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   OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18   

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https://dejure.org/2018,64577
OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18 (https://dejure.org/2018,64577)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2018 - 15 U 1431/18 (https://dejure.org/2018,64577)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2018 - 15 U 1431/18 (https://dejure.org/2018,64577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1018 Alt. 1, § 1090 Abs. 1 Alt. 1, § 1030 Abs. 2; WEG § 5 Abs. 4 Satz 2, 3
    Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Nutzung von Sondereigentum und diesem zugeordneten Sondernutzungsrecht

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnungseigentümer: Dingliches Sondernutzungsrecht an Grünfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 2/18

    Amtslöschung einer Grunddienstbarkeit wegen inhaltlich unzulässiger Eintragung:

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    Dies gilt auch dann, wenn seine Ausübung auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks begrenzt ist (BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZB 2/18).

    Die - nicht näher eingegrenzte - Nutzung einer auf dem dienenden Grundstück vorhandenen baulichen Anlage kann jedenfalls dann zulässiger Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein, wenn sich die Anlage nur auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks erstreckt und dem Eigentümer an dem von der Ausübungsbefugnis des Dienstbarkeitsberechtigten nicht erfassten Teil des Grundstücks die volle Nutzung verbleibt (BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZB 2/18 -, Rn. 21).

    Die Nutzung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils - beispielsweise eines Raums - ist deshalb schon als solche eine Nutzung des Grundstücks "in einzelnen Beziehungen", weil das Gebäude und die Lage des Raums die Art der Nutzung langfristig bestimmen (BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZB 2/18 -, Rn. 24).

    Der Klägerin verbleibt weiterhin die (Mit-)Nutzung des Hobbyraumes, was ihr auch - soweit es darauf ankommen sollte, vgl. BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZB 2/18 -, Rn. 26 - eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung belässt, da sie diesen Raum beispielsweise zur Lagerung von Gegenständen oder als Büro nutzen kann, zumal dieser Raum mit einem weiteren ebenfalls im Eigentum der Klägerin stehenden Kellerraum verbunden ist (siehe Protokoll vom 26.09.2018, Bl. 116 d.A.).

  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    Sind es nur Befugnisse, die mit einem bestimmten Sondereigentum verbunden sind, so genügt es, die Dienstbarkeit am betroffenen Wohnungs- oder Teileigentum zu bestellen und einzutragen (OLG Hamm NJW-RR 2000, 1403; Amann DNotZ 1900, 499; Bärmann/Suilmann WEG, 14. Aufl. 2018, § 13 Rdnr. 56 f; Palandt/Wicke, § 6 WEG Rdnr. 9; für einen Sonderfall BGHZ 107, 289 für ein faktisches Sondernutzungsrecht wegen der baulichen Gegebenheiten, "Fensteröffnungsrecht").

    Zu Recht wird bereits zugelassen, dass sich ein Nutzungsrecht auch faktisch auf das Gemeinschaftseigentum erstrecken kann, soweit es sein Nutzungszweck verlangt und die anderen Miteigentümer davon nicht nachteilig betroffen sind (BGHZ 107, 289; siehe auch OLG Nürnberg, MDR 2002, 26, wonach das Wohnungsrecht an einer Eigentumswohnung auch ein damit verbundenes Tiefgaragen-SNR erfasst).

    Die Möglichkeit, die Ausübung eines SNR mit einem dinglichen Nutzungsrecht am Sondereigentum zu erfassen, entspricht schließlich auch einem praktischen Bedürfnis, ohne dass damit eine Benachteiligung der übrigen Wohnungseigentümer einhergeht (siehe näher Amann DNotZ 1990, 498).

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    Es macht deshalb einen entscheidenden Unterschied, ob dem Berechtigten die uneingeschränkte Nutzung an einer Teilfläche eines Grundstücks eingeräumt werden soll - dies ist unzulässig (BGH NJW-RR 2015, 208 Rn. 14) - oder ob der Berechtigte (nur) eine auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlage nutzen darf.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288, 291; BGHZ 159, 135, 137; BGH NJW-RR 2010, S. 1047).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288, 291; BGHZ 159, 135, 137; BGH NJW-RR 2010, S. 1047).
  • BGH, 24.09.1982 - V ZR 96/81

    Zum zulässigen Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    Voraussetzung dafür ist ein - wenn auch nur mittelbarer - wirtschaftlicher Vorteil für die Benutzung des herrschenden Grundstücks nach dessen Lage, Beschaffenheit und Zweckbestimmung (BGH NJW 1983, 115, 116).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288, 291; BGHZ 159, 135, 137; BGH NJW-RR 2010, S. 1047).
  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    Motiv für dieses Modell war die vormalige Rechtsprechung des BVerwG (DNotZ 1990, 249, siehe dazu GmS-OGB NJW 1992, 3290), wonach eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnungen nach § 3 Abs. 2 WEG nur bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften erteilt werden konnte.
  • BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87

    Vermietung einer Sache durch den Nießbraucher

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    Dies könne bei Grunddienstbarkeiten zu einer "ewigen Aufspaltung" der Befugnisse zwischen Sondereigentümer/SNR-Berechtigtem und Dienstbarkeitsberechtigtem führen, was für die übrigen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft unzumutbar sein könnte (siehe näher DNotZ 1990, 502).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 279/11

    Miteigentumsanteil an einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit: Zuordnung eines

    Auszug aus OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18
    In der Rechtsprechung des BGH (DNotZ 2012, 769 = DNotI-Report 2012, 126) ist noch weitergehend anerkannt, dass ein Sondernutzungsrecht sogar dem Miteigentumsanteil eines Wohnungs- oder Teileigentums zugewiesen werden kann.
  • BVerwG, 26.07.1989 - 8 B 112.89

    Keine Abgeschlossenheitsbescheinigung mehr für die Umwandlung von Altbauten?

  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 2 Z 82/89

    Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit am Ausübungsbereich eines Sondernutzungsrechts

  • OLG Nürnberg, 18.07.2001 - 4 U 1235/01

    Dingliches Wohnrecht an Eigentumswohnung - Nutzung des Tiefgaragen-Stellplatzes

  • BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74

    Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Teilungserklärung; Grundbuch; Grundbuchamt;

  • OLG Schleswig, 03.08.2011 - 2 W 2/11

    Belastung eines Sondernutzungsrechts mit einer Grunddienstbarkeit

  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00

    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

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