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   OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17   

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https://dejure.org/2017,22555
OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17 (https://dejure.org/2017,22555)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2017 - 33 WF 238/17 (https://dejure.org/2017,22555)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 33 WF 238/17 (https://dejure.org/2017,22555)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 6, § 155 Abs. 1; ZPO § 42, § 44, § 47; GG Art.2 Abs. 1, 20 Abs. 3, 101 Abs. 1 S. 2
    Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht als rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung von Befangenheitsanträgen wegen Verschleppungsabsicht im familiengerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit der Begründung der Ablehnung mit einem über Jahre praktizierten Verhaltensmuster des ablehnenden Beteiligten durch den abgelehnten Richter

  • rewis.io

    Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht als rechtsmissbräuchlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung von Befangenheitsanträgen wegen Verschleppungsabsicht im familiengerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit der Begründung der Ablehnung mit einem über Jahre praktizierten Verhaltensmuster des ablehnenden Beteiligten durch den abgelehnten Richter

  • rechtsportal.de

    ZPO § 45 Abs. 1 ; FamFG § 155 Abs. 1
    Zurückweisung von Befangenheitsanträgen wegen Verschleppungsabsicht im familiengerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit ums Umgangsrecht - Ablehnungsgesuch wegen Verschleppungsabsicht kann rechtsmissbräuchlich sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsgesuch wegen Verschleppungsabsicht ist rechtsmissbräuchlich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17
    Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfGK 5, 269 [280f.] = BeckRS 2005, 27927).

    Im Verwaltungs- und Zivilprozessrecht gilt ebenso wie im Strafprozessrecht, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2008, 72 ff) dienen die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern dem durch Art. 101 I 2 GG verbürgten Ziel, auch im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern.

    Im Verwaltungs- und Zivilprozessrecht gilt ebenso wie im Strafprozessrecht, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17
    Das Gericht entscheidet über unzulässige Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (Bestätigung von BVerfG BeckRS 2013, 49263).

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11, BeckRS 2013, 49263).

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17
    Der Senat kann daher über die unzulässigen Ablehnungsgesuche entgegen § 6 FamFG, § 45 ZPO auch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, entscheiden (BGH NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17
    Im Verwaltungs- und Zivilprozessrecht gilt ebenso wie im Strafprozessrecht, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ).
  • EGMR, 15.01.2015 - 62198/11

    Umgangsrecht leiblicher Väter - Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17
    Um die vom EGMR (NJW 2015, 1433) geforderter Durchsetzbarkeit zu erreichen, wurde jüngst durch den Gesetzgeber zum 15.10.2016 ein zweistufiges, beschleunigendes Rechtschutzsystem aus Beschleunigungsrüge und -beschwerde in den §§ 155 b, 155 c FamFG normiert.
  • OLG Hamm, 08.05.2018 - 15 VA 12/18

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einsicht in Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts

    Der Senat kann daher über die unzulässigen Ablehnungsgesuche entgegen §§ 6 FamFG, 45 ZPO auch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2018 - I ZB 104/17 - vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3; BGH NJW-RR 2005, 1226, 1227; OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 33 WF 238/17 - Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. April 2017 - 6 W 105/17 -, OVG Münster, Beschluss vom 30. Oktober 2014, 13 D 112/14, juris).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 26.10.2021 - 18 F 52/21
    Hierzu zählen die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solchen, das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Gesuch und die Ablehnung als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke ( vgl. OLG München, Beschl. v. 22.06.2017 - 33 WF 238/17, zit. n. juris ).
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