Rechtsprechung
   OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49694
OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17 (https://dejure.org/2017,49694)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2017 - 7 U 260/17 (https://dejure.org/2017,49694)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 7 U 260/17 (https://dejure.org/2017,49694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 84, § 87c Abs. 2, § 89b, § 383, § 384 Abs. 2; BGB § 242, § 275
    Ansprüche im Zusammenhang mit einem beendeten Kommissionsagenturverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche nach Beendigung eines Kommissionsagenturverhältnisses

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    § 87c Abs 2 HGB, § 89b HGB
    Ausgleichsanspruch, Handelsvertreter, Kommissionsagent, Kommissionsagenturvertrag

  • rewis.io

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem beendeten Kommissionsagenturverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche nach Beendigung eines Kommissionsagenturverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach Beendigung eines Kommissionsagenturverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Modeartikel -, Textilvertrieb, Modevertrieb, stationärer Vertrieb, AA des Kommissionsagenten, Kommissionsagenturvertrag, Anspruch des Kommissionsagenten auf Erteilung eines Buchauszuges, Unternehmerrisiko, Fixvergütung, Umsatzbeteiligung, Personalrisiko, ...

  • hoffmann-christlein.de (Kurzinformation)

    Vertriebsrecht: Ansprüche nach beendetem Kommissionsagenturverhältnis

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Maßgebliches Kriterium für die Bemessung des Handelsvertreterausgleichs sind (neben Billigkeitskriterien, § 89 b Abs. 1 Nr. 2 HGB) die dem Unternehmer nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der Vertriebsperson verbleibenden Vorteile "aus der Geschäftsbeziehung mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter geworben hat" (§ 89 b Abs. 1 Nr. 1 HGB), also den sogenannten "Stammkunden" Logischer und auch rechnerischer Ausgangspunkt für die Bemessung des Handelsvertreterausgleichs ist daher derjenige Umsatz, den der Handelsvertreter (oder vorliegend der Kommissionär) mit solchen Stammkunden im letzten Vertragsjahr erzielt hat (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6.8.1997 - VIII ZR 150/96, Rz. 24 ff.).

    Stammkunden sind alle Mehrfachkunden, also diejenigen Kunden, die in einem überschaubaren Zeitraum, in dem üblicherweise mit Nachbestellungen zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit dem Unternehmer abgeschlossen haben (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6.8.1997 - VIII ZR 150/96, Rz. 26).

    (2) Die Beklagte weist zwar zu Recht darauf hin, dass für diese Berechnung nur Stammkunden anzusetzen sind, die vom Kläger geworben wurden, also nicht bereits zuvor Kunden der Beklagten waren (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6.8.1997, a.a.O. Rz. 34 ff.).

    (3) Die Beklagte weist ferner im Ansatz zu Recht darauf hin, dass für die Berechnung des Rohausgleichs Provisionsanteile nicht herangezogen werden können, die sich als Vergütung für reine verwaltende Tätigkeiten darstellen (BGH, Urteil vom 6.8.1997, a.a.O. Rz. 37 ff; Urteil vom 12.9.2007, a.a.O. Rz. 49).

    Verwaltende Tätigkeiten sind solche, die für den Begriff des Handelsvertreters nicht wesentlich sind und für die Werbung des Kundenstammes keine Rolle spielen (BGH, Urteil vom 6.8.1997, a.a.O. Rz. 41).

    (4) Im nächsten Schritt für die Ermittlung des Rohausgleichs sind die der Beklagten voraussichtlich aus der Tätigkeit des Klägers verbleibenden Unternehmervorteile für einen mehrjährigen Prognosezeitraum unter Berücksichtigung einer zu schätzenden Abwanderungsquote hochzurechnen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6.8.1997, a.a.O. Rz. 54; Urteil vom 12.9.2007, a.a.O. Rz. 52).

    (5) Der so ermittelte Betrag ist sodann zur Ermittlung des endgültigen Rohausgleichsbetrages noch über den Prognosezeitraum abzuzinsen (zu diesem Erfordernis und zu den in Betracht kommenden mathematischen Methoden vgl. BGH, Urteil vom 6.8.1997, a.a.O. Rz. 56 f.; Urteil vom 12.9.2007, a.a.O. Rz. 51).

  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 194/06

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung: Bestimmung des

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Wann ein Kunde hiernach als Stammkunde einzustufen ist, hängt vom Gegenstand des Geschäfts und den branchenüblichen Besonderheiten ab (BGH, Urteil vom 12.9.2007 - VIII ZR 194/06, Rz.37).

    Im Urteil vom 12.9.2007 (a.a.O., Rz. 28 ff.) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass durch Auswertung der Kartenzahlungsbelege, welche die Kartennummer ausweisen, der Stammkundenanteil unter den Kartenzahlern ermittelt werden kann.

    Auf der Basis einer so ermittelten Stammkundenquote (von der nach derzeitigem Verfahrensstand weder davon ausgegangen werden kann, dass sie erheblich ist, noch dass sie bei Null liegt), kann als Ausgangspunkt für die Berechnung des Rohausgleichsbetrages auf die im letzten Vertragsjahr auf Stammkunden entfallende Provisionsanteile geschlossen werden (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom12.9.2007, a.a.O. Rz. 22).

    (3) Die Beklagte weist ferner im Ansatz zu Recht darauf hin, dass für die Berechnung des Rohausgleichs Provisionsanteile nicht herangezogen werden können, die sich als Vergütung für reine verwaltende Tätigkeiten darstellen (BGH, Urteil vom 6.8.1997, a.a.O. Rz. 37 ff; Urteil vom 12.9.2007, a.a.O. Rz. 49).

    (4) Im nächsten Schritt für die Ermittlung des Rohausgleichs sind die der Beklagten voraussichtlich aus der Tätigkeit des Klägers verbleibenden Unternehmervorteile für einen mehrjährigen Prognosezeitraum unter Berücksichtigung einer zu schätzenden Abwanderungsquote hochzurechnen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6.8.1997, a.a.O. Rz. 54; Urteil vom 12.9.2007, a.a.O. Rz. 52).

    (5) Der so ermittelte Betrag ist sodann zur Ermittlung des endgültigen Rohausgleichsbetrages noch über den Prognosezeitraum abzuzinsen (zu diesem Erfordernis und zu den in Betracht kommenden mathematischen Methoden vgl. BGH, Urteil vom 6.8.1997, a.a.O. Rz. 56 f.; Urteil vom 12.9.2007, a.a.O. Rz. 51).

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Der Senat macht jedoch im Interesse einer Beschleunigung des umfangreichen Verfahrens von der im Falle eines landgerichtlichen Teilurteils bestehenden Möglichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 12.1.1994 - XII ZR 167/92, Rz. 25) Gebrauch, den Antrag an sich zu ziehen und zu verbescheiden.
  • OLG München, 14.09.2011 - 7 U 1348/11

    Beendigung von zwei Versicherungsvertreterverträgen: Umfang des

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Ein derartiger Anspruch kann auch für den Handelsvertreter (bzw. entsprechend den Kommissionsagenten) zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Handelsvertreterausgleich bestehen (vgl. Senatsurteile vom 14.9.2011 - 7 U 1348/11, Rz. 14; vom 28.9.2011 - 7 U 2019/11, Rz. 55).
  • OLG München, 28.09.2011 - 7 U 2019/11

    Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Ein derartiger Anspruch kann auch für den Handelsvertreter (bzw. entsprechend den Kommissionsagenten) zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Handelsvertreterausgleich bestehen (vgl. Senatsurteile vom 14.9.2011 - 7 U 1348/11, Rz. 14; vom 28.9.2011 - 7 U 2019/11, Rz. 55).
  • LG München I, 23.12.2016 - 10 O 16326/14

    Handelsvertretereigenschaft des Betreibers eines Outlet-Centers

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 23.12.2016 (10 O 16326/14) in Ziffer 2 aufgehoben.
  • BGH, 29.05.1967 - VII ZR 297/64

    Unterscheidung zwischen dem begründeten Anlass zur Kündigung und einem wichtigen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Dies wird von der Rechtsprechung für den Anspruch auf Handelsvertreterausgleich dahin konkretisiert, dass ein Grundurteil dann ergehen darf, wenn sämtliche Voraussetzungen eines Handelsvertreterausgleichs positiv festgestellt sind, insbesondere wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Unternehmer nach Vertragsende erhebliche Vorteile aus der Handelsvertretertätigkeit verbleiben und wenn feststeht, dass ein Anspruch auch der Billigkeit entspricht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 29.5.1967 - VII ZR 297/64, Rz. 16 ff; Urteil vom 4.6.1986 - I ZR 161/84, Rz. 11; Urteil vom 13.8.2015 - VII ZR 90/14, Rz. 40).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 161/84

    Vorliegen einer fristlosen Kündigung als ein Verstoß eines

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Dies wird von der Rechtsprechung für den Anspruch auf Handelsvertreterausgleich dahin konkretisiert, dass ein Grundurteil dann ergehen darf, wenn sämtliche Voraussetzungen eines Handelsvertreterausgleichs positiv festgestellt sind, insbesondere wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Unternehmer nach Vertragsende erhebliche Vorteile aus der Handelsvertretertätigkeit verbleiben und wenn feststeht, dass ein Anspruch auch der Billigkeit entspricht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 29.5.1967 - VII ZR 297/64, Rz. 16 ff; Urteil vom 4.6.1986 - I ZR 161/84, Rz. 11; Urteil vom 13.8.2015 - VII ZR 90/14, Rz. 40).
  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3521/15

    Streitiger Provisionsanspruch eines Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Aus der Tatsache, dass der Kläger die Provisionsabrechnungen in der Vergangenheit nicht beanstandet hat, folgt jedenfalls nicht ein fehlendes Informationsinteresse (vgl. OLG München, Urteil vom 14.7.2016 - 23 U 3521/15, Rz. 26; vgl. auch Senatsurteil vom 19.7.2017 - 7 U 3387/16, unter B.I.5.).
  • OLG München, 19.07.2017 - 7 U 3387/16

    Zum Anspruch des Handeslvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
    Aus der Tatsache, dass der Kläger die Provisionsabrechnungen in der Vergangenheit nicht beanstandet hat, folgt jedenfalls nicht ein fehlendes Informationsinteresse (vgl. OLG München, Urteil vom 14.7.2016 - 23 U 3521/15, Rz. 26; vgl. auch Senatsurteil vom 19.7.2017 - 7 U 3387/16, unter B.I.5.).
  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 205/05

    Erteilung eines Buchauszugs

  • BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14

    Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht