Rechtsprechung
   OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26376
OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09 (https://dejure.org/2011,26376)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2011 - 19 U 2039/09 (https://dejure.org/2011,26376)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2011 - 19 U 2039/09 (https://dejure.org/2011,26376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters wegen Beihilfe eines Gesellschaftsorgans zur Bilanzfälschung beim Erwerb von Geschäftsanteilen und Gewährung von Darlehen auf Grund einer falschen Saldobestätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsanteile, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Schadensersatzklagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 223/07

    Rechtsanwaltshaftung: Verschuldet unvollständiger Abschluss einer

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    § 255 BGB wird daher auch in anderen Fällen konkurrierender Ansprüche auf Schadloshaltung entsprechend angewandt (z.B. BGH vom 15.4. 2010 - IX ZR 223/07, Rz. 29 ff.).

    Selbst wenn die Klägerin insoweit gegen die B & S keine Ansprüche geltend machen will, hat sie keinen Anspruch darauf, dass der B & S die Darlehen zinslos verbleiben (vgl. BGH vom 15.4. 2010 - IX ZR 223/07, Rz. 31 zur Abtretung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich in ähnlicher Situation).

    Liegen - wie hier - keine besonderen Umstände vor, trifft allein den Schädiger das Risiko, dass der entsprechend § 255 BGB an ihn abgetretene Anspruch gegen den Dritten nicht beigetrieben werden kann (BGH vom 15.04.2010 - IX ZR 223/07, Rz. 38; Palandt/Grüneberg, aaO, § 255 Rnr. 7).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    Bei dieser Sachlage sieht der Senat keinen Anlass, der Beklagten entsprechend der Rspr. des BGH, wonach der Schadensersatzanspruch von vornherein nur mit der Einschränkung begründet sei, dass gleichzeitig die Vorteile herausgegeben werden und es dazu keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners bedürfe (BGH NJW-RR 2005, 170; a.A. z.B. Palandt/Grüneberg, BGB, 70. A. 2011, § 255 Rnr. 7), die Gesellschaftsanteile gleichsam von Amts wegen aufzudrängen.

    Nach der Rspr. des BGH hätte es aber sowieso keiner Einrede des Schuldners bedurft (BGH NJW-RR 2005, 170; s.o.).

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    Diese Zurechnung findet aber zu Lasten der juristischen Person oder Personengesellschaft statt, nicht zu Lasten ihrer Organe oder vertretungsberechtigten Mitglieder (z.B. BGHZ 109, 327 [331f.]).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    Das gilt selbst dann, wenn diese seinen Weisungen oder Interessen vorsätzlich zuwiderhandeln, um eigene Vorteile zu erzielen (z.B. BGH NJW 1991, 3208).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    Es widerspräche - von Sonderfällen abgesehen - dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat, den Schädiger deswegen zu entlasten, weil sich der Geschädigte auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen hat (z.B. BGH NJW-RR 1998, 16).
  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 100/01

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Mißachtung der vereinbarten

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    Das bedeutet, dass die Schädigung lediglich wahrscheinlich gemacht werden muss und auch die Schadenskausalität nur überwiegend wahrscheinlich sein muss (Musielak, ZPO, 8. A. 2011, § 287 Rnr. 7; vgl. BGH NJW 2002, 2556).
  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    Auch diese Einrede war im Berufungsverfahren gemäß § 531 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1292) noch zuzulassen, soweit für sie nur unstreitiger Sachverhalt entscheidungserheblich ist.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    Ob das möglich wäre, obwohl nach der Differenzhypothese im Rahmen des Ersatzes des negativen Interesses grundsätzlich die vollständige Rückabwicklung des Geschäfts zu erfolgen hätte (z.B. BGH vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 27; BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07), kann dahinstehen.
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    Ob das möglich wäre, obwohl nach der Differenzhypothese im Rahmen des Ersatzes des negativen Interesses grundsätzlich die vollständige Rückabwicklung des Geschäfts zu erfolgen hätte (z.B. BGH vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 27; BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07), kann dahinstehen.
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2039/09
    Diesen Wert hat die Beklagte jedenfalls, trotz des Hinweises des Senats auf S. 22 seines Grund- und Teilurteils vom 27.07.2009, weiterhin schon der Höhe nach nicht schlüssig dargelegt, sodass es insoweit bereits an einer Wertbehauptung fehlt, die als zugestanden angesehen werden könnte (vgl. für Steuervorteile z.B. BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09, Rz. 26).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2023 - 20 Kap 2/17

    Kapitalmarkthaftung einer Holdinggesellschaft wegen unterlassener

    Denn die Zurechnung findet nicht zu Lasten der Organe oder vertretungsberechtigten Mitglieder der juristischen Person statt, sondern lediglich zu Lasten der juristischen Person selbst (BGH, Urteil vom 13.10.2000 - V ZR 349/99 - juris Rn. 15 mwN; OLG München, Urteil vom 21.11.2011 - 19 U 2039/09 - juris Rn. 46; so auch MB eA 366 Rn. 564 ff.; eA 713 f. Rn. 56 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht