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   OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13 Bau   

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https://dejure.org/2015,25999
OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13 Bau (https://dejure.org/2015,25999)
OLG München, Entscheidung vom 21.07.2015 - 9 U 1676/13 Bau (https://dejure.org/2015,25999)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 9 U 1676/13 Bau (https://dejure.org/2015,25999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Vergütung im Verhandlungsverfahren

  • ra.de
  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein HOAI-Honorar für "Ideenskizze" im Verhandlungsverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ideenskizzen sind keine Lösungsvorschläge und müssen nicht vergütet werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein HOAI-Honorar für "Ideenskizze" im Verhandlungsverfahren! (VPR 2016, 33)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein HOAI-Honorar für "Ideenskizze" im Verhandlungsverfahren! (IBR 2015, 627)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2016, 127
  • ZfBR 2016, 205
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 20.03.2013 - Verg 5/13

    Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen: Vergütung der Planungsaufgabe als

    Auszug aus OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
    Dabei ist wesentlich für das Vergabeverfahren, dass dort die Architektenleistung nämlich nicht auf Basis einer synallagmatischen vertraglichen Bindung erbracht wird, sondern es sich um eine Auftragsakquisition des Architekten handelt, für die diesem eine vom potentiellen Auftraggeber einseitig festgesetzte Vergütung zufließt (OLG München Verg 5/13 unter Hinweis auf Willenbruch, Vergaberecht, 2. Auflage, Rn. 21 zu § 20 VOF).

    Der Senat ist im Übrigen in Anschluss an die Entscheidung des OLG München vom 20.3.2013, Verg 5/13 der Auffassung, dass es sich auch bei § 20 Abs. 3 VOF um eine Vorschrift handelt, die dem Vergaberecht zuzuordnen ist.

    Versäumt er dies, so verhindert die Sperrwirkung der Spezialzuweisung eine an das Vergabeverfahren anschließende Honorarklage (OLG München v. 20.3.13, Verg. 5/13).

  • OLG Koblenz, 20.12.2013 - 8 U 1341/12

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Vergütung für Planungsleistungen im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
    Um exorbitante Kosten eines Verhandlungsverfahrens zu verhindern, muss die Leistung gem. § 20 Abs. 3 VOF dann aber ausdrücklich verlangt werden und sowohl qualitativ als auch quantitativ mehr sein als eine branchenübliche Bewerbungsleistung (OLG Koblenz, BeckRS 2014, 00951, Entscheidung vom 20.12.2013, 8 U 1341/12).

    Darauf haben sich auch die betreffenden Verkehrskreise einzustellen (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil v. 20.12.2013, 8 U 1341/12, BeckRS 2014, 00951).

    Ergeben sich für den Bieter Zweifel, ob die abzugebende Bieterleistung bereits als Lösungsvorschlag zu qualifizieren ist, so sind Zweifel mit dem Auftraggeber zu klären (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 20.12.2013, a. a. O.).

  • LG München I, 21.03.2013 - 11 O 17404/12

    § 13 oder § 20 VOF: Wonach sind Planungsleistungen zu vergüten?

    Auszug aus OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
    11 O 17404/12 LG München I.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.03.2013, Az. 11 O 17404/12, wird zurückgewiesen.

  • OLG Hamm, 26.09.1989 - 26 U 183/88

    Inhalt und Umfang eines Architektenvertrages

    Auszug aus OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
    Die Akquisephase kann sehr weit gefasst sein, sie kann bis in die Leistungsphasen 3 und 4 hineinreichen (OLG Hamm, NJW-RR 1990, 91).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
    Soweit einem tatsächlichen Verhalten auch ohne ein solches Erklärungsbewusstsein oder ohne einen Rechtsbindungswillen die Wirkungen einer Willenserklärung beigelegt werden (vgl. BGHZ NJW 1984, 2279; BGH NJW 1990, 454; BGH NJW 2010, 1585), geschieht dies zum Schütze des redlichen Rechtsverkehrs und setzt einen Zurechnungsgrund voraus.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
    Soweit einem tatsächlichen Verhalten auch ohne ein solches Erklärungsbewusstsein oder ohne einen Rechtsbindungswillen die Wirkungen einer Willenserklärung beigelegt werden (vgl. BGHZ NJW 1984, 2279; BGH NJW 1990, 454; BGH NJW 2010, 1585), geschieht dies zum Schütze des redlichen Rechtsverkehrs und setzt einen Zurechnungsgrund voraus.
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
    Ein solcher liegt nur vor, wenn ein sich in missverständlicher Weise Verhaltender bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, NJW 1995, 953 m.w.Nachw.) Daran fehlt es im vorliegenden Fall.
  • OLG Koblenz, 06.07.2012 - 8 U 45/11

    studentische Wohnanlagen - Ausschreibung freiberuflicher Leistungen:

    Auszug aus OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
    Das Verlangen, Lösungsvorschläge auszuarbeiten, ist keine nach § 657 BGB zu beurteilende Auslobung, sondern eine empfangsbedürftige, nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte auszulegenden Willenserklärung (OLG Koblenz, Urteil vom 6.7.2012, 8 U 45/11,), die sich an die Teilnehmer des Vergabeverfahrens richten muss (Müller-Wrede/Hebel, VOF, 4. Auflage 2011, Rn. 18).
  • BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber

    Die Oberlandesgerichte Koblenz und München haben eine zu niedrig festgesetzte Vergütung einerseits als vergaberechtlichen Verfahrensverstoß bezeichnet, der gegenüber dem Auftraggeber gerügt und notfalls vor die zuständige Vergabekammer gebracht werden müsse; versäume der Bewerber eine rechtzeitige Rüge dieses Verstoßes, müsse er sich grundsätzlich mit der fehlenden oder zu niedrigen Entschädigung abfinden und könne nicht mehr den Weg vor die Vergabekammer, aber - wegen der Spezialrechtszuweisung nach §§ 102 ff. GWB - auch nicht mehr den Zivilrechtsweg beschreiten (OLG Koblenz, Urteil vom 6. Juli 2012 - 8 U 45/11, VergabeR 2013, 636 ff.; OLG München, Urteil vom 21. Juli 2015 - 9 U 1673/13, VergabeR 2016, 127 ff., Berufungsentscheidung zu LG München I, Urteil vom 21. März 2013 - 11 O 17404/12, VergabeR 2013, 649 ff.; zustimmend Willenbruch/Wieddekind/Harr, Vergaberecht, 3. Aufl., § 20 VOF Rn. 22).

    Ob eine in den Vergabeunterlagen vorgesehene Bearbeitungsgebühr unangemessen ist bzw. ob die Voraussetzungen für nach § 20 Abs. 3 VOF zu vergütende Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe inhaltlich erfüllt sind, werden die Beteiligten am Vergabeverfahren vielfach kontrovers beurteilen, wobei an das Vorliegen eines Lösungsvorschlags i. S. von § 20 Abs. 3 VOF in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte inhaltlich und formal hohe Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Koblenz, VergabeR 2013, 636, 641 und Urteil vom 20. Dezember 2013 - 8 U 1341/12, BauR 2014, 741 ff. unter II 2 b bb der Gründe; OLG München, VergabeR 2016, 127, 130; vgl. zu formalen Gesichtspunkten aber auch LG München I, VergabeR 2013, 650, 653 unter I 2 h der Entscheidungsgründe).

  • VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18

    Ausschreibungsbezogene Planungsleistungen sind zu vergüten!

    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG München (Urt. v. 21.07.2015 - 9 U 1676/13) und OLG Koblenz (Urt. v. 20.12.2013 - 8 U 1341/12) legte die Auftraggeberin dar, dass Lösungsvorschläge voraussetzten, dass durch die vom Bieter einzureichenden Unterlagen erforderliche Planungsleistungen vorweggenommen würden.
  • VK Westfalen, 07.03.2019 - VK 1-4/19

    Planungsleistungen gefordert: Honorar nach HOAI!

    cc) Das LG München, Urteil vom 2.1.032013, 11 O 17404/12 und das OLG München, Urteil vom 21.07.2015, 9 U 1676/13 Bau haben darauf abgestellt, ob ein planerisches Gesamtkonzept verlangt wird oder lediglich punktuelle Ausarbeitungen.
  • VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

    Vergabeverfahren: Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Einreichung

    Da im vorliegenden Fall trotz der - im Hinblick auf die Rechtsprechung taktisch gewählten - Bezeichnung der Unterlagen als "Ideenskizzen" aufgrund der erwarteten inhaltlichen Tiefe (der Vergabevermerk drückt die Erwartung auf Unterlagen in Vorentwurfsqualität aus) jedenfalls auch Lösungsverschläge verlangt waren, ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob an die Annahme von Lösungsvorschlägen i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV ähnlich hohe Anforderungen zu stellen sind, wie bisher an solche i.S.d. § 20 Abs. 3 VOF (vgl. dazu Motzke, Vergütung im Verhandlungsverfahren NZBau 2016, 603, 607 f.; zur alten Rechtslage OLG München, Urteil vom 21.07.2015 - 9 U 1676/13 Bau; OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2012 - 8 U 45/11).
  • LG München I, 21.03.2013 - 11 O 17404/12
    LG München I, Beschluss vom 21.03.- - 11 O 17404/12 (nicht rechtskräftig; Berufung: 9 U 1676/13 Bau).
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