Rechtsprechung
   OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35729
OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14 (https://dejure.org/2015,35729)
OLG München, Entscheidung vom 20.11.2015 - 34 Wx 475/14 (https://dejure.org/2015,35729)
OLG München, Entscheidung vom 20. November 2015 - 34 Wx 475/14 (https://dejure.org/2015,35729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Vollmacht zum Rangrücktritt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 133, 167, 879 Abs. 3, § 880; GBO § 19
    Auslegung und Umfang einer Vollmacht bei Bewilligung eines Rangrücktritts des (Vormerkungs-)Berechtigten

  • rewis.io

    Auslegung und Umfang einer Vollmacht zum Rangrücktritt

  • notar-drkotz.de

    Rangrücktritt - Auslegung und Umfang einer Vollmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 167, 879 Abs. 3, § 880; GBO § 19
    Auslegung einer Vollmacht zum Rangrücktritt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollmacht nicht eindeutig: Im Zweifel gilt der geringere Umfang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen an die Auslegung von Vollmachten

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strenge Anforderungen an die Auslegung von Vollmachten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96

    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
    Führt die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt (BayObLG Rpfleger 1996, 332; Demharter § 19 Rn. 75).

    Die Auslegung führt daher zu keinem eindeutigen Ergebnis, so dass der Grundsatz gilt, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist (BayObLG Rpfleger 1996, 332; Demharter § 19 Rn. 75), somit die Vollmacht nicht den Rangrücktritt bei jeder Art einer Regelung nachbarlicher Rechtsverhältnisse erfasst, sondern nur in den anschließend enumerativ genannten Fällen.

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
    Ist die Vollmacht ihrem Inhalt nach nicht eindeutig, ist sie nach den allgemeinen Regeln für Grundbucherklärungen (z. B. BGHZ 92, 351/355) auszulegen (§ 133 BGB).

    Hiernach ist auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (z. B. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378).

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
    Hiernach ist auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (z. B. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
    Zwar ist in der Regel davon auszugehen, dass der Notar, wenn er sich nicht näher dazu äußert, für alle antragsberechtigten Urkundsbeteiligten das Rechtsmittel ergreift (Demharter GBO 29. Aufl. § 15 Rn. 20), weil sich das Antragsrecht mit der Beschwerdeberechtigung deckt (BGH NJW 1985, 3070/3071 rechte Sp.; Demharter § 71 Rn. 63 m. w. N.).
  • KG, 17.12.2019 - 1 W 313/19

    Auslegung einer Notarvollmacht für die Auflassung

    Bleibt die Reichweite einer Vollmacht zweifelhaft, ist von ihrem geringeren, eindeutig feststellbaren Umfang auszugehen (Senat, Beschluss vom 29. April 2003 - 1 W 132/03 - KGreport 2004, 26, 27; OLG München, Beschluss vom 20. November 2015 - 34 Wx 475/14 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht