Rechtsprechung
OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Vollmacht zum Rangrücktritt
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 133, 167, 879 Abs. 3, § 880; GBO § 19
Auslegung und Umfang einer Vollmacht bei Bewilligung eines Rangrücktritts des (Vormerkungs-)Berechtigten
- rewis.io
Auslegung und Umfang einer Vollmacht zum Rangrücktritt
- notar-drkotz.de
Rangrücktritt - Auslegung und Umfang einer Vollmacht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 133, 167, 879 Abs. 3, § 880; GBO § 19
Auslegung einer Vollmacht zum Rangrücktritt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollmacht nicht eindeutig: Im Zweifel gilt der geringere Umfang!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Strenge Anforderungen an die Auslegung von Vollmachten
Besprechungen u.ä.
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Strenge Anforderungen an die Auslegung von Vollmachten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96
Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt
Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
Führt die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt (BayObLG Rpfleger 1996, 332;… Demharter § 19 Rn. 75).Die Auslegung führt daher zu keinem eindeutigen Ergebnis, so dass der Grundsatz gilt, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist (BayObLG Rpfleger 1996, 332;… Demharter § 19 Rn. 75), somit die Vollmacht nicht den Rangrücktritt bei jeder Art einer Regelung nachbarlicher Rechtsverhältnisse erfasst, sondern nur in den anschließend enumerativ genannten Fällen.
- BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
Ist die Vollmacht ihrem Inhalt nach nicht eindeutig, ist sie nach den allgemeinen Regeln für Grundbucherklärungen (z. B. BGHZ 92, 351/355) auszulegen (§ 133 BGB).Hiernach ist auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (z. B. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378).
- BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
Hiernach ist auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (z. B. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378). - BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs
Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
Zwar ist in der Regel davon auszugehen, dass der Notar, wenn er sich nicht näher dazu äußert, für alle antragsberechtigten Urkundsbeteiligten das Rechtsmittel ergreift (…Demharter GBO 29. Aufl. § 15 Rn. 20), weil sich das Antragsrecht mit der Beschwerdeberechtigung deckt (BGH NJW 1985, 3070/3071 rechte Sp.;… Demharter § 71 Rn. 63 m. w. N.).
- KG, 17.12.2019 - 1 W 313/19
Auslegung einer Notarvollmacht für die Auflassung
Bleibt die Reichweite einer Vollmacht zweifelhaft, ist von ihrem geringeren, eindeutig feststellbaren Umfang auszugehen (Senat, Beschluss vom 29. April 2003 - 1 W 132/03 - KGreport 2004, 26, 27; OLG München, Beschluss vom 20. November 2015 - 34 Wx 475/14 - juris).