Rechtsprechung
   OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53962
OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14 (https://dejure.org/2014,53962)
OLG München, Entscheidung vom 21.10.2014 - 1 Ws 498/14 (https://dejure.org/2014,53962)
OLG München, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 1 Ws 498/14 (https://dejure.org/2014,53962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,53962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2380/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zureichende

    Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.01.2008 - 2 BvR 2380/06 ausgeführt hat, besteht bei einer zwischenzeitlich ergangenen neuen Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Fortdauer der Maßregel kein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten mehr für eine erneute Entscheidung der Strafvollstreckungsgerichte (mithin des Beschwerdesenats) betreffend den zwischenzeitlich vergangenen Zeitraum.
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
    Hierzu hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht geäußert (vgl. hierzu auch die Senatsentscheidung vom 30.01.2014 - 1 Ws 126/14).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10

    Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden

    Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
    Hier ist - obwohl es sich bei der Untersuchungshaft ebenfalls um eine gravierenden Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit handelt - in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur OLG Hamm NStZ-RR 2010, 358-359 m. w. N.), dass nur die zeitlich letzte Haftentscheidung anfechtbar ist.
  • OLG Bamberg, 03.06.2014 - 1 Ws 101/14

    Untersuchungshaft: Entscheidung über die Gehörsrüge gegen die

    Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
    Durch diese zeitlich nachfolgende, rechtskräftige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer entfaltete aber die Fortdauerentscheidung vom 08.08.2013 zum Zeitpunkt der Senatsentscheidung vom 14.08.2014 keine Wirkung mehr (vgl. hierzu auch die Entscheidungen des OLG Bamberg vom 24.03.2014 - 1 Ws 420/2013 und vom 03.06.2014 - 1 Ws 101/14, letztere zitiert nach juris, beide betreffen allerdings etwas anders gelagerte Fallgestaltungen).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann der Verurteilte zwar bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, auch wenn sie tatsächlich nicht mehr fortwirken, im Einzelfall auch nachträglich die Rechtmäßigkeit des Grundrechtseingriffs gerichtlich klären lassen; allerdings nur dann, wenn eine Fallgestaltung vorliegt, bei der sich nach dem typischen Verfahrensablauf die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt (hier: die Belastung durch die Fortdauerentscheidung vom 08.08.2013) auf eine Zeitspanne beschränkt, in der gegen die belastende Maßnahme eine gerichtliche Entscheidung in der von der Strafprozessordnung vorgesehen Weise üblicherweise nicht bzw. kaum erlangt werden kann (BVerfGE 96, 27).
  • OLG Bamberg, 24.03.2014 - 1 Ws 420/13

    OLG Bamberg sträubt sich im Fall Mollath weiterhin

    Auszug aus OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14
    Durch diese zeitlich nachfolgende, rechtskräftige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer entfaltete aber die Fortdauerentscheidung vom 08.08.2013 zum Zeitpunkt der Senatsentscheidung vom 14.08.2014 keine Wirkung mehr (vgl. hierzu auch die Entscheidungen des OLG Bamberg vom 24.03.2014 - 1 Ws 420/2013 und vom 03.06.2014 - 1 Ws 101/14, letztere zitiert nach juris, beide betreffen allerdings etwas anders gelagerte Fallgestaltungen).
  • OLG Hamm, 02.02.2017 - 4 Ws 422/16

    Arrestanordnung; gegenstandslos

    Für den Bereich der Haftbeschwerde ist anerkannt, dass gültige Grundlage der Untersuchungshaft und als solche anfechtbar grundsätzlich nur die letzte auf Haftfortdauer erkennende gerichtliche Entscheidung ist (OLG Hamm, Beschl. v. 19.06.1991 - 2 Ws 223/91 -juris); OLG Koblenz, Beschl. v. 23.12.2015 - 2 Ws 664/15 -juris; OLG München, Beschl. v. 21.10.2014 - 1 Ws 498/14 -juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 05.07.2005 - 1 Ws 367/05 -juris, jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht