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   OLG München, 21.12.2017 - 23 U 3519/16   

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https://dejure.org/2017,49678
OLG München, 21.12.2017 - 23 U 3519/16 (https://dejure.org/2017,49678)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.2017 - 23 U 3519/16 (https://dejure.org/2017,49678)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 23 U 3519/16 (https://dejure.org/2017,49678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 276, § 280 Abs. 1, § 662, § 667
    Schadensersatzpflicht bei unentgeltlich übernommener Betreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Trägers einer Seniorenresidenz gegenüber dem Vermögensbetreuer eines Heiminsassen

  • rewis.io

    Schadensersatzpflicht bei unentgeltlich übernommener Betreuung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Trägers einer Seniorenresidenz gegenüber dem Vermögensbetreuer einer Heiminsassin

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 662 ; BGB § 667
    Ansprüche des Trägers einer Seniorenresidenz gegenüber dem Vermögensbetreuer einer Heiminsassin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichtbegleichung von Pflegeheimrechnungen durch bevollmächtigten Betreuer

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Erbringung einer Betreuungsleistung für einen anderen ohne Vergütung: Abgrenzung eines Gefälligkeitsverhältnis von einem Auftragsverhältnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 23 U 3519/16
    Der Auftragnehmer, der vom Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags etwas erlangt hat, muss nach Ende des Auftragsverhältnisses dem Auftraggeber nach § 667 BGB das Erhaltene - wie etwa zur Verfügung gestelltes Geld - wieder herausgeben, soweit er es nicht entsprechend der getroffenen Abrede bestimmungsgemäß verwendet oder verbraucht hat (BGH, NJW 2002, S. 2459, 2460; BGH NJW-RR 2008, S. 1373, 1374; BGH NJW-RR 2004, S. 121; BGH NJW 1997, S. 47, 48).

    Ist der Auftragnehmer zur Herausgabe nicht in der Lage, ohne sich insoweit entlasten zu können, haftet er auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach §§ 280 ff BGB (BGH, NJW 2002, S. 2459, 2460).

  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02

    Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 23 U 3519/16
    Der Auftragnehmer, der vom Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags etwas erlangt hat, muss nach Ende des Auftragsverhältnisses dem Auftraggeber nach § 667 BGB das Erhaltene - wie etwa zur Verfügung gestelltes Geld - wieder herausgeben, soweit er es nicht entsprechend der getroffenen Abrede bestimmungsgemäß verwendet oder verbraucht hat (BGH, NJW 2002, S. 2459, 2460; BGH NJW-RR 2008, S. 1373, 1374; BGH NJW-RR 2004, S. 121; BGH NJW 1997, S. 47, 48).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Verwendung oder den bestimmungsgemäßen Verbrauch trägt der Auftragnehmer (BGH, NJW-RR 2004, S. 121; BGH NJW 1997, S. 47, 48).

  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 23 U 3519/16
    Der Auftragnehmer, der vom Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags etwas erlangt hat, muss nach Ende des Auftragsverhältnisses dem Auftraggeber nach § 667 BGB das Erhaltene - wie etwa zur Verfügung gestelltes Geld - wieder herausgeben, soweit er es nicht entsprechend der getroffenen Abrede bestimmungsgemäß verwendet oder verbraucht hat (BGH, NJW 2002, S. 2459, 2460; BGH NJW-RR 2008, S. 1373, 1374; BGH NJW-RR 2004, S. 121; BGH NJW 1997, S. 47, 48).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Verwendung oder den bestimmungsgemäßen Verbrauch trägt der Auftragnehmer (BGH, NJW-RR 2004, S. 121; BGH NJW 1997, S. 47, 48).

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 187/12

    Urheberrechtswahrnehmung: Verschuldeter Rechtsirrtum einer

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 23 U 3519/16
    Der Beauftragte haftet daher auch für leichte Fahrlässigkeit (BGH, Urteil vom 07.10.1963, VII ZR 93/62, juris Tz. 16; BGH NJW-RR 2014, S. 733, 734 Tz. 15).
  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 291/11

    Rückzahlungsansprüche des Teilnehmers an einem "Schenkkreis" gegen eine

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 23 U 3519/16
    Eine Geschäftsbesorgung i.S. des § 662 BGB ist nach diesen Grundsätzen dann gegeben, wenn beiderseits der anhand objektiver Kriterien feststellbare Wille besteht, rechtsgeschäftliche Verpflichtungen einzugehen und entgegenzunehmen; dies liegt insbesondere dann nahe, wenn erkennbar ist, dass für den Auftraggeber als Empfänger der Leistung wesentliche Interessen auf dem Spiel stehen und er auf die Zusage des anderen Teils vertraut (BGH, NJW 2012, S. 3366, 3367, Tz. 14 f).
  • BGH, 07.10.1963 - VII ZR 93/62

    Anspruch auf Schadensersatz aus fahrlässiger Vertragsverletzung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 23 U 3519/16
    Der Beauftragte haftet daher auch für leichte Fahrlässigkeit (BGH, Urteil vom 07.10.1963, VII ZR 93/62, juris Tz. 16; BGH NJW-RR 2014, S. 733, 734 Tz. 15).
  • BGH, 17.04.2008 - III ZR 27/06

    Erfüllung des Anspruchs auf Herausgabe der erlangten eines mit der Veräußerung

    Auszug aus OLG München, 21.12.2017 - 23 U 3519/16
    Der Auftragnehmer, der vom Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags etwas erlangt hat, muss nach Ende des Auftragsverhältnisses dem Auftraggeber nach § 667 BGB das Erhaltene - wie etwa zur Verfügung gestelltes Geld - wieder herausgeben, soweit er es nicht entsprechend der getroffenen Abrede bestimmungsgemäß verwendet oder verbraucht hat (BGH, NJW 2002, S. 2459, 2460; BGH NJW-RR 2008, S. 1373, 1374; BGH NJW-RR 2004, S. 121; BGH NJW 1997, S. 47, 48).
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