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   OLG München, 20.12.2017 - 20 U 1102/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49679
OLG München, 20.12.2017 - 20 U 1102/17 (https://dejure.org/2017,49679)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2017 - 20 U 1102/17 (https://dejure.org/2017,49679)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 20 U 1102/17 (https://dejure.org/2017,49679)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 276 Abs. 2, § 670, § 681, § 683, § 823, § 839; GG Art. 34
    Anspruch auf Kostenerstattung für die Beseitigung des bei einer Bauteilöffnung eingetretenen Wasserschadens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen für die Beschädigung einer Wasserleitung anlässlich einer Bauteilöffnung

  • rewis.io

    Anspruch auf Kostenerstattung für die Beseitigung des bei einer Bauteilöffnung eingetretenen Wasserschadens

  • baurechtsiegen.de

    Sachverständigenhaftung bei Bauteilöffnung - Wassereintritt

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei Bauteilöffnung (hier: Wasseraustritt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen für die Beschädigung einer Wasserleitung anlässlich einer Bauteilöffnung

  • rechtsportal.de

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen für die Beschädigung einer Wasserleitung anlässlich einer Bauteilöffnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauteilöffnung für Probenentnahme: Keine Haftung für Wasserschaden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauteilöffnung für Probenentnahme: Keine Haftung für Wasserschaden! (IBR 2018, 175)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 275
  • NZBau 2018, 156
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 17.12.1987 - 1 U 3842/87
    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 20 U 1102/17
    Von einem gerichtlichen Sachverständigen anlässlich der Durchführung der Begutachtung verursachte Schäden dagegen stellen nach herrschender Meinung keine Amtspflichtverletzung in Ausübung eines anvertrauten Amtes dar, weshalb eine Haftung des Landes aus Art. 34 GG nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1972, III ZR 168/70, juris; OLG München, 1 U 3842/87, juris; Palandt, BGB, § 839 Rn. 135).
  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 20 U 1102/17
    Von einem gerichtlichen Sachverständigen anlässlich der Durchführung der Begutachtung verursachte Schäden dagegen stellen nach herrschender Meinung keine Amtspflichtverletzung in Ausübung eines anvertrauten Amtes dar, weshalb eine Haftung des Landes aus Art. 34 GG nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1972, III ZR 168/70, juris; OLG München, 1 U 3842/87, juris; Palandt, BGB, § 839 Rn. 135).
  • LG München II, 15.02.2017 - 11 O 590/16

    Kein Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch eines Werkunternehmers gegen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 20 U 1102/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 15. Februar 2017, Az. 11 O 590/16, wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 25.07.2019 - 1 U 4460/18

    Keine Haftung des Sachverständigen für unrichtiges Gutachten bei Beendigung des

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass § 839a BGB keine Anwendung auf den Ersatz von Schäden findet, die unmittelbar durch das Sachverständigengutachten verursacht wurden (d.h. unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites) und insoweit deliktisch Ansprüche nach § 826 BGB und 826 BGB zu prüfen sind (vgl.OLG München NJW-RR 2018, 275; BeckOGK/Dörr, 1.6.2019, BGB § 839a Rn. 44) .
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