, aaO, Rdnrn 20 - 22):.

    Dagegen wird in der Literatur - soweit das Problem überhaupt erörtert wird - der Erlass einer Befriedigungsverfügung zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz abgelehnt (Mayer in BeckOK ZPO, 27. Edition, Stand 01.12.2017, Rdnr. 18 zu § 938 ZPO, Huber in Musielak/Voit, ZPO, 14. Auflage, München 2017, Rdnr. 15 zu § 940 ZPO, Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 38. Auflage, München 2017, Rdnr. 17 zu § 940 ZPO jedoch jeweils ohne Begründung; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.2010, Az. 10 U 610/11, Rdnr. 16, das schon bei einer natürlichen Person eine Befriedigungsverfügung zur Insolvenzabwehr ablehnt).

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
    Die Kapitalgesellschaft besitzt demnach grundsätzlich nur dann eine von der Rechtsordnung anerkannte Existenzberechtigung, wenn sie ihre Ziele und Aufgaben aus eigener Kraft zu verfolgen in der Lage ist" (BVerfG, Beschluss vom 03.07.1973, Az. 1 BvR 153/69, Rdnr. 22, gleichlautend BT-Drs. 8/3068, S. 26).
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZB 224/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter über das Vermögen

    Auszug aus OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
    Da demnach eine zahlungsunfähige und deshalb unmittelbar vor der Insolvenz stehende GmbH - wie behauptetermaßen die Klägerin - keine Existenzberechtigung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2005, Az. IX ZB 224/04, Rdnr. 6), besteht auch keine Notwendigkeit, ihre weitere Existenzfähigkeit wie bei einer natürlichen Person durch die Zulassung einer Befriedigungsverfügung besonders zu schützen.
  • OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96

    Zulässigkeit von sogenannten Befriedigungsverfügungen im einstweiligen

    Auszug aus OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
    Das OLG Rostock hat dies unter Hinweis auf das auch einer juristischen Person nach Art. 19 Abs. 3 i.V.m Art. 2 Abs. 2 GG zustehende Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes bejaht (Urteil vom 05.06.1996, Az. 6 U 395/96, OLG-NL 1996, 283, 284; ebenso LG Bonn, Urteil vom 03.04.1997, Az. 14 O 39/97, DB 1997, 1614).
  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 93/11

    Insolvenzanfechtung: Prognose einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
    Ergibt die Prognose, dass der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlicher ist als deren Vermeidung, droht Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urteil vom 05.12.2013, Az. IX ZR 93/11, Rdnr. 10).
  • LG Bonn, 03.04.1997 - 14 O 39/97

    Durchsetzung eines Erfüllungsanspruchs durch Erwirkung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
    Das OLG Rostock hat dies unter Hinweis auf das auch einer juristischen Person nach Art. 19 Abs. 3 i.V.m Art. 2 Abs. 2 GG zustehende Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes bejaht (Urteil vom 05.06.1996, Az. 6 U 395/96, OLG-NL 1996, 283, 284; ebenso LG Bonn, Urteil vom 03.04.1997, Az. 14 O 39/97, DB 1997, 1614).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2009 - 3 W 43/09

    Streitwert: Antrag, im Wege der einstweiligen Verfügung Deckung aus einer

    Auszug aus OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
    Ein Abschlag war nicht vorzunehmen, da sich das Interesse des Berufungsführers auf die Abwehr eines Zahlungsanspruchs in Höhe von 1.000.000,00 EUR richtet und es damit um das Befriedigungs- und nicht nur um das Sicherungsinteresse geht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2009, Az. 3 W 43/09, Rdnr. 4).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    das Interesse der Verfügungsklägerin an der Zuerkennung des Zahlungsanspruchs bereits im Verfahren der einstweiligen Verfügung muss das Interesse der Verfügungsbeklagten unter Abwägung der beiderseitigen Belange, insbesondere des der Verfügungsklägerin aus der Nichterfüllung entstehenden oder drohenden Schadens einerseits und des von der Verfügungsbeklagten aus der sofortigen Erfüllung zu erwartenden Schadens andererseits, bei weitem überwiegen (OLG München Urteil v. 20.6.2018 - 7 U 1079/18, beck-online, Rn. 30).

    Teilweise wird dies abgelehnt, da Kapitalgesellschaften den hinter ihnen stehenden Personen den Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen biete, welches Voraussetzung für Gründung und Existenz sei, weshalb eine zahlungsunfähige und deshalb unmittelbar vor der Insolvenz stehende GmbH keine Existenzberechtigung habe (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2005, Az. IX ZB 224/04, Rdnr. 6), und deshalb nicht die Notwendigkeit bestehe, ihre weitere Existenzfähigkeit wie bei einer natürlichen Person durch die Zulassung einer Befriedigungsverfügung besonders zu schützen (OLG München Urteil v. 20.6.2018 - 7 U 1079/18, beck-online, Rn. 36).

  • LG Bochum, 15.07.2020 - 4 O 215/20

    Corona-Krise: Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherung?

    (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2013, 234; OLG München, BeckRS 2018, 13312).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23

    D&O-Versicherung: Markus Braun nimmt Berufung zurück

    Ein Abschlag war nicht vorzunehmen, da sich das Interesse des Verfügungsklägers auf die Leistung richtet und es damit um das Befriedigungs- und nicht nur um das Sicherungsinteresse geht (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Juni 2018 - 7 U 1079/18 -, Rn. 63, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Da es dem Verfügungskläger in der Sache - wie ausgeführt - um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, ist ein Abschlag wegen des vorläufigen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht gerechtfertigt (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2019 - 6 W 52/19, NJOZ 2020, 630, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2021 - 6 W 55/20, GRUR-Prax 2021, 187, beck-online; OLG München, Urteil vom 20.06.2018 - 7 U 1079/18, BeckRS 2018, 13312; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 3 Rn. 16.63 und 16.85).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 6/24

    Embargo-VO- Zur Verweigerung der Ausführung von Zahlungsaufträgen

    Vor diesem Hintergrund ist die von der Verfügungsbeklagten zitierte und auch von der Literatur weithin befürwortete Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 20.06.2018 - 7 U 1079/18, zit. nach juris, Rn. 49), wonach eine Leistungsverfügung zugunsten einer juristischen Person zur Vermeidung der Insolvenz mangels Existenzberechtigung nicht erlassen werden könne (s. auch BeckOK ZPO, Mayer, 51. Ed. 1.12.2023, § 938, Rn. 18; Saenger, Kemper, 10. Aufl. 2023, § 940 ZPO, Rn. 12), schlicht nicht anwendbar.
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2022 - 8 W 29/22

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Mehrvergütung für erbrachte

    Abgesehen davon, dass die Antragstellerin als Kapitalgesellschaft eine drohende Zahlungsunfähigkeit nicht geltend macht, wäre selbst für diesen Fall fraglich, ob solches den Erlass einer Befriedigungsverfügung rechtfertigen würde (die wohl herrschende Meinung lehnt dies ab, vergleiche dazu OLG München, Urteil vom 20.06.2018 - 7 U 1079/18 -, juris Rn. 50 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 2 U 5/21
    In die rechtliche Beurteilung ist hierbei auch einzubeziehen, inwieweit die Ablehnung einer Leistungsverfügung zu einer Rechtsverweigerung führt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2004, VI-U (Kart) 35/03, MMR 2004, 618, 619; OLG München, Endurteil vom 20. Juni 2018, 7 U 1079/18, BeckRS 2018, 13312 Rn. 30).
  • LG Frankfurt/Main, 29.08.2022 - 3 O 42/22
    Zwar begründet die drohende Zahlungsunfähigkeit einer GmbH nach Ansicht des OLG München eine existentielle Notlage nicht (vgl. zum Streitstand OLG München, Endurteil vom 20.06.2018, Az.: 7 U 1079/18, BeckRS 2018, 13312, zitiert über beck-online).
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