Rechtsprechung
   OLG München, 21.06.2021 - 23 W 784/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38716
OLG München, 21.06.2021 - 23 W 784/21 (https://dejure.org/2021,38716)
OLG München, Entscheidung vom 21.06.2021 - 23 W 784/21 (https://dejure.org/2021,38716)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 23 W 784/21 (https://dejure.org/2021,38716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,38716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ein vergebliches Einberufungsverlangen im Sinne des § 50 Abs. 1, 2 GmbHG liegt regelmäßig nicht vor, wenn die Geschäftsführung eine auf das Verlangen hin anberaumte Gesellschafterversammlung absagt und die Absage durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (hier: ...

  • rechtsportal.de

    Rechte der Gesellschafter bei Absage einer auf Verlangen der Gesellschafter einberufenen Gesellschafterversammlung wegen eines sachlichen Grundes Auslegung der Satzung hinsichtlich der Verpflichtung eines Gesellschafters zur Übertragung seines Geschäftsanteils auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zum vergeblichen Einberufungsverlangen im Sinne des § 50 Abs. 1, 2 GmbHG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zwangsabtretung bei Gesellschafterausschluss aus der GmbH

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Zwangsabtretung bei Gesellschafterausschluss aus der GmbH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 372
  • NZG 2021, 1454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 46/94

    Einziehung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG München, 21.06.2021 - 23 W 784/21
    Zwar weist der Antragstellervertreter mit Recht darauf hin, dass der Zeitfaktor bei der Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, eine maßgebliche Rolle spielt: Ein Verhalten des Gesellschafters kann in einem milderen Licht zu beurteilen sein, wenn die Mitgesellschafter daran längere Zeit keinen Anstoß genommen, sondern mit dem betreffenden Gesellschafter weiter vorbehaltlos zusammengearbeitet haben (MüKo-GmbHG/Strohn, 3. Aufl. 2018, § 34 Rn. 123), insbesondere ohne ihm Vorhaltungen zu machen oder ihn aufzufordern, derartige Verhaltensweisen in Zukunft zu unterlassen (BGH NJW-RR 1995, 667, 668).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG München, 21.06.2021 - 23 W 784/21
    So gesehen kommt die Rechtsstellung der Antragstellerin zu 1) derjenigen einer Strohfrau des Antragstellers zu 2) zumindest nahe, was hier gleichfalls für ihre Ausschließung spricht (vgl. BGH NJW 1953, 780, 782; Baumbach/Hueck/Kersting, aaO, Anh. § 34 Rn. 5).
  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 187/06

    Allgemeine Feststellungsklage gegen den Abberufungsbeschluss einer

    Auszug aus OLG München, 21.06.2021 - 23 W 784/21
    Gesellschafterbeschlüsse, die an einem nicht zur Beschlussnichtigkeit führenden Mangel leiden, sind trotz dieses Mangels zunächst wirksam, wenn ein bestimmtes Beschlussergebnis dokumentiert ist (BGH NJW-RR 2008, 706 Tz. 22), indem es von einem mit Beschlussfeststellungskompetenz ausgestatteten Versammlungsleiter festgestellt wurde oder wenn das protokollierte Beschlussergebnis unter den Gesellschaftern unstreitig ist (Lutter/Hommelhoff/Bayer, 20. Aufl. 2020, Anh. § 47 Rn. 38).
  • BGH, 04.08.2020 - II ZR 171/19

    Streit um die Ausschließung eines Gesellschafters aus einer GmbH wegen nicht

    Auszug aus OLG München, 21.06.2021 - 23 W 784/21
    Auch sieht § 14 der Satzung nicht die Möglichkeit einer isolierten Ausschließung ohne zeitgleiche Verwertung vor, wie dies bei der von den Antragsgegnervertretern zitierten Entscheidung des BGH vom 04.08.2020 (DStR 2020, 2264 ff.) der Fall war.
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    Auszug aus OLG München, 21.06.2021 - 23 W 784/21
    Ein solches Interesse fehlt, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurück zu gewähren wäre: dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est (BGH NJW 2019, 3638 Tz. 24; Palandt/Grüneberg, aaO, § 242 Rn. 52).
  • BGH, 20.06.1983 - II ZR 237/82

    Ausschluss eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Auszug aus OLG München, 21.06.2021 - 23 W 784/21
    Kein anderes Ergebnis folgt aus der Entscheidung des BGH vom 20.06.1983 (NJW 1983, 2880 ff.).
  • LG München I, 16.04.2021 - 16 HKO 3700/21

    Einziehung von Geschäftsanteilen eines treuwidrig handelden Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 21.06.2021 - 23 W 784/21
    Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 16.04.2021, Az. 16 HK O 3700/21, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht