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   OLG München, 21.10.2010 - 7 W 2040/10   

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https://dejure.org/2010,11566
OLG München, 21.10.2010 - 7 W 2040/10 (https://dejure.org/2010,11566)
OLG München, Entscheidung vom 21.10.2010 - 7 W 2040/10 (https://dejure.org/2010,11566)
OLG München, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 7 W 2040/10 (https://dejure.org/2010,11566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit von Aktionärsklagen nach Abberufung des besonderen Vertreters

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 148; AktG §§ 147, 148, 317, 318
    Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Organstellung auch auf besonderen Vertreter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Bestellung des besonderen Vertreters durch die Hauptversammlung

  • Betriebs-Berater

    Wirksame Bestellung und Abberufung des besonderen Vertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Bestellung des besonderen Vertreters durch die Hauptversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksame Bestellung und Abberufung des besonderen Vertreters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2202
  • BB 2010, 2769
  • NZG 2010, 1392
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.2011 - II ZR 225/08

    Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft:

    Auszug aus OLG München, 21.10.2010 - 7 W 2040/10
    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundesgerichtshof anhängig und wird dort unter Aktenzeichen II ZR 225/08 geführt.
  • KG, 10.10.2006 - 8 W 55/06

    Grenzen der Nachprüfbarkeit einer Aussetzungsentscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 21.10.2010 - 7 W 2040/10
    Voll überprüfbar ist, ob die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt (vgl. KG MDR 2007, 736).
  • LG München I, 02.06.2009 - 5 HKO 2836/08

    Vorgreiflichkeit der Beurteilung der Prozessfähigkeit, Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus OLG München, 21.10.2010 - 7 W 2040/10
    Am 20.02.2008 erhob die H.Bank, vertreten durch den besonderen Vertreter Dr. H., im Verfahren vor dem Landgericht München I, Az: 5 HK O 2836/08, Klage unter anderem gegen die hiesigen Beklagten als Gesamtschuldner auf Herausgabe von 113.989.900 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Bank A. C. AG, hilfsweise zu übertragen und der H.Bank Besitz und Inhaberschaft an den vorgenannten Aktien zu verschaffen sowie festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der H.Bank Besitz und Inhaberschaft an den vorgenannten Aktien zu verschaffen sowie festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der H.Bank allen weiteren Schaden aus Abschluss, Vollzug oder sonst aufgrund des Anteilskaufvertrages vom 12.09.2006 sowie des Vertrages zur Übereignung der verkauften Anteile vom 09.01.2007 zwischen der H.Bank und der Beklagten zu ersetzen, der schon entstanden ist und zukünftig noch entstehen wird.
  • LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Auszug aus OLG München, 21.10.2010 - 7 W 2040/10
    Die hiergegen erhobene Klage der Hauptaktionärin U.C. S.p.A. wies das Landgericht durch Endurteil vom 04.10.2007 (Az: 5 HK O 12615/07) ab.
  • OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen

    Auszug aus OLG München, 21.10.2010 - 7 W 2040/10
    Die hiergegen vom besonderen Vertreter erhobene Anfechtungsklage, die vor dem Landgericht München I Erfolg hatte, wurde durch Endurteil des Berufungsgerichts vom 03.03.2010 (Az: 7 U 4744/09) abgewiesen.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 21.10.2010 - 7 W 2040/10
    Durch die hiergegen erhobenen sofortigen Beschwerden ist die Nachprüfung des Vorliegens des Aussetzungsgrundes (BGH MDR 2006, 704) dem Beschwerdegericht eröffnet (vgl. Zöller, ZPO, 28. Auflage, ZPO § 252 Rdnr. 3).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2018 - 11 U 35/17

    Aktiengesellschaft: Prozessführungsbefugnis im Streit um die Wirksamkeit eines

    Sollte sich die Bestellung des besonderen Vertreters als nichtig erweisen, bleibt der von diesem erhobene Rechtsstreit zulässig und kann durch die regulär zur Vertretung zuständigen Organe übernommen werden (vgl. BGHZ 135, 244, zitiert nach juris Rn. 15; OLG München, B. v. 21.10.2010 - 7 W 2040/10 -, juris Rn. 25 f.).

    Ist dies nicht der Fall, ist die Klage aus prozessualen Gründen abzuweisen (vgl. BGHZ 135, 244, zitiert nach juris Rn. 15; OLG München, B. v. 21.10.2010 - 7 W 2040/10 -, juris Rn. 25 f.).

  • LG Heidelberg, 21.03.2017 - 11 O 11/16

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses über die

    Auch aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 21.10.2010 (ZIP 2010, 2202) folgt nichts anderes; vielmehr hatte im dort entschiedenen Fall das zuständige Organ das Verfahren übernommen und somit die Prozesshandlungen des besonderen Vertreters, dessen Bestellung nichtig war, genehmigt.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - W (Kart) 3/19

    Beschwerde gegen die Aussetzung der Verhandlung

    Der Überprüfung einer nach § 148 ZPO die Aussetzung der Verhandlung anordnenden Entscheidung durch das Beschwerdegericht unterliegt von vornherein nur, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist und ob das Erstgericht bei der Anordnung der Aussetzung Verfahrensfehler begangen oder die Grenzen des ihm durch § 148 ZPO eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens überschritten hat; dagegen ist die Entscheidung nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss v. 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 , NJW-RR 2006, 1289 Rz. 6; OLG München, Beschluss v. 21. Oktober 2010 - 7 W 2040/10 , NZG 2010, 1392 [unter II.1.]; KG Berlin, Beschluss v. 10. Oktober 2006 - 8 W 55/06 , MDR 2007, 736; OLG Hamm, Beschluss v. 1. September 2006 - 15 W 125/06 , NJW-RR 2007, 333; Musielak/Voit - Stadler , § 148 Rz. 8, § 252 Rz. 2; Saenger - Wöstmann , § 148 Rz. 6).
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