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   OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22   

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https://dejure.org/2023,6786
OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22 (https://dejure.org/2023,6786)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2023 - 7 U 453/22 (https://dejure.org/2023,6786)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2023 - 7 U 453/22 (https://dejure.org/2023,6786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    GmbHG § 47 Abs. 4, § 46 Nr. 6
    Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen und Stimmverbot

  • rewis.io

    Gesellschafterversammlung, Berufung, Gesellschaft, Grundschuld, Auskunft, Gesellschafter, Beschlussanfechtung, Rechtsmittel, Stammkapital, Rechnungslegung, Mitgesellschafter, Zustimmung, Ausschluss, Nichtigkeit, Auskunft und Rechnungslegung, wichtiger Grund, nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsfrist, Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage, Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Anfechtungsklage nach § 245 AktG analog, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Ausschließen, Ausschließung, Ausschließung durch Beschluss, Ausschließung durch ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.01.2003 - II ZR 227/00

    Anforderung an die Mehrheitsverhältnisse bei einem Gesellschafterbeschluß über

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Dieser Gesichtspunkt wird allein in dem Prozess geprüft, in dem über den Anspruch auf Ausschließung (im Wege einer Gestaltungsklage analog § 140 HGB) entschieden wird (BGH, Urteil vom 13.01.2003 - II ZR 227/00, juris-Rn. 4).

    Dort ist anerkannt, dass das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ausschließung nicht im Rahmen der Beschlussanfechtung zu klären ist, sondern allein im Rahmen der Ausschließungsklage (BGH, Urteil vom 13.01.2003 - II ZR 227/00, juris-Rn. 4).

  • BGH, 16.06.2016 - III ZR 282/14

    Mediaagenturverträge sind regelmäßig Geschäftsbesorgungsverträge

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Diese Ansprüche bestehen unabhängig von einem konkreten Informationsbedürfnis etwa für seitens der Beklagten vermutete Schadensersatzansprüche, allein der berechtigte Wunsch nach Kontrolle genügt im Ausgangspunkt (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2016 - III ZR 282/14, juris-Rn. 29).
  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Sind die Unterlagen jedoch vorhanden, können und müssen sie für die Rechnungslegung verwendet werden (vgl. BGH, Urteile vom 10.10.1994 - II ZR 95/93, juris-Rn. 21 und vom 30.01.2001 - XI ZR 183/00, juris-Rn. 25).
  • BGH, 16.03.2017 - IX ZR 253/15

    Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung;

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Da der Umfang der Auskunfts- und Rechenschaftspflichten erst im Folgeprozess zu klären ist, muss der Senat auch nicht entscheiden, ob der Kläger - wie das Landgericht meint - Auskunft und Rechenschaft über Geschäfte schuldet, die er privat - also nicht namens der Beklagten - mit der HS-W. GmbH Geschäfte getätigt hat, weil Ansprüche der Gesellschaft aus einer Vereitelung von Geschäftschancen (dazu grundlegend: BGH, Urteil vom 16.03.2017 - IX ZR 253/15, juris-Rn. 20) oder einer Verletzung des Wettbewerbsverbots im Raum stehen, oder ob solche Ansprüche aufgrund der Alleingesellschafterstellung des Klägers jedenfalls für etwaige private Geschäfte mit der HS-W. bis 2016 ausgeschlossen sind (und - ein Treuhandverhältnis des Klägers mit Herrn K. unterstellt - allenfalls dessen Ansprüche als Treugeber, nicht aber Ansprüche der Gesellschaft gegen den Kläger im Raum stehen).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Sind die Unterlagen jedoch vorhanden, können und müssen sie für die Rechnungslegung verwendet werden (vgl. BGH, Urteile vom 10.10.1994 - II ZR 95/93, juris-Rn. 21 und vom 30.01.2001 - XI ZR 183/00, juris-Rn. 25).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Damit bedarf es zu einem Ausschluss eines Gesellschafters einer Gestaltungsklage, gerichtet auf Ausschließung (grundlegend: BGH, Urteil vom 01.04.1953 - II ZR 235/52).
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Ausdrücklich weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass schon der Wunsch eines Klägers, im Falle eines Ausschließungsbeschlusses seinen guten Ruf wieder herzustellen, für ein Rechtsschutzbedürfnis genügt (BGH, Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09, juris-Rn. 25f.).
  • BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00

    Gegenstandswert bei Klage einer GmbH gegen die Aufhebung der Einziehung eines

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Da es sich vorliegend - im Hinblick auf die gesetzlich angeordnete Rechtskrafterstreckung des Urteils auf alle Gesellschafter analog § 248 Abs. 1 AktG - um eine (aus prozessualen Gründen) streitgenössische Streithilfe handelt, war über die Berufung der Streithelferin gesondert zu entscheiden (BGH, Urteil vom 30.04.2001 - II ZR 328/00, juris-Rn. 4).
  • BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73

    Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Ebenso ist im Rahmen des Anfechtungsverfahrens gegen einen Beschluss der Gesellschafterversammlung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter (§ 46 Nr. 8 GmbHG; zur analogen Anwendung auf Auskunftsansprüche, die mit Schadensersatzansprüchen in Verbindung stehen: vgl. BGH, Urteil vom 13.02.1975 - II ZR 92/73, juris-Rn. 14) nicht die materielle Berechtigung der Schadensersatzforderung zu prüfen; dies bleibt dem Schadensersatzprozess vorbehalten (Liebscher in MüKo GmbHG, 4. Aufl., § 46 Rn. 273 mwN).
  • OLG München, 22.03.2023 - 7 U 723/22

    Abberufung eines Geschäftsführers und Kündigung seines Anstellungsvertrages aus

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
    Schon der Umstand, dass sich der Kläger - mit welcher Begründung auch immer - während des Laufs der Gesellschafterversammlung am 27.04.2020, in der über seine Abberufung als Geschäftsführer entschieden werden sollte, eigenmächtig 240.000 EUR auf sein Privatkonto überwies (zum Sachverhalt wird auf das am selben Tag verhandelte Verfahren 7 U 723/22 Bezug genommen), obwohl er nach Geschäftsordnung für den Vorstand vom Juli 2019 für sämtliche Maßnahmen die Zustimmung der Mitgeschäftsführerin einholen musste (vgl. TOP 11 der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019, Anlage K14, S. 6f.), schließt eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Beschlusses aus.
  • OLG München, 22.03.2023 - 7 U 1832/22

    Darlehensabrede im Rahmen eines Bürgschaftsvertrags

  • OLG München, 22.03.2023 - 7 U 1995/21

    Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen aufgrund fehlerhaften Versammlungsortes

    Dies manifestiert sich im vorliegenden Fall konkret in dem Umstand, dass der Kläger sowohl an der Gesellschafterversammlung im Juli 2019 als auch - wie aus dem am selben Tag verhandelten Parallelverfahren 7 U 453/22.
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