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   OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16   

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https://dejure.org/2018,3768
OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16 (https://dejure.org/2018,3768)
OLG München, Entscheidung vom 21.02.2018 - 20 U 3751/16 (https://dejure.org/2018,3768)
OLG München, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 20 U 3751/16 (https://dejure.org/2018,3768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 241 Abs. 2, § 249 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2; ZPO § 240; HGB § 166
    Schadensersatzansprüche gegen Altgesellschafter aus einer Beteiligung als Direktkommanditist an einer Fondsgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Medienfonds wegen Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber Anlageinteressenten; Unterbrechung des Rechtsstreits aufgrund Stellung des Insolvenzantrags über das Vermögen einer Partei

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Prospekthaftung im engeren Sinn, Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinn, Prospekthaftung im weiteren Sinn

  • rewis.io

    Schadensersatzansprüche gegen Altgesellschafter aus einer Beteiligung als Direktkommanditist an einer Fondsgesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Medienfonds wegen Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber Anlageinteressenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Haftung des aufnehmenden Gesellschafters nicht darauf an, ob letzterer Gründungsgesellschafter war (BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 9/12, juris Rn. 29).

    Allein aufgrund der Einbindung der Beklagten in das Organisationsgefüge der Fondsgesellschaft mussten die Anleger - worauf es allein ankommt - nicht davon ausgehen, dass die Beklagte zu ihrem Gesellschaftsbeitritt und ihrer Tätigkeit allein mit den Informationen gewonnen wurde, die sich aus dem Prospekt ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 9/12, juris Rn. 29).

    Auf die tatsächlich erfolgten oder noch nicht erfolgten Absprachen zwischen der Fondsgesellschaft und der Beklagten sowie auf die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Beklagten auf die Prospektgestaltung kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 9/12, juris Rn. 29), so dass die von der Beklagten hierzu angebotenen Beweise nicht zu erheben waren.

    aa) Der Prospekt muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild des Beitrittsobjekts vermitteln, d.h. er muss den Anleger über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, zutreffend, verständlich und vollständig aufklären (BGH, Urteil vom 23. April 2012, II ZR 211/09, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 9/12, juris Rn. 33).

  • BGH, 09.05.2017 - II ZR 344/15

    Prospekthaftung im weiteren Sinne bei der Publikumspersonengesellschaft: Haftung

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    a) Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 9. Mai 2017 (II ZR 344/15, juris Rn. 15) zu dem hier streitgegenständlichen Fonds ausgeführt hat, ist die Prospekthaftung im weiteren Sinne ein Anwendungsfall der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss nach §§ 280 Abs. 1, 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB.

    Sie war nämlich nach dem Gesellschaftsvertrag in das Organisationsgefüge der Fondsgesellschaft eingebunden und erhielt für ihre Dienste eine jährliche Vergütung in Höhe von maximal 0, 1% des Kommanditkapitals (§ 15 Ziff. 1 Gesellschaftsvertrag, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2017, II ZR 344/15, juris Rn. 16).

  • BGH, 27.11.2013 - III ZR 164/13

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Verjährung von Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2013 (III ZR 164/13), da es dort nicht um eine Haftung des Steuerberaters als Gesellschafter, sondern als bloßem Mittelverwendungskontrolleur ging (BGH, aaO, Rn. 2).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    Entstehungszeitpunkt des streitgegenständlichen Schadensersatzanspruchs des Klägers ist der Zeitpunkt des Beitritts und damit der Annahme der Beitrittserklärung vom 12. Oktober 2004 durch die Fondsgesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010, III ZR 99/09, juris Rn. 12).
  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    aa) § 68 StBerG a.F., auf den sich die Beklagte beruft, ist auf schuldhafte vorvertragliche Pflichtverletzungen eines Gesellschafters nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 20. März 2006, II ZR 326/04, juris Rn. 8).
  • BGH, 27.10.2016 - III ZR 300/15

    Anspruch eines Kommanditisten auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    Dabei müssen die Darstellungen auch hinreichend eindeutig sein (BGH, Urteil vom 14. Juni 2007, III ZR 300/15, juris Rn. 19).
  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 270/14

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter:

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (BGH, Urteil vom 3. November 2015, II ZR 270/14, juris Rn. 14).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 332/12

    Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    Sowohl dem Insolvenzverwalter als auch den Parteien soll Gelegenheit gegeben werden, sich auf die durch die Insolvenz veränderte rechtliche und wirtschaftliche Lage einzustellen (BGH, Versäumnisurteil vom 16. Mai 2013, IX ZR 332/12, juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    Maßgeblich ist mithin die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Anlegers (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, XI ZR 262/10, juris Rn. 22).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 21.02.2018 - 20 U 3751/16
    aa) Der Prospekt muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild des Beitrittsobjekts vermitteln, d.h. er muss den Anleger über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, zutreffend, verständlich und vollständig aufklären (BGH, Urteil vom 23. April 2012, II ZR 211/09, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 9/12, juris Rn. 33).
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