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OLG München, 21.09.2012 - 34 Wx 202/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Das Grundbuchamt darf die Eintragung eines Rangrücktritts nicht von der Bewilligung des Be-troffenen abhängig machen, wenn die Vollstreckungsbehörde (hier: Finanzamt) bestätigt, den Anfechtungsanspruch im Wege eines Duldungsbescheids gegen den Vormerkungsberechtigten als ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 251
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 31.07.1979 - VII B 11/79
Duldungsbescheid - Anfechtungsgrund - Bestimmtheit eines Duldungsbescheids - …
Auszug aus OLG München, 21.09.2012 - 34 Wx 202/12
Das Finanzamt ist als Gläubiger nach § 2 AnfG zur Anfechtung berechtigt und - jedenfalls nach § 191 Abs. 1 Satz 2 AO - auch selbst befugt, diese mittels Verwaltungsakts durchzusetzen (…BVerwG a. a. O..; BFHE 128, 338).