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   OLG München, 21.12.2012 - 10 U 2595/12   

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https://dejure.org/2012,41150
OLG München, 21.12.2012 - 10 U 2595/12 (https://dejure.org/2012,41150)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.2012 - 10 U 2595/12 (https://dejure.org/2012,41150)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 10 U 2595/12 (https://dejure.org/2012,41150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einer vorfahrtsberechtigten Straße fahrenden Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorfahrt trotzdem Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einer vorfahrtberechtigten Straße fahrenden Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Vermeidung eines Verkehrsunfalls

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision eines auf einer vorfahrtberechtigten Straße fahrenden Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Maßvolles Bremsen ist auch einem Vorfahrtsberechtigten zumutbar

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht - Vertrauensgrundsatz des Vorfahrtsberechtigten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2012 - 9 U 169/10

    Haftungsquote bei einer Vorfahrtsverletzung ("rechts vor links" an einer

    Auszug aus OLG München, 21.12.2012 - 10 U 2595/12
    Zwar gilt im Straßenverkehr auch in der konkreten Situation grundsätzlich der sogenannte Vertrauensgrundsatz (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 474, 475).

    Insbesondere liegt keine Abweichung von der Entscheidung des OLG Karlsruhe Az.: 9 U 169/10 (NJW-RR 2012, 474 ff.) vor, da es im vorliegend zu entscheidenden Fall um Sichteinschränkungen beider Parteien ging, während im vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall keinerlei Sichtbehinderungen zu beklagen waren (vgl. a. a. O. Rz. 19).

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 U 46/08

    Entsorgungskosten - Entsorgungskosten nur gegen Nachweis

    Auszug aus OLG München, 21.12.2012 - 10 U 2595/12
    Ein maßvolles Bremsen ist bei den heute gegebenen Verkehrsverhältnissen einem Vorfahrtsberechtigten jederzeit zumutbar (Senat VersR 1973, 947; NZV 2005, 582 ; a.A. hinsichtlich des Ausweichens auf die linke Spur seitens eines 2, 5 m breiten Wohnwagensgespanns bei geringer Verkehrsdichte OLG Karlsruhe VersR 2009, 1419 (1420).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus OLG München, 21.12.2012 - 10 U 2595/12
    Diese Regel gilt nicht nur, wenn der vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer auf einer bevorrechtigten Straße fährt, sondern auch dann, wenn ihm das Vorfahrtsrecht deshalb zusteht, weil er von rechts kommt (vgl. BGH NJW 1985, 2757, 2758).
  • OLG München, 16.09.2005 - 10 U 2787/05

    Begriff der Vorfahrtverletzung; Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage eines

    Auszug aus OLG München, 21.12.2012 - 10 U 2595/12
    Ein maßvolles Bremsen ist bei den heute gegebenen Verkehrsverhältnissen einem Vorfahrtsberechtigten jederzeit zumutbar (Senat VersR 1973, 947; NZV 2005, 582 ; a.A. hinsichtlich des Ausweichens auf die linke Spur seitens eines 2, 5 m breiten Wohnwagensgespanns bei geringer Verkehrsdichte OLG Karlsruhe VersR 2009, 1419 (1420).
  • LG Hamburg, 29.04.2021 - 302 S 21/20

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision des Bevorrechtigten mit einem

    Diese Regel gilt nicht nur, wenn der vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer auf einer bevorrechtigten Straße fährt, sondern auch dann, wenn ihm das Vorfahrtsrecht deshalb zusteht, weil er von rechts kommt (BGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - VI ZR 201/83 -, juris; OLG Celle, VersR 1976, 345; OLG München, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 10 U 2595/12 -, juris).

    Wenn etwa eine vorfahrtsberechtigte Seitenstraße von der wartepflichtigen Straße nur schwer einsehbar ist, ist vom Vorfahrtsberechtigten zu fordern, dass er, wenn er den eigentlich Wartepflichtigen aus der untergeordneten Straße herausfahren sieht, adäquat reagiert (OLG München, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 10 U 2595/12 -, Rn. 6, juris).

    Der Vorfahrtsberechtigte muss bei Annäherung an eine Kreuzung stets reaktionsbereit sein (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1980 - III ZR 34/79 -, Rn. 18, juris), ein maßvolles Bremsen ist bei den heute gegebenen Verkehrsverhältnissen einem Vorfahrtsberechtigten jederzeit zumutbar (OLG München, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 10 U 2595/12 -, Rn. 6, juris).

  • LG Hamburg, 27.05.2021 - 302 S 21/20
    Wenn etwa eine vorfahrtsberechtigte Seitenstraße von der wartepflichtigen Straße nur schwer einsehbar ist, ist vom Vorfahrtsberechtigten zu fordern, dass er, wenn er den eigentlich Wartepflichtigen aus der untergeordneten Straße herausfahren sieht, adäquat reagiert (OLG München, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 10 U 2595/12 -, Rn. 6, juris).
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