Rechtsprechung
OLG München, 22.01.2019 - 32 W 1907/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GKG § 41 Abs. 1, Abs. 2, § 45 Abs. 1, § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, § 66 Abs. 4 S. 1; BGB § 574
Streitwertfestsetzung bei Klage auf Räumung und Hilfsantrag auf Feststellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Streitwertfestsetzung bei Klage auf Räumung und Hilfsantrag auf Feststellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hilfsantrag; Mietsache; Streitwert; Zulassung; Rechtsmittel; Beschwerde
- rechtsportal.de
GKG § 45 Abs. 1 S. 2
Streitwert einer Klage auf Räumung und Herausgabe von Mieträumen, hilfsweise auf Feststellung, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Weitere Beschwerde muss ausdrücklich zugelassen werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Starnberg, 15.03.2018 - 7 C 695/17
- LG München II, 19.11.2018 - 12 S 1164/18
- LG München II, 19.11.2018 - 7 C 695/17
- OLG München, 22.01.2019 - 32 W 1907/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05
Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines …
Auszug aus OLG München, 22.01.2019 - 32 W 1907/18
Im letzteren Falle soll es den Prozessparteien gebührenrechtlich zugutekommen, dass das Gericht zwar über mehrere Anträge entscheiden muss, sich dafür aber im Wesentlichen auf die Beurteilung des gleichen Streitstoffs beschränken kann und dadurch Arbeitsaufwand erspart wird (BGH, Beschluss vom 02. November 2005 - XII ZR 137/05, NZM 2006, 138). - BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11
Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten …
Auszug aus OLG München, 22.01.2019 - 32 W 1907/18
Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 58/11 -, juris). - OLG München, 12.10.2016 - 32 W 1689/16
Erfolglose Beschwerde gegen eine vorinstanzliche Streitwertfestsetzung
Auszug aus OLG München, 22.01.2019 - 32 W 1907/18
Für die Anfechtung einer bereits durch das Landgericht geprüften und dann abgeänderten Entscheidung ist es daher entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG erforderlich, dass das Landgericht ein Rechtsmittel dagegen zulässt (Senat Beschluss vom 12.10.2016 - 32 W 1689/16, BeckRS 2016, 113210, WuM 2017, 238 aA BeckOK KostR/Jäckel, 24. Ed. 1.12.2018, GKG § 63 Rn. 35a).
- OLG München, 12.01.2023 - 32 W 1678/22
Streitwert - Duldung der Aufstockung einer Garage
Für die Anfechtung einer bereits durch das Landgericht geprüften und dann abgeänderten Entscheidung ist es daher entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG erforderlich, dass das Landgericht ein Rechtsmittel dagegen zulässt (Senat Beschluss vom 22.1.2019 - 32 W 1907/18, BeckRS 2019, 57 Rn. 13; Beschluss vom 12.10.2016 - 32 W 1689/16, BeckRS 2016, 113210, WuM 2017, 238;… BeckOK KostR/Laube, 39. Ed. 1.10.2022, GKG § 68 Rn. 167;… aA BDZ/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, GKG § 63 Rn. 10a;… BeckOK KostR/Jäckel, 29. Ed. 1.10.2022, § 63 GKG Rn. 35a jeweils mit einem nicht ergiebigen Verweis auf OLG Karlsruhe Beschluss vom 16.4.2012 - 1 W 10/12, BeckRS 2012, 14151;… Schneider in: Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Verfahrensrecht Rn. 1.304).