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   OLG München, 22.07.2011 - 34 Wx 148/11   

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https://dejure.org/2011,24840
OLG München, 22.07.2011 - 34 Wx 148/11 (https://dejure.org/2011,24840)
OLG München, Entscheidung vom 22.07.2011 - 34 Wx 148/11 (https://dejure.org/2011,24840)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - 34 Wx 148/11 (https://dejure.org/2011,24840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Veränderungsnachweises betreffend die Wirtschaftsart; Reichweite des öffentlichen Glaubens des Grundbuches

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen von Angaben über die Wirtschaftsart im Grundbuch dem öffentlichen Glauben; Veränderungsnachweise bzgl. der Wirtschaftsart als grundsätzliche Bindung für das Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme der im Grundbuch vermerkten Wirtschaftsart am öffentlichen Glauben; Bindung des Grundbuchamts an Änderungen der Wirtschaftsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1228
  • DNotZ 2012, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 5 W 129/91

    Grundbuch, öffentl. glaube des, Angaben, tatsächliche, Fortführungsmitteilung,

    Auszug aus OLG München, 22.07.2011 - 34 Wx 148/11
    Das Grundbuchamt ist an den Veränderungsnachweis, weil dieser ein Verwaltungsakt ist, grundsätzlich gebunden und hat ihn ohne weiteres zu vollziehen (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 19; OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387).

    10 Die Rechtsvermutung des § 891 BGB und der öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 892 BGB erstrecken sich nicht auf die rein tatsächlichen Angaben des Bestandsverzeichnisses, also auch nicht auf die Angaben über die Wirtschaftsart (vgl. BayObLGZ 1987, 410/412; OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387; Demharter § 2 Rn. 26).

  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 160/10

    Grundbuchsache: Entscheidungszuständigkeit für Anträge auf Änderung einer

    Auszug aus OLG München, 22.07.2011 - 34 Wx 148/11
    Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 12c Abs. 4 GBO der Grundbuchrichter, also (§ 3 Nr. 1a RPflG) der Rechtspfleger (vgl. Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = FGPrax 2011, 68).
  • BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86

    Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG

    Auszug aus OLG München, 22.07.2011 - 34 Wx 148/11
    10 Die Rechtsvermutung des § 891 BGB und der öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 892 BGB erstrecken sich nicht auf die rein tatsächlichen Angaben des Bestandsverzeichnisses, also auch nicht auf die Angaben über die Wirtschaftsart (vgl. BayObLGZ 1987, 410/412; OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387; Demharter § 2 Rn. 26).
  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16

    Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der

    Beispielsweise hat es einen Fortführungsnachweis der Vermessungsbehörde, mit dem der Flächeninhalt aufgrund einer Neuvermessung korrigiert wird, ohne eigene Nachprüfung zu vollziehen, indem es die im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts vermerkte Größenangabe von Amts wegen berichtigt (vgl. BayObLGZ 1976, 106, 109 ff.: 0,0514 ha statt zuvor 0, 0614 ha; Meikel/Nowak, GBO, 11. Aufl., § 2 Rn. 21; unzutreffend OLG Oldenburg, Rpfleger 1992, 387: Nachprüfung durch das Grundbuchamt erforderlich); dasselbe gilt für die in einem Fortführungsnachweis ausgewiesene Änderung der Wirtschaftsart bzw. der tatsächlichen Nutzung (vgl. z.B. OLG München, DNotZ 2012, 142, 143 f.: "Gebäude- und Freifläche" statt zuvor "Grünland").
  • OLG München, 05.10.2017 - 24 U 276/17

    Auslegung der Reichweite der Grunddienstbarkeit

    Die Rechtsvermutung des § 891 BGB und der öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 892 BGB erstrecken sich nicht auf die rein tatsächlichen Angaben des Bestandsverzeichnisses (OLG München, Beschluss vom 22.07.2011 - 34 Wx 148/11 - juris Rn. 10 m. w. N.).
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