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   OLG München, 20.10.2014 - 34 Wx 405/14   

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https://dejure.org/2014,31873
OLG München, 20.10.2014 - 34 Wx 405/14 (https://dejure.org/2014,31873)
OLG München, Entscheidung vom 20.10.2014 - 34 Wx 405/14 (https://dejure.org/2014,31873)
OLG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 34 Wx 405/14 (https://dejure.org/2014,31873)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1154 Abs. 1, 1155, 1192 Abs. 1; GBO §§ 22, 29 Abs. 1 S. 1, 39 Abs. 2; ZPO §§ 830 Abs. 1 S. 1, 857 Abs. 6
    Berichtigende Eintragung der Pfändung einer Briefgrundschuld; Formerfordernisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der berichtigenden Eintragung der Pfändung einer Briefgrundschuld; Anforderungen an den Nachweis des Gläubigerrechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorlage notariell beglaubigter Abtretungserklärung bei Grundbuchberichtigung nach Pfändung der Grundschuld des nicht eingetragenen (neuen) Grundschuldgläubigers/Pfändungsschuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der berichtigenden Eintragung der Pfändung einer Briefgrundschuld

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.03.1987 - BReg. 2 Z 25/87

    Eintragung der Abtretung einer Briefgrundschuld, wenn der Brief unauffindbar ist

    Auszug aus OLG München, 20.10.2014 - 34 Wx 405/14
    An den sonstigen Voraussetzungen der Eintragung ändert dies aber nichts (BayObLG Rpfleger 1987, 363).
  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 330/96

    Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil über Verpflichtung zur öffentlichen

    Auszug aus OLG München, 20.10.2014 - 34 Wx 405/14
    Grundbuchverfahrensrechtlich geschieht dies, indem er neben der Briefvorlage (§ 41 Abs. 1 GBO) statt der Bewilligung (Demharter § 26 Rn. 1) die Abtretungserklärung des (oder auch mehrerer) bisherigen Gläubigers in öffentlich beglaubigter Form vorlegt (§ 29 Abs. 1 Satz 2 GBO; Schöner/Stöber Rn. 2386; Demharter § 26 Rn. 15; siehe auch BayObLG Rpfleger 1997, 314; OLG Brandenburg NotBZ 2008, 419).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2007 - 5 Wx 21/07

    Grundbucheintragung: Formelle Anforderungen an die Eintragung der Abtretung einer

    Auszug aus OLG München, 20.10.2014 - 34 Wx 405/14
    Grundbuchverfahrensrechtlich geschieht dies, indem er neben der Briefvorlage (§ 41 Abs. 1 GBO) statt der Bewilligung (Demharter § 26 Rn. 1) die Abtretungserklärung des (oder auch mehrerer) bisherigen Gläubigers in öffentlich beglaubigter Form vorlegt (§ 29 Abs. 1 Satz 2 GBO; Schöner/Stöber Rn. 2386; Demharter § 26 Rn. 15; siehe auch BayObLG Rpfleger 1997, 314; OLG Brandenburg NotBZ 2008, 419).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 20 W 65/22

    Grundbucheintragung der Pfändung einer verdeckten Eigentümergrundschuld

    Sie erfolgt auf Antrag des Gläubigers, wenn dem Grundbuchamt durch Vorlage des Pfändungsbeschlusses in Ausfertigung und des Briefs die Grundbuchunrichtigkeit nachgewiesen ist (vgl. Senat a.a.O. und dazu ergänzend auch OLG München RPfleger 2015, 199, zitiert nach juris; BeckOK ZPO/Riedel, Stand: 01.03.2022, § 857 Rz. 22.3).
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