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   OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06   

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https://dejure.org/2006,4039
OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06 (https://dejure.org/2006,4039)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.2006 - 32 Wx 135/06 (https://dejure.org/2006,4039)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 2006 - 32 Wx 135/06 (https://dejure.org/2006,4039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 60 Abs. 1; UmwG § ... 123 Abs. 3, § 135 Abs. 1 Satz 1, § 131 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 Richtlinie 69/335/EWG i.d. F. Richtlinie 85/303/EWG Art. 10 Buchst. c, Art. 12 Abs. 1 Buchst. b
    Mit dem Geschäftswert steigende Grundbuchgebühren sind verfassungs- wie europa-rechtlich zulässig

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Grundbuchgebühren für die Eintragung einer Grundbuchberichtigung infolge Durchführung einer Ausgliederung nach Grundstückswert

  • Judicialis

    KostO § 60 Abs. 1; ; UmwG § ... 123 Abs. 3; ; UmwG § 135 Abs. 1 Satz 1; ; UmwG § 131 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; Richtlinie 69/335/EWG (i.d.F. Richtlinie 85/303/EWG) Art. 10 Buchst. c; ; Richtlinie 69/335/EWG (i.d.F. Richtlinie 85/303/EWG) Art. 12 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchgebühren nach Grundstückswert für Eintragung einer Grundbuchberichtigung infolge Unternehmensausgliederung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Leitsatz)

    KostO § 60 Abs. 1; UmwG § ... 123 Abs. 3, § 135 Abs. 1, § 131 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; Richtlinie 69/335/EWG i. d. F. Richtlinie 85/303/EWG Art. 10 Buchst. c, Art. 12 Abs. 1 Buchst. b
    Rechtmäßige Erhebung von Grundbuchgebühren in Folge Ausgliederung

  • Notare Bayern PDF, S. 20 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des OLG München im Jahr 2006

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung des Geschäftswerts für die Ausgliederung und für die Grundbuchberichtigung sowie die Eigentumsumschreibung von Grundstücken; Rechtmäßigkeit einer Orientierung der Gebühren am Geschäftswert ; Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz ; Begrenzung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 444
  • Rpfleger 2007, 115
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (BVerfGE 50, 217/225 ff.; 80, 103/106 f.; 85, 337/346 f.; 97, 332/334 ff.; JurBüro 2000, 146).

    Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen muss eine Verknüpfung zwischen der Gebühr und den Kosten der öffentlichen Leistung bestehen mit dem Zweck, die Kosten ganz oder teilweise zu decken; die Gebühr darf diese Kosten jedoch übersteigen oder unterschreiten (BVerfGE 50, 217/226) und neben der Deckung der anfallenden Kosten auch andere Ziele verfolgen (BVerfG JurBüro 2000, 146).

    Der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist nur dann überschritten, wenn die Gebühr völlig unabhängig von der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt wird und kein vernünftiger Gesichtspunkt vorhanden ist, unter dem die Verknüpfung von Gebühr und Leistung sachgemäß erscheint (BVerfGE 50, 217/227).

  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (BVerfGE 50, 217/225 ff.; 80, 103/106 f.; 85, 337/346 f.; 97, 332/334 ff.; JurBüro 2000, 146).

    Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen muss eine Verknüpfung zwischen der Gebühr und den Kosten der öffentlichen Leistung bestehen mit dem Zweck, die Kosten ganz oder teilweise zu decken; die Gebühr darf diese Kosten jedoch übersteigen oder unterschreiten (BVerfGE 50, 217/226) und neben der Deckung der anfallenden Kosten auch andere Ziele verfolgen (BVerfG JurBüro 2000, 146).

    Aus der Zweckbindung der Gebühr ergibt sich keine verfassungsrechtlich begründete Begrenzung der Gebührenhöhe durch die tatsächlichen Kosten einer staatlichen Leistung; das Kostendeckungsprinzip und ähnliche gebührenrechtliche Prinzipien sind keine Grundsätze mit verfassungsrechtlichem Rang (BVerfG JurBüro 2000, 146).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-264/04

    Badischer Winzerkeller - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.6.2006 (C-264/04, veröffentlicht unter http://curia.europa.eu/de/content/juris/index_form.htm) entschieden: Richtlinie 69/335 untersagt es den Mitgliedstaaten, abgesehen von der Gesellschaftsteuer Steuern oder Abgaben auf die der Ausübung einer Tätigkeit vorangehende Eintragung oder sonstige Formalität zu erheben, der eine juristische Person mit Erwerbszweck aufgrund ihrer Rechtsform unterworfen werden kann.

    Dies ergibt sich bereits aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.6.2006 (aaO Rn. 39), in der dieser wörtlich ausführte: "Es ist festzustellen, dass der Übergang von Immobiliarvermögen infolge eines Erbfalls hinsichtlich Gegenstand und Auswirkungen nicht einem Vorgang wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden gleichgesetzt werden kann, der den Übergang von Immobiliarvermögen infolge der Verschmelzung zweier Unternehmen betrifft".

  • BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04

    Zur Kostenbemessung in Grundbuchsachen - keine Grundrechtsverletzung durch

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    Dem entspricht es, dass das Bundesverfassungsgericht mehrfach Verfassungsbeschwerden von Beteiligten, die sich erfolglos gegen die Wertgebühren in Grundbuchsachen gewandt hatten (z.B. BayObLG Beschluss vom 1.2.1990 - 3Z BR 9/90 - nicht veröffentlicht; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 271 ff.), nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluss vom 1.2.1999 -1 BvR 162/90; Beschluss vom 6.7.2004 - 2 BvR 206/04).

    cc) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet nicht die entsprechende Anwendung der Grundsätze, die der Gesetzgeber für Handelsregistergebühren getroffen hat, auf Grundbuchgebühren (BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 2 BvR 206/04).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (BVerfGE 50, 217/225 ff.; 80, 103/106 f.; 85, 337/346 f.; 97, 332/334 ff.; JurBüro 2000, 146).

    bb) Das Bundesverfassungsgericht hat nicht beanstandet, dass der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten überwiegend an den Streit- und Geschäftswert knüpft (BVerfGE 85, 337/346).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (BVerfGE 50, 217/225 ff.; 80, 103/106 f.; 85, 337/346 f.; 97, 332/334 ff.; JurBüro 2000, 146).

    In diesem Zusammenhang darf der Gesetzgeber auch dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit des Gebührenschuldners Bedeutung zumessen, um dem verfassungsrechtlich abgesicherten Sozialstaatsprinzip und dem Justizgewährungsanspruch Rechnung zu tragen (BVerfGE 80, 103/107).

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (BVerfGE 50, 217/225 ff.; 80, 103/106 f.; 85, 337/346 f.; 97, 332/334 ff.; JurBüro 2000, 146).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    Eine Vorlage ist nämlich dann nicht erforderlich, wenn die betreffende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder wenn die gerichtliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt; ob ein solcher Fall gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft zu beurteilen (vgl. EuGHE 1982, 3415 ff. = NJW 1983, 1257 f.).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    Dem entspricht es, dass das Bundesverfassungsgericht mehrfach Verfassungsbeschwerden von Beteiligten, die sich erfolglos gegen die Wertgebühren in Grundbuchsachen gewandt hatten (z.B. BayObLG Beschluss vom 1.2.1990 - 3Z BR 9/90 - nicht veröffentlicht; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 271 ff.), nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluss vom 1.2.1999 -1 BvR 162/90; Beschluss vom 6.7.2004 - 2 BvR 206/04).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
    a) Die Erhebung der Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO nach dem Geschäftswert verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (BayObLGZ 2000, 350/352 ff.).
  • BVerfG - 1 BvR 162/90 (anhängig)
  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    Es genügt, wenn das Gericht aufgrund einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts nach seiner freien Überzeugung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist, also die Rechtsfragen aus der Sicht des erkennenden Gerichts eindeutig im Sinne einer Unbegründetheit zu beantworten sind, ohne dass es darauf ankommt, ob auch andere Standpunkte dazu vertreten werden (OLG Stuttgart AG 2008, 464; OLGR 2002, 337, 339; NZG 2004, 146, 147 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Frankfurt ZIP 2008, 1968 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 94, 95 [zu § 246a Abs. 2 AktG]; OLG Frankfurt NJOZ 2006, 870, 875; OLG München NZG 2006, 398, 399 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg NZG 2005, 86 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamm AG 2005, 361; OLG Hamm OLGR 2005, 565, 566 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 329 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Köln BB 2003, 2307 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg WM 2003, 1271, 1277; Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, 3. Aufl., § 16 Rn. 41; Decher in Lutter, UmwG, 3. Aufl., § 198 Rn. 43; Heckschen DNotZ 2007, 444, 447 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).
  • OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11

    Kosten des Grundbuchverfahrens: Eintragung der früheren Kommanditistin als

    Dass die Erhebung der Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO unter Zugrundelegung des Verkehrswerts des betroffenen Grundstücks weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, hat zuletzt der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 21.9.2006 (32 Wx 135/06) eingehend dargelegt (vgl. zuvor schon BayObLGZ 2000, 350/352 ff.).
  • OLG Hamm, 25.10.2007 - 15 W 361/06

    Eintragungsgebühr bei BGB-Gesellschafterwechsel

    Art. 12 Abs. 2 RL steht der Gebührenerhebung in diesen Fällen nicht entgegen, weil ein Gebührengefälle zu vergleichbaren Eintragungen, in denen niedrigere Gebühren erhoben werden, nicht besteht (vgl. OLG München Rpfleger 2007, 115 = NJOZ 2007, 2319f).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11

    Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses wegen fehlender Möglichkeit einer

    Nachdem der Gesetzgeber auf einen weitergehenden Schutz für Minderheitsgesellschafter des aufnehmenden Rechtsträgers verzichtet und es bei der Dreiviertelmehrheit (§ 13 UmwG) belassen hat (vgl. Heckschen, DNotZ 2007, 444 (450), obwohl in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a. M., 20 ZS, a.a.O., Juris-Rz. 20) die Zulässigkeit der Beteiligung Not leidender Rechtsträger verneint worden ist, gibt es keine Rechtfertigung dafür, bei der Schwesternfusion die Vorschriften über den Inhalt des Verschmelzungsvertrages und des Verschmelzungsberichts in Abkehr von der älteren Rechtsprechung großzügig zu interpretieren.
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 20 W 8/07

    Freigabeverfahren nach Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine

    Es genügt, wenn das Gericht aufgrund einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts nach seiner freien Überzeugung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist, also die Rechtsfragen aus der Sicht des erkennenden Gerichts eindeutig im Sinne einer Unbegründetheit zu beantworten sind, ohne dass es darauf ankommt, ob auch andere Standpunkte dazu vertreten werden (Senat OLGR 2002, 337, 339; NZG 2004, 146, 147 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 94, 95 [zu § 246a Abs. 2 AktG]; OLG Frankfurt NJOZ 2006, 870, 875; OLG München NZG 2006, 398, 399 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg NZG 2005, 86 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamm AG 2005, 361; OLG Hamm OLGR 2005, 565, 566 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 329 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Köln BB 2003, 2307 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg WM 2003, 1271, 1277; Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, 3. Aufl., § 16 Rn. 41; Decher, a.a.O., § 198 Rn. 43; Heckschen DNotZ 2007, 444, 447 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).
  • KG, 06.11.2007 - 1 W 254/03

    Kosten der Eintragung eines weiteren Eigentümer-Gesellschafters im Grundbuch ohne

    Allein der Umstand, dass die Kostenordnung in § 60 Abs. 4 für den Eigentumsübergang im Erbfall und nach § 60 Abs. 2 KostO für die Grundbucheintragung von bestimmten Familienangehörigen geringere Gebühren vorgesehen hat, widerspricht noch nicht der Richtlinie (EuGH a.a.O.; OLGR München 2006, 845 f).
  • OLG Oldenburg, 16.11.2016 - 12 W 209/16

    Bemessung der Gebühr für Eintragungsvorgänge betreffend die korrekte Wiedergabe

    Schon zur Vorgängernorm § 60 Abs. 4 KostO hat die obergerichtliche Rechtsprechung festgestellt, dass diese Ausnahmevorschrift nicht auf den Fall eines Eigentümerwechsels durch Ausgliederung anwendbar ist (OLG München, OLGR 2006, 845, zit. aus RN 20).
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