Rechtsprechung
OLG München, 22.06.2011 - 34 Wx 253/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Grundbuchverfahren: Voraussetzungen des Rechts zur Einsicht in das Grundbuch
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 12 Abs. 1
Keine Grundbucheinsichtsinteresse zur Kenntniserlangung über Betreuungsbedürftigkeit des Eigentümers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigtes Interesse von Angehörigen des Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das Grundbuch
- notar-drkotz.de
Grundbuchverfahren - Voraussetzungen des Rechts zur Einsicht in das Grundbuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 12 Abs. 1
Berechtigtes Interesse von Angehörigen des Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das Grundbuch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Grundbucheinsicht als Familienangehöriger
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1228
- DNotZ 2011, 928
- FamRZ 2012, 1081
- Rpfleger 2012, 22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 160/10
Grundbuchsache: Entscheidungszuständigkeit für Anträge auf Änderung einer …
Auszug aus OLG München, 22.06.2011 - 34 Wx 253/11
Die zulässige (§ 12c Abs. 4 Satz 2, § 71 Abs. 1 GBO) Beschwerde, die sich gegen die Erinnerungsentscheidung der Rechtspflegerin richtet (vgl. zur Rechtspflegerzuständigkeit Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen), hat in der Sache keinen Erfolg. - BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98
Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von …
Auszug aus OLG München, 22.06.2011 - 34 Wx 253/11
Bloße Verdachtsmomente, es könne nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein, genügen aber nicht (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 739).
- OLG München, 09.10.2015 - 34 Wx 184/15
Grundbucheinsicht eines Wohnungseigentümers als Inhaber eines gemeinsamen …
Der bloße - aus Rechtsgründen aber nicht haltbare - Verdacht, im Zuge der Eigentumsübertragung könnten die Sondernutzungsrechte der Beteiligten geschmälert worden sein, kann kein berechtigtes Interesse an einer Kenntnisnahme vom Inhalt der Übertragungsurkunde begründen (vgl. auch Senat vom 22.6.2011, 34 Wx 253/11 = Rpfleger 2012, 22).