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   OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09   

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https://dejure.org/2010,24458
OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09 (https://dejure.org/2010,24458)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.2010 - 29 U 3700/09 (https://dejure.org/2010,24458)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 29 U 3700/09 (https://dejure.org/2010,24458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Urheberrecht: Schadensersatzanspruch einer Verwertungsgesellschaft bei Aufführung geschützter Musikwerke durch die Künstlerin auf eigenen Konzertveranstaltungen; Berechnung des Schadens, Darlegungslast hinsichtlich der Raumgrößen und Anwendung des Pro-Verfahrens bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 459
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09
    Da die Beklagte weithin Selbstaufführerin ist, konnte sie jedenfalls bei ihren eigenen Veranstaltungen dafür sorgen, dass lückenlos Raumgrößen angegeben und Programme eingereicht werden (BGH GRUR 2005, 757, 761 - Kontrolle des GEMA-Verteilungsplans ).

    Die Klägerin kann dementsprechend das aus der treuhänderischen Auswertung der Rechte Erlangte an die einzelnen Berechtigten nur in der Weise herausgeben, dass nach bestimmten allgemeinen Verteilungsgrundsätzen jeweils ein möglichst leistungsgerechter Anteil an den Einnahmen ausgeschüttet wird (BGH GRUR 2005, 757, 759 - Kontrolle des GEMA-Verteilungsplans) .

    Insoweit steht der Klägerin ein Ermessenspielraum zu (BGH GRUR 2005, 757, 760 - Kontrolle des GEMA-Verteilungsplans ; Dreier/ Schulze , a. a. O.; Schricker/Reinbothe, a. a. O., § 7 WahrnG Rn. 5).

    Die Anwendung dieses Verfahrens bei der Erlösverteilung entspricht grundsätzlich dem - von der Klägerin auszuübenden - billigen Ermessen gem. § 315 Abs. 1 BGB, wonach an die Berechtigten jeweils als dasjenige herauszugeben ist, was aus der Auswertung der treuhänderisch wahrgenommenen Nutzungsrechte erlangt ist (BGH GRUR 2005, 757, 760 - Kontrolle des GEMA-Verteilungsplans) .

  • BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87

    Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09
    Der damit verbundenen Verpflichtung, ihren Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen zu halten, entspricht es, dass die Klägerin bei der Verteilung der Einnahmen nach Werkarten und Nutzungsarten differenzieren, aber auch in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren muss (BGH GRUR 1988, 782, 783 - GEMA-Wertungsverfahren ; Fromm/Nordemann/ Wilhelm Nordemann , a. a. O., § 7 UrhWahrnG Rn. 6; Dreier/ Schulze , Urheberrecht, 3. Auflage 2008, § 7 UrhWG Rn. 6).
  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09
    Die Pflicht zur Einholung der Einwilligung vor der Veranstaltung umfasst neben der Anzeige, dass eine Veranstaltung stattfindet, auch die Mitteilung der Angaben, die zur Ermittlung der anzuwendenden Tarif- und Vergütungssätze erforderlich sind (vgl. BGH GRUR 1973, 379, 381 - Doppelte Tarifgehuhr ).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09
    Sie muss vielmehr im Rahmen ihrer sog. sekundären Behauptungslast im Einzelnen darlegen, dass die von ihr bestrittene Behauptung unrichtig ist, so dass die beweisbelastete Partei den Beweis für die Richtigkeit antreten kann (BGH NJW 1999, 579; Zöller/ Greger , ZPO, 28. Auflage 2010, vor § 284 Rn. 34; Thomas/ Putzo/ Reichold , ZPO, 30. Auflage 2009, Vorb. zu § 284 Rn. 18).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09
    Willkür liegt jedoch nur dann vor, wenn ohne hinreichend sachlichen Grund "wesentlich Gleiches ungleich" oder "wesentlich Ungleiches gleich" (std. Rsp.; BVerfGE 4, 144, 155) behandelt wird.
  • BGH, 15.02.2007 - I ZB 46/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09
    Denn ein Verfahrensbeteiligter muss schon von sich aus alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte in Betracht ziehen (vgl. BGH NJOZ 2008, 2358 ff. - Tz. 9 - ALLTREK m. w. N.).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01

    Verteilung des Vergütungsaufkommens

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09
    Im Interesse aller Berechtigten muss die Ausschüttung daher auch regelmäßig vom Einhalten der Meldefristen und der hinreichend belegten Meldungen abhängig gemacht werden (BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens ).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts durch

    Ihnen war es als Veranstalter oder jedenfalls als Mitorganisatoren oder als Betreiber der Bühnen ohne weiteres möglich und zumutbar, ihrerseits die Größe der Veranstaltungsflächen mitzuteilen (vgl. OLG München, Urt. v. 21.01.10 - 29 U 3700/09).
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