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   OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16   

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https://dejure.org/2017,30223
OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16 (https://dejure.org/2017,30223)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.2017 - 6 U 4436/16 (https://dejure.org/2017,30223)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 6 U 4436/16 (https://dejure.org/2017,30223)
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Volltextveröffentlichung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • jacknasher.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Stellungnahme: Nasher vs. BDP-Lobby

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.07.1985 - I ZR 147/83

    "Heilpraktikerbezeichnung"; Irreführung von Zusatzangaben eines Heilpraktikers

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Auch der Bundesgerichtshof verlange eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung (Az. I ZR 147/83).

    In der Rechtsprechung (BGH GRUR 1985, 1064 - Heilpraktikerbezeichnung; LG Oldenburg, Az. 15 O 1295/09, zitiert nach juris; LG Lübeck, Az. 146/14; OLG Schleswig, Az. 6 U 16/15 = Anlage K 24) werde lediglich ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine akademische Ausbildung verlangt, über die der Beklagte - was das Landgericht übersehe unstreitig verfüge.

    Dabei kann zunächst zugunsten des Klägers unterstellt werden, dass nach dem Verständnis des an wirtschaftspsychologischen Informationen interessierten Verkehrs der Beruf des (Wirtschafts-) Psychologen - ungeachtet des Umstands, dass der Zugang zu diesem Beruf keinen gesetzlichen Vorgaben unterliegt, das Verkehrsverständnis folglich auch nicht normativ geprägt sein kann - nach wie vor eine akademische Ausbildung in dieser Disziplin voraussetzt, wie der Bundesgerichtshof dies im Jahr 1985 (GRUR 1985, 1064 Heilpraktikerbezeichnung) und in jüngerer Zeit auch das OLG Schleswig (Urteil vom 27. Juli 2016, Az. 6 U 16/15, vgl. Anlage K 24, dort S. 15 f.; wohl auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 2008, 179) konstatiert haben.

  • OLG Karlsruhe, 07.09.2007 - 4 U 24/07

    Irreführende Werbung: Angebot eines Lehrgangs zum "Fachexperten für Psychologie"

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Mit der Bezeichnung "Psychologe" verbinde der Adressat eine Person, die qualifizierte theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie erworben habe, die insbesondere einer akademischen Ausbildung eines Diplompsychologen entsprächen (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. September 2007, Az. 4 U 24/07).

    Dabei kann zunächst zugunsten des Klägers unterstellt werden, dass nach dem Verständnis des an wirtschaftspsychologischen Informationen interessierten Verkehrs der Beruf des (Wirtschafts-) Psychologen - ungeachtet des Umstands, dass der Zugang zu diesem Beruf keinen gesetzlichen Vorgaben unterliegt, das Verkehrsverständnis folglich auch nicht normativ geprägt sein kann - nach wie vor eine akademische Ausbildung in dieser Disziplin voraussetzt, wie der Bundesgerichtshof dies im Jahr 1985 (GRUR 1985, 1064 Heilpraktikerbezeichnung) und in jüngerer Zeit auch das OLG Schleswig (Urteil vom 27. Juli 2016, Az. 6 U 16/15, vgl. Anlage K 24, dort S. 15 f.; wohl auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 2008, 179) konstatiert haben.

    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nach § 543 Abs. Nr. 1; Abs. 2 ZPO liegen nicht vor: Der Rechtssache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch erfordern Belange der Rechtsfortbildung oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof Insbesondere kann keine Divergenz (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 ZPO) zu den Entscheidungen OLG Karlsruhe, Az. 4 U 24/07, oder OLG Schleswig; Az 6 U 16/15 konstatiert werden; denn anders als in den dort zugrunde liegenden Sachverhalten hat im Streitfall der Beklagte eine akademische Ausbildung im Fach Psychologie absolviert.

  • LG München I, 27.10.2016 - 17 HKO 19533/15

    Psychologe ist nur, wer Psychologie mit Bachelor und Master studiert hat

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 27. Oktober 2016, Az. 17 HK O 19533/15, abgeändert.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts München I vom 27. Oktober 2016, Az. 17 HK O 19533/15, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Der Verkehr verbinde mit der Angabe ,,Wirtschaftspsychologe" zunächst die (historisch bis ins 19. Jh. zurückreichende, vgl. Anlage K 12) Vorstellung einer Qualifikation als Diplom-Psychologe bzw. als Bachelor und Master of Science in Psychologie, wie es sich einerseits durch die bundesweit geltende Rahmenprüfungsordnung manifestiere, aber auch vom Gesetzgeber, etwa in § 5 PsychThG, § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB, §§ 155 Abs. 2, 182 Abs. 4 StVollzG, § 167 Abs. 6 FamFG, § 7d Satz 1 des Allgemeinen EisenbahnG, sowie in der Rechtsprechung (BVerfG Az. 2 BvL 7/71, FG Münster, Az. 8 K 3185/02 G oder VG Arnsberg, Az. 2 L 38/07) aufgegriffen worden sei.
  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Folglich dürfe er mit den erworbenen Qualifikationen auch werben (BVerfG NJW 1990, 2122; BVerfG NJW 1995, 712).
  • FG Münster, 21.11.2005 - 8 K 3185/02

    Beurteilung der Einkünfte einer aus Diplom-Psychologen bestehenden GbR zur

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Der Verkehr verbinde mit der Angabe ,,Wirtschaftspsychologe" zunächst die (historisch bis ins 19. Jh. zurückreichende, vgl. Anlage K 12) Vorstellung einer Qualifikation als Diplom-Psychologe bzw. als Bachelor und Master of Science in Psychologie, wie es sich einerseits durch die bundesweit geltende Rahmenprüfungsordnung manifestiere, aber auch vom Gesetzgeber, etwa in § 5 PsychThG, § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB, §§ 155 Abs. 2, 182 Abs. 4 StVollzG, § 167 Abs. 6 FamFG, § 7d Satz 1 des Allgemeinen EisenbahnG, sowie in der Rechtsprechung (BVerfG Az. 2 BvL 7/71, FG Münster, Az. 8 K 3185/02 G oder VG Arnsberg, Az. 2 L 38/07) aufgegriffen worden sei.
  • VG Arnsberg, 12.04.2007 - 2 L 38/07

    Vom Dienstherrn bei seiner Auswahlentscheidung im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Der Verkehr verbinde mit der Angabe ,,Wirtschaftspsychologe" zunächst die (historisch bis ins 19. Jh. zurückreichende, vgl. Anlage K 12) Vorstellung einer Qualifikation als Diplom-Psychologe bzw. als Bachelor und Master of Science in Psychologie, wie es sich einerseits durch die bundesweit geltende Rahmenprüfungsordnung manifestiere, aber auch vom Gesetzgeber, etwa in § 5 PsychThG, § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB, §§ 155 Abs. 2, 182 Abs. 4 StVollzG, § 167 Abs. 6 FamFG, § 7d Satz 1 des Allgemeinen EisenbahnG, sowie in der Rechtsprechung (BVerfG Az. 2 BvL 7/71, FG Münster, Az. 8 K 3185/02 G oder VG Arnsberg, Az. 2 L 38/07) aufgegriffen worden sei.
  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Für potentielle Teilnehmer an den Veranstaltungen des Beklagten gelte nichts anderes: Bei werblichen Aussagen sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2014, 494, Tz. 14 Diplomierte Trainerin) richtigerweise auf den Gesamteindruck abzustellen, wobei der Interessent derartige Fortbildungsangebote regelmäßig mit der nötigen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen werde (so auch der EuGH schon in GRURInt 2000, 756 Darbo zur Frage der Zusammensetzung eines Erzeugnisses).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 4 U 153/06

    Werbung eines Diplom-Wirtschaftsjuristen mit der Pluralform "Betriebswirt" oder

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Der Fall sei vergleichbar einem Wirtschaftsjuristen, von dem der Verkehr zwar vertiefte Kenntnisse im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, nicht jedoch im Strafrecht erwarte (vgl. auch OLG Hamm, GRUR-RR 2007, 294).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
    Diese Irreführung sei selbstverständlich wettbewerblich relevant (BGH GRUR 2008 443 Tz. 29 Saugeinlagen).
  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 65/12

    Wettbewerbsverstoß in der Internet-Werbung: Irreführung über einen akademischen

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