Rechtsprechung
   OLG München, 21.03.2011 - 31 Wx 80/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6474
OLG München, 21.03.2011 - 31 Wx 80/11 (https://dejure.org/2011,6474)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2011 - 31 Wx 80/11 (https://dejure.org/2011,6474)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2011 - 31 Wx 80/11 (https://dejure.org/2011,6474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 64

    AktG § 297
    Frist- und Formerfordernis bei der Kündigung eines Unternehmensvertrages

  • openjur.de

    Handelsregisterverfahren: Eintragung der Beendigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 297
    Anforderungen an die Schriftform; Übergabe der Beschlussniederschrift nicht ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wahrung der Schriftform bzgl. der Kündigung eines Unternehmensvertrages; Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Beherrschungsvertrages und Gewinnabführungsvertrages

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine außerordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags erst 10 Monate nach Kenntnis vom Kündigungsgrund

  • rabüro.de

    Frist- und Formerfordernis bei der Kündigung eines Unternehmensvertrages

  • notar-drkotz.de

    Eintragung Beendigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 297
    Wahrung der Schriftform für die Kündigung eines Unternehmensvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Schriftform der Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schriftformerfordernis nicht eingehalten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Gewinnabführungsvertrag, Unternehmensvertrag

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Besprechungen u.ä.

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages - Schriftformerfordernis

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 133
  • DB 2011, 927
  • NZG 2011, 1183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01

    Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG München, 21.03.2011 - 31 Wx 80/11
    Zwar kann bei einem auf rechtsgeschäftliches Handeln gerichteten Beschluss - wenn (wie hier) Geschäftsführer und Vertragspartner anwesend sind - grundsätzlich angenommen werden, dass der Beschluss mit seinem Zustandekommen gleichzeitig mit Außenwirkung umgesetzt wird (BGH ZIP 2003, 1293/1294 für ein konkludent mögliches deklaratorisches Schuldanerkenntnis).
  • OLG München, 09.12.2008 - 31 Wx 106/08

    Handelsregisteranmeldung: Prüfungspflicht des Registergerichts bei

    Auszug aus OLG München, 21.03.2011 - 31 Wx 80/11
    Das Registergericht hat deshalb bei Anhaltspunkten für die Unwirksamkeit der angemeldeten Kündigung in die materielle Prüfung einzutreten (OLG München AG 2009, 675 m.w.N.).
  • OLG München, 20.06.2011 - 31 Wx 163/11

    Unternehmensvertrag: Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Auflösung der

    Das Registergericht hat deshalb bei Anhaltspunkten für die Unwirksamkeit der angemeldeten Kündigung in die materielle Prüfung einzutreten (OLG München GmbHR 2011, 489; AG 2009, 675).
  • FG Hamburg, 19.06.2013 - 2 K 350/12

    Körperschaftsteuergesetz: Anforderungen an außerordentliche Beendigung einer

    Nach allgemeiner Ansicht kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden (z. B. Oberlandesgericht München vom 21. März 2011 31 Wx 80/11, DB 2011, 927 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht