Rechtsprechung
OLG München, 22.04.1999 - 29 W 1389/99 |
Buecher.com
§ 154 MarkenG, bloßer Domaingebrauch ist kein kennzeichenmäßiger Gebrauch;
keine originäre Kennzeichnungskraft von "buecher";
§ 1 UWG, keine Verwechslungsgefahr mit "buecher.de" bei Weiterleitung auf "amazon.de"
Volltextveröffentlichungen (8)
- JurPC
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Firmenbestandteil; Internet-Domain; Unterlassungsanspruch; Produktbeschreibung; Wettbewerbsrecht
- online-und-recht.de
- afs-rechtsanwaelte.de
Domain "buecher.com"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 12; MarkenG § 5 § 15; ZPO § 97
Herleitung von Unterlassungsansprüchen aus einem produktbeschreibenden Firmenbestandteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 15 MarkenG, § 1 UWG, 12 BGB
Beinhalten zwei Internetadressen einen identischen Begriff und unterscheiden sie sich durch die Top-Level-Domain, so scheidet eine Benutzungsuntersagung der Adresse dann aus, wenn die andere Domain nur eine Weiterleitung zu einer völlig anders lautenden Adresse darstellt ...
Verfahrensgang
- LG München I - 7 HKO 5254/99
- OLG München, 22.04.1999 - 29 W 1389/99
Papierfundstellen
- MMR 1999, 547
- K&R 1999, 327
- ZUM 1999, 582
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94
"NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils
Auszug aus OLG München, 22.04.1999 - 29 W 1389/99
Die Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils setzt dabei voraus, daß gerade der Bestandteil geeignet ist, bei der Verwendung im Verkehr ohne weiteres als Name der Antragstellerin zu wirken (BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE; BGH GRUR 1997, 468, 469 - NetCom). - BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93
"COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung
Auszug aus OLG München, 22.04.1999 - 29 W 1389/99
Die Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils setzt dabei voraus, daß gerade der Bestandteil geeignet ist, bei der Verwendung im Verkehr ohne weiteres als Name der Antragstellerin zu wirken (BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE; BGH GRUR 1997, 468, 469 - NetCom).
- OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99
Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten …
Ihr kann für ihre Benutzung außerhalb des Internets, wovon auch das Landgericht ausgegangen ist, eine ursprüngliche Kennzeichnungskraft nicht abgesprochen werden, weil die Verwendung der Top-Level-Domain "de" als Bestandteil einer Firma anders als bei einer Domain, wo ihre Verwendung zwingend ist, im geschäftlichen Verkehr noch ungewöhnlich ist (vgl. Senatsurteil vom 22.04.1999, AZ.: 29 W 1389/99). - LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
Markenschutz: Voraussetzungen der ernsthaften Benutzung einer …
Besteht die Domain erkennbar aus Namen, Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen, so stellt ihre Wiedergabe auf dem Bildschirm einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar (vgl. OLG München, MMR 1999, 547 - buecher.de/amazon.de ). - LG München I, 30.06.1999 - 7 HKO 5649/99
"buecherde.com"
Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 22.04.1999, Az. 29 W 1389/99 (7 HKO 5254/99 LG München I) unter anderem folgendes ausgeführt :.