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OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 08.08.2013 - StVK 113/10
- OLG München, 18.09.2013 - 1 Ws 880 881/13
- OLG München, 18.09.2013 - 1 Ws 880/13
- OLG München, 29.11.2013 - 1 Ws 900/13
- BVerfG, 02.07.2014 - 2 BvR 64/14
- OLG München, 14.08.2014 - 1 Ws 498/14
- OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
- BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2380/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zureichende …
Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.01.2008 - 2 BvR 2380/06 ausgeführt hat, besteht bei einer zwischenzeitlich ergangenen neuen Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Fortdauer der Maßregel kein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten mehr für eine erneute Entscheidung der Strafvollstreckungsgerichte (mithin des Beschwerdesenats) betreffend den zwischenzeitlich vergangenen Zeitraum. - OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14
Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
Hierzu hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht geäußert (vgl. hierzu auch die Senatsentscheidung vom 30.01.2014 - 1 Ws 126/14). - OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden …
Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
Hier ist - obwohl es sich bei der Untersuchungshaft ebenfalls um eine gravierenden Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit handelt - in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur OLG Hamm NStZ-RR 2010, 358-359 m. w. N.), dass nur die zeitlich letzte Haftentscheidung anfechtbar ist.
- OLG Bamberg, 03.06.2014 - 1 Ws 101/14
Untersuchungshaft: Entscheidung über die Gehörsrüge gegen die …
Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
Durch diese zeitlich nachfolgende, rechtskräftige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer entfaltete aber die Fortdauerentscheidung vom 08.08.2013 zum Zeitpunkt der Senatsentscheidung vom 14.08.2014 keine Wirkung mehr (vgl. hierzu auch die Entscheidungen des OLG Bamberg vom 24.03.2014 - 1 Ws 420/2013 und vom 03.06.2014 - 1 Ws 101/14, letztere zitiert nach juris, beide betreffen allerdings etwas anders gelagerte Fallgestaltungen). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann der Verurteilte zwar bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, auch wenn sie tatsächlich nicht mehr fortwirken, im Einzelfall auch nachträglich die Rechtmäßigkeit des Grundrechtseingriffs gerichtlich klären lassen; allerdings nur dann, wenn eine Fallgestaltung vorliegt, bei der sich nach dem typischen Verfahrensablauf die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt (hier: die Belastung durch die Fortdauerentscheidung vom 08.08.2013) auf eine Zeitspanne beschränkt, in der gegen die belastende Maßnahme eine gerichtliche Entscheidung in der von der Strafprozessordnung vorgesehen Weise üblicherweise nicht bzw. kaum erlangt werden kann (BVerfGE 96, 27). - OLG Bamberg, 24.03.2014 - 1 Ws 420/13
OLG Bamberg sträubt sich im Fall Mollath weiterhin
Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
Durch diese zeitlich nachfolgende, rechtskräftige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer entfaltete aber die Fortdauerentscheidung vom 08.08.2013 zum Zeitpunkt der Senatsentscheidung vom 14.08.2014 keine Wirkung mehr (vgl. hierzu auch die Entscheidungen des OLG Bamberg vom 24.03.2014 - 1 Ws 420/2013 und vom 03.06.2014 - 1 Ws 101/14, letztere zitiert nach juris, beide betreffen allerdings etwas anders gelagerte Fallgestaltungen).
- OLG Hamm, 02.02.2017 - 4 Ws 422/16
Arrestanordnung; gegenstandslos
Für den Bereich der Haftbeschwerde ist anerkannt, dass gültige Grundlage der Untersuchungshaft und als solche anfechtbar grundsätzlich nur die letzte auf Haftfortdauer erkennende gerichtliche Entscheidung ist (OLG Hamm, Beschl. v. 19.06.1991 - 2 Ws 223/91 -juris); OLG Koblenz, Beschl. v. 23.12.2015 - 2 Ws 664/15 -juris; OLG München, Beschl. v. 21.10.2014 - 1 Ws 498/14 -juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 05.07.2005 - 1 Ws 367/05 -juris, jew. m.w.N.).