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   OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20 - 1 AR 266/20, 1 AR 251/20, 1 AR 266/20   

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https://dejure.org/2021,3927
OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20 - 1 AR 266/20, 1 AR 251/20, 1 AR 266/20 (https://dejure.org/2021,3927)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.2021 - 1 AR 251/20 - 1 AR 266/20, 1 AR 251/20, 1 AR 266/20 (https://dejure.org/2021,3927)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 1 AR 251/20 - 1 AR 266/20, 1 AR 251/20, 1 AR 266/20 (https://dejure.org/2021,3927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Oktoberfestattentat, Höhe der Pauschgebühr, berücksichtigungsfähige Tätigkeiten

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter, Wiederaufnahme, Ermittlungsverfahren, Einstellung, Umfang, Ermessen, Minderung, Antragsteller, schriftliche Vollmacht, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

  • Burhoff online

    Oktoberfestattentat, Verletztenbeistand, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung einer Pauschvergütung für eine Tätigkeit als bestellter Verletztenbeistand für die Geschädigten des Oktoberfestattentats im September 1980 Besonders umfangreiches und schwieriges Verfahren Kriterien für die Bemessung einer Pauschgebühr

  • rechtsportal.de

    Bewilligung einer Pauschvergütung für eine Tätigkeit als bestellter Verletztenbeistand für die Geschädigten des Oktoberfestattentats im September 1980 Besonders umfangreiches und schwieriges Verfahren Kriterien für die Bemessung einer Pauschgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pauschgebühr im "Oktoberfestattentat-Verfahren”

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12

    Begriff des Verfahrensabschnitts in § 51 RVG

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Zwar kann auch im Rahmen der Entscheidung über die Zubilligung einer Pauschgebühr nicht außer Betracht bleiben, ob die jeweils entfaltete anwaltliche Tätigkeit bei objektiver Betrachtung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats tatsächlich geboten bzw. bei Zubilligung eines entsprechenden Ermessensspielraums zumindest noch als objektiv sinnvoll anzusehende Handlung zur Wahrung der Interessen des Vertretenen anzusehen war (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. B.v. 27.09.2016, 1 AR 293/16; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 2013 - III-5 RVGs 108/12 -, juris, m.w.N.).

    Es hat aber nicht Zeithonorare eingeführt, sondern es grundsätzlich bei Betragsrahmengebühren belassen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris) und lediglich bei den Terminsgebühren hinsichtlich der Zeitdauer der Hauptverhandlungstermine Abstufungen eingeführt (zit. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14 -, juris).

    Die von ihm vereinnahmten 3.950,- Euro sind zwar in der anzustellenden Gesamtschau zu berücksichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 2013 - III-5 RVGs 108/12, juris, m.w.N.), sie sind angesichts des zu berücksichtigenden Zeitraums von fast 15 Jahren jedoch nicht schwerwiegend und führen nicht zu einer merklichen Minderung des Pauschgebührenanspruchs.

  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Das OLG München will dagegen für Extremfälle, bei denen die Bemühungen des Pflichtverteidigers auch durch die Wahlverteidigerhöchstgebühren nicht mehr in entferntesten abgegolten werden, die Festsetzung einer Pauschgebühr oberhalb dieser Grenze nicht völlig ausschließen (B.v. 21.01.2016, 1 AR 477/15; so auch OLG Nürnberg, B. v. 30.12.2014, 2 AR 36/14, juris).

    Es hat aber nicht Zeithonorare eingeführt, sondern es grundsätzlich bei Betragsrahmengebühren belassen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris) und lediglich bei den Terminsgebühren hinsichtlich der Zeitdauer der Hauptverhandlungstermine Abstufungen eingeführt (zit. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14 -, juris).

  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 ARs 34/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Der Verfahrensabschluss ist nach ständiger Senatsrechtsprechung Voraussetzung der Fälligkeit (vgl. den vorzitierten Senatsbeschluss vom 01.06.2017, sowie Senatsbeschluss v. 19.12.2017,1 AR 495+526/17; so auch OLG Celle B. 16.6.16, 1 Ars 34/16 P, KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2015 - 1 ARs 22/14 -, OLG Bamberg, B.v. 07.06.2017, 10 AR 30/16, NStZ-RR 2017, 392).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 230/91

    Beweismittelvernichtung und Verwirkungseinwand

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Der Senat ist der Auffassung, dass der Rechtsgedanke der Verwirkung, welche von der Verjährung unabhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - VI ZR 230/91 -, juris), bei diesen Erwägungen zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 21.09.1995 - 1 StR 158/95

    Umfang des Verfahrens - Schwierigkeit des Verfahrens - Aufgewendete Arbeitszeit -

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Die aufgewendete Arbeitszeit ist vielmehr Indiz für Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, nicht unmittelbarer Maßstab für die Entscheidung über die Pauschvergütung (BGH Rpfleger 1996, 169 Rdn. 9 nach juris).
  • VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Hierbei ist nach ständiger Senatsrechtsprechung eine Gesamtschau aller be- und entlastenden Faktoren für den Rechtsanwalt ausschlaggebend (so auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 -, juris, NStZ-RR 2020, S. 191/192).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 42/09

    Grundbuchberichtigungsanspruch wegen eines schuldrechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Von der Rechtsprechung (z.B. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 42/09 -, juris) für eine "Verwirkung" verlangte weitere objektive Umstände, die beim Anspruchsgegner das Vertrauen wachsen lassen konnten, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, liegen ebenfalls nahe: Der Antragsteller hat nach eigenen Angaben in den 1980er Jahren - neben Kostenerstattungen - lediglich ca. 900,- DM Honorar erhalten.
  • KG, 15.04.2015 - 1 ARs 22/14

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Fälligkeit und Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Der Verfahrensabschluss ist nach ständiger Senatsrechtsprechung Voraussetzung der Fälligkeit (vgl. den vorzitierten Senatsbeschluss vom 01.06.2017, sowie Senatsbeschluss v. 19.12.2017,1 AR 495+526/17; so auch OLG Celle B. 16.6.16, 1 Ars 34/16 P, KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2015 - 1 ARs 22/14 -, OLG Bamberg, B.v. 07.06.2017, 10 AR 30/16, NStZ-RR 2017, 392).
  • OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16

    Kein Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr vor rechtskräftigem

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Der Verfahrensabschluss ist nach ständiger Senatsrechtsprechung Voraussetzung der Fälligkeit (vgl. den vorzitierten Senatsbeschluss vom 01.06.2017, sowie Senatsbeschluss v. 19.12.2017,1 AR 495+526/17; so auch OLG Celle B. 16.6.16, 1 Ars 34/16 P, KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2015 - 1 ARs 22/14 -, OLG Bamberg, B.v. 07.06.2017, 10 AR 30/16, NStZ-RR 2017, 392).
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10

    Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in

    Auszug aus OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
    Dabei kommt es nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob die Versagung einer Pauschgebühr für den Rechtsanwalt "existenzbedrohend" wäre - dieses Kriterium wird in Anlehnung an die diesbezügliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.06.2011 (1 BvR 3171/10, juris) vielmehr bei der Entscheidung ob ein Vorschuss zu zahlen ist, herangezogen (vgl. auch den im vorliegenden Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 01.06.2017,1 AR 208/17).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

  • OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20

    Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr;

    a) Eine besondere Schwierigkeit i.S.v. § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG liegt vor, wenn eine Sache aus besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen über das Normalmaß hinaus erheblich verwickelt ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 1 AR 251/20 - 1 AR 266/20, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2013 - 1 ARs 6/13 P, JurBüro 2013, 301).
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