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   OLG München, 21.05.2003 - 7 U 5347/02   

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https://dejure.org/2003,23867
OLG München, 21.05.2003 - 7 U 5347/02 (https://dejure.org/2003,23867)
OLG München, Entscheidung vom 21.05.2003 - 7 U 5347/02 (https://dejure.org/2003,23867)
OLG München, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 7 U 5347/02 (https://dejure.org/2003,23867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstimmung über die Bestellung eines Sonderprüfers in einer ordentlichen Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft; Umwandlung der Anordnung einer Sonderprüfung und die Einsetzung einer Sonderprüfers in einen Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung; Einordnung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bestätigung, Bestätigung von Beschlüssen, Bestätigungsbeschluss, Bestätigungsbeschluss nach § 244 Satz 1 AktG, Heilung von Mängeln des Beschlusses nach § 241 Nr. 1 Nr. 3 und Nr. 4 AktG analog

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03

    Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlbeschlüsse einer Aktiengesellschaft:

    Die Übereinstimmung fehlt nicht, weil bei einer anderen Stimmenmehrheit, wie sie mit der Anfechtungsklage gegen den Ausgangsbeschluss gerade behauptet wurde, ein anfechtbarer Beschluss, der bestätigt werden könnte, gerade nicht gefasst wurde (Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 244 Rn. 2; Habersack/Schürnbrand in FS Hadding, 391, 394; a.A. OLG München AG 2003, 645).

    Die Zulassung der Revision erfolgt nach § 542 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, weil der Senat von der Entscheidung des OLG München AG 2003, 645 abweicht.

  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von

    Wird aber ein Sonderprüfungsantrag zu einem Tagesordnungspunkt zu Unrecht nicht zur Abstimmung und zur Aussprache gestellt, führt dies zur Anfechtbarkeit der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt (im Ergebnis ähnlich OLG München AG 2003, 645; Arnold AG-Report 2004, 70)." bezog sich dies ersichtlich, auf die nicht geteilte Rechtsauffassung der Beklagten in dem dortigen Verfahren, die vertreten hat, dass die Frage von Schadensersatzansprüchen nicht zur Wahl zum Aufsichtsrat gehört sondern durch Sonderprüfungen zu klären ist.
  • OLG Stuttgart, 06.05.2004 - 20 U 16/03

    Anfechtung eines AG-Hauptversammlungsbeschlusses zu einer Aufsichtsratswahl:

    b) Ein Bestätigungsbeschluss ist auch möglich, wenn unklar ist, ob die Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter richtig ist und damit der Erstbeschluss überhaupt gefasst ist (a.A. OLG München AG 2003, 645).
  • LG München I, 19.11.2020 - 5 HKO 14532/19

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über Sonderprüfungsaufhebung

    Aufgrund von § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat zur Wahl von Prüfern nur der Aufsichtsrat, in der Bekanntmachung Vorschläge zur Beschlussfassung zu machen, wobei auch der Sonderprüfer als Prüfer im Sinne des § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG angesehen werden muss (vgl. OLG München AG 2003, 645; Hüffer/Koch, AktG, 14. Aufl., § 124 Rdn. 20; Müller in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 5. Aufl., § 124 AktG Rdn. 15; Ziemons in: Schmidt/Lutter, AktG, 4. Aufl., § 124 Rdn. 33; Riekers in: BeckOGK zum Aktienrecht, a.a.O., § 124 Rdn. 39).
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