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   OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09   

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https://dejure.org/2010,3007
OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09 (https://dejure.org/2010,3007)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2010 - 31 Wx 162/09 (https://dejure.org/2010,3007)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 31 Wx 162/09 (https://dejure.org/2010,3007)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Eintragung eines Geschäftsführers im Handelsregister: Amtslöschung wegen eines Gesellschafterbeschlusses unter Verletzung der Vorschriften über die Einberufung der Gesellschafterversammlung oder über die Abstimmung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 398
    Handelsregisterverfahren: Keine Amtslöschung des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers bei bloßer Verletzung der Vorschriften über die Einberufung bzw. Abstimmung der Gesellschafterversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Amtslöschung des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung eines Geschäftsführers wegen Verletzung der Vorschriften über die Einberufung bzw. Abstimmung

  • Betriebs-Berater

    Amtslöschung eines Geschäftsführers

  • rws-verlag.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 398
    Zulässigkeit der Amtslöschung des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung eines Geschäftsführers wegen Verletzung der Vorschriften über die Einberufung bzw. Abstimmung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Löschung eines nichtigen Gesellschafterbeschlusses im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Nichtigkeitsgründe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Amtslöschung einer Geschäftsführerbestellung

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers aus dem Handelsregister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 625
  • MDR 2010, 582
  • DNotZ 2010, 466
  • FGPrax 2010, 145
  • BB 2010, 710
  • DB 2010, 611
  • NZG 2010, 474
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
    Auszug aus OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09
    Hierzu gehören auch Beschlüsse über Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers (h. M. und st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1991, 337/342; BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442 jeweils zu § 144 FGG; Keidel/Heinemann FamFG 16. Aufl. § 398 Rn. 11; a. A. MünchKommZPO/Krafka 3. Aufl. § 398 FamFG Rn. 3).

    Bei einer Anmeldung hat das Registergericht darüber zu wachen, dass Erklärungen, die den gesetzlichen Erfordernissen und der Rechtslage nicht entsprechen, nicht Aufnahme in das Handelsregister und mit amtlicher Hilfe Verbreitung finden (vgl. BayObLGZ 1991, 337/340; BayObLG GmbHR 1996, 441/442 m.w.N.).

    Die Löschung soll nicht bewirken, das Register von unwirksamen und unrichtigen Eintragungen zu befreien; sie hat vielmehr den Zweck, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; m.w.N.; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2002, 35/36).

    Für die Geltendmachung der Nichtigkeit von Beschlüssen allgemein steht den Gesellschaftern das Anfechtungsverfahren zur Verfügung (vgl. BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 35/36; Bassenge/Roth/Walter FamFG 12. Aufl. § 398 Rn. 3).

  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 3 Z 133/90
    Auszug aus OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09
    Hierzu gehören auch Beschlüsse über Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers (h. M. und st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1991, 337/342; BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442 jeweils zu § 144 FGG; Keidel/Heinemann FamFG 16. Aufl. § 398 Rn. 11; a. A. MünchKommZPO/Krafka 3. Aufl. § 398 FamFG Rn. 3).

    Die Löschung soll nicht bewirken, das Register von unwirksamen und unrichtigen Eintragungen zu befreien; sie hat vielmehr den Zweck, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; m.w.N.; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2002, 35/36).

    Für die Geltendmachung der Nichtigkeit von Beschlüssen allgemein steht den Gesellschaftern das Anfechtungsverfahren zur Verfügung (vgl. BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 35/36; Bassenge/Roth/Walter FamFG 12. Aufl. § 398 Rn. 3).

    Solche kommen bei der Geschäftsführerbestellung ohnehin nur ganz ausnahmsweise in Betracht, etwa bei Nichtigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit des Bestellten oder wegen sonstiger Verstöße gegen § 6 Abs. 2 GmbHG (vgl. BayObLG BB 1991, 1729/1730; Baumbach/Hueck/Zöllner GmbHG 19. Aufl. Anh. § 47 Rn. 58).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 20 W 58/01

    Handelsregisterverfahren: Voraussetzungen der Löschung eines in das

    Auszug aus OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09
    Die Löschung soll nicht bewirken, das Register von unwirksamen und unrichtigen Eintragungen zu befreien; sie hat vielmehr den Zweck, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; m.w.N.; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2002, 35/36).

    Für die Geltendmachung der Nichtigkeit von Beschlüssen allgemein steht den Gesellschaftern das Anfechtungsverfahren zur Verfügung (vgl. BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 35/36; Bassenge/Roth/Walter FamFG 12. Aufl. § 398 Rn. 3).

  • BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91

    Beschwerde gegen eine bekanntgemachte Eintragungsverfügung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09
    Hierzu gehören auch Beschlüsse über Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers (h. M. und st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1991, 337/342; BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442 jeweils zu § 144 FGG; Keidel/Heinemann FamFG 16. Aufl. § 398 Rn. 11; a. A. MünchKommZPO/Krafka 3. Aufl. § 398 FamFG Rn. 3).

    Bei einer Anmeldung hat das Registergericht darüber zu wachen, dass Erklärungen, die den gesetzlichen Erfordernissen und der Rechtslage nicht entsprechen, nicht Aufnahme in das Handelsregister und mit amtlicher Hilfe Verbreitung finden (vgl. BayObLGZ 1991, 337/340; BayObLG GmbHR 1996, 441/442 m.w.N.).

  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 33/20

    Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts

    Auch in diesem Fall geht es nicht um die Löschung eines nichtigen Beschlusses, sondern um die Löschung der auf der Grundlage dieses Beschlusses unzulässigen Eintragung des Geschäftsführers (vgl. OLG Karlsruhe, NZG 2014, 1238; KG, ZIP 2012, 2151; ZIP 2019, 71, 72; OLG Frankfurt, ZIP 2017, 1273, 1278; Melchior, EWiR 2010, 419, 420; Schulte, NZG 2019, 646, 649; Krafka/Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 444; MünchKommFamFG/Krafka, 3. Aufl., § 395 Rn. 5; Holzer in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 395 Rn. 14; Altmeppen, GmbHG, 10. Aufl., § 6 Rn. 25; Paefgen in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 43; aA Müther in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 398 Rn. 2; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rn. 7; Nedden-Boeger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, § 395 Rn. 58).
  • KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12

    Handelsregistersache: Prüfungsumfang einer sofortigen Beschwerde gegen einen

    Das führt dazu, dass die Löschung einer Eintragung nur dann erfolgen darf, wenn die Unzulässigkeit der Eintragung nach Überprüfung aller hierfür maßgebenden Umstände ohne vernünftigen Zweifel zu bejahen ist (OLG München, GmbHR 2010, 527, juris Rn. 10).
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