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   OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14 Kost   

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https://dejure.org/2014,36519
OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14 Kost (https://dejure.org/2014,36519)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2014 - 34 Wx 221/14 Kost (https://dejure.org/2014,36519)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2014 - 34 Wx 221/14 Kost (https://dejure.org/2014,36519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 50 Nr. 3 lit. b, 51 Abs. 1, 79, 81, 83 Abs. 1, 134 Abs. 1, 136 Abs. 1 Nr. 1; KostO §§ 15 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2,31 Abs. 1 und 3
    Zur Bewertung eines Wiederkaufsrechts zur Absicherung einer sog. negativen Bauverpflichtung sowie der Übernahme von Kosten für die erstmalige technische Erschließung durch den Käufer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 01.04.1998 - 3Z BR 342/97

    Geschäftswert bei einer Verpflichtung zur Vorauszahlung eines bestimmten Betrages

    Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14
    Zutreffend ist zwar, dass Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 KostO nicht solche sind, zu denen der Käufer aufgrund gesetzlicher Vorschrift als öffentliche Last ohnehin verpflichtet wäre (OLG Zweibrücken Rpfleger 1973, 448; OLG Hamm FGPrax 1995, 125; BayObLG MittBayNot 1998, 370 mit Anm. Grziwotz).

    Anders als das Amtsgericht hält es der Senat bei der vorliegenden Vertragsklausel auch für zwingend, den Gesamtbetrag entsprechend seiner Sicherstellungsfunktion für den Erschließungsträger in Ansatz zu bringen (Grziwotz und OLG Hamm je a. a. O. unter Hinweis auf § 23 Abs. 1 KostO) und nicht lediglich einen Bruchteil (BayObLG a. a. O.), wie dies bei (bloßen) Vorauszahlungen auf künftige - gesetzliche - Erschließungsbeiträge naheliegen könnte (OLG Zweibrücken Rpfleger 1973, 448 und BayObLG MittBayNot 1998, 370).

  • BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 318/96

    Geschäftswert bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung aufgrund öffentlichen

    Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14
    Hiervon ist abzuweichen, wenn ein Unterschied zum Wert durchschnittlicher Fälle deutlich erkennbar ist (BayObLG Rpfleger 1997, 404; siehe jetzt § 51 Abs. 3 GNotKG).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

    Kosten des Urkundsnotars für einen Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde:

    Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14
    Diese wirkt kaufpreiserhöhend und ist demnach zusätzlich zu bewerten (OLG Oldenburg JurBüro 2013, 649; OLG Karlsruhe FGPrax 2006, 39; Tiedtke DNotZ 2014, 575/577; Triller MittBayNot 2001, 29 sowie Anm. der Prüfungsabt. der Notarkasse a. a. O., S. 31).
  • OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13

    Benennung des Geschäftswertes bei Übernahme einer Bauverpflichtung im

    Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14
    Diese wirkt kaufpreiserhöhend und ist demnach zusätzlich zu bewerten (OLG Oldenburg JurBüro 2013, 649; OLG Karlsruhe FGPrax 2006, 39; Tiedtke DNotZ 2014, 575/577; Triller MittBayNot 2001, 29 sowie Anm. der Prüfungsabt. der Notarkasse a. a. O., S. 31).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14
    Die Bewertung richtet sich hierbei, wenn der Wert nicht - wie etwa bei einem Unterwertverkauf als Differenzbetrag zum Verkehrswert (vgl. BGH MittBayNot 2006, 257) - feststeht, nach § 30 Abs. 1 KostO (vgl. Anm. der Prüfungsabt. der Notarkasse zu BGH MittBayNot 2006, 257).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2000 - 3 W 290/99

    Geschäftswert bei Übernahme einer Bauverpflichtung; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14
    Handelt es sich - wie hier - um gewerbliche Objekte, so wird allerdings unter der Geltung der KostO häufig nicht der Grundstückswert herangezogen, sondern die voraussichtliche Investitionssumme, und zwar auch ohne Mindestvereinbarung (BayObLG MittBayNot 1995, 488; OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 97; Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann § 20 Rn. 26a und 27b).
  • OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 215/14

    Geschäftswertfestsetzung für Eigentumsumschreibung: Ausschluss des als

    Ergänzend bezieht sich der Senat auf seine in der Sache ergangenen Beschlüsse zur selben Frage (z. B. zu Az. 34 Wx 221/14 Kost=PF14300).
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