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   OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07   

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https://dejure.org/2007,9575
OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07 (https://dejure.org/2007,9575)
OLG München, Entscheidung vom 22.08.2007 - 34 Wx 88/07 (https://dejure.org/2007,9575)
OLG München, Entscheidung vom 22. August 2007 - 34 Wx 88/07 (https://dejure.org/2007,9575)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch Teilungserklärung eingeräumtes Recht eines Wohnungseigentümers zur Sondernutzung einer im Miteigentum aller Wohnungseigentümer stehenden Fläche als Motorradstellplatz; Umfang der Nutzung einer abgegrenzten Stellplatzfläche eines im Sondereigentum stehenden ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG a. F. § 43; ; ZPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 14 Nr. 1 § 43 (a. F.); ZPO § 267
    Entsprechende Anwendung der Bestimmung zu vermuteter Einwilligung in Klageänderung im Wohnungseigentumsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - keine Aufrechnung gegenseitiger Parkverstöße der Wohnungseigentümer bei der Nutzung von Stellplätzen der Tiefgarage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Aufrechnung" gegenseitiger Parkverstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine "Aufrechnung" gegenseitiger Parkverstöße bei der Tiefgaragennutzung! (IMR 2007, 337)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 884
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    Die Einwilligung ist zwar nicht ausdrücklich erklärt, jedoch genügt nach § 267 ZPO, dass sie stillschweigend erteilt wird, indem sich der Gegner rügelos auf die Widerklage einlässt (BGH NJW-RR 2005, 437; NJW 1975, 1228/1229).

    Einlassung ist aber auch eine Zulässigkeitsrüge, die anderes beanstandet und so den Eindruck vermittelt, gerade der Widerantrag werde hingenommen (Musielak/Foerste ZPO 5. Aufl. § 267 Rn. 2; MünchKomm/Lüke 2. Aufl. § 267 Rn. 5; vgl. auch BGH NJW 1975, 1228/1229).

  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    Die Einwilligung ist zwar nicht ausdrücklich erklärt, jedoch genügt nach § 267 ZPO, dass sie stillschweigend erteilt wird, indem sich der Gegner rügelos auf die Widerklage einlässt (BGH NJW-RR 2005, 437; NJW 1975, 1228/1229).
  • BGH, 08.11.1999 - II ZR 197/98

    Rückzahlung von Entnahmen des BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    Bei Verletzung eigener Pflichten kann die eigene Rechtsausübung zwar unzulässig sein; es gibt aber keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen darf, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (siehe etwa BGH NJW 2000, 505; Palandt/Heinrichs § 242 Rn. 46).
  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    Rechtsverstöße führen nur ausnahmsweise zu einem Wegfall des Gläubigeranspruchs (BGH NJW-RR 2005, 743/745).
  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    Die vom Antragsgegner zitierte Entscheidung des Senats vom 31.3.2006 (ZMR 2006, 797) stellt keine hiervon abweichenden Grundsätze auf.
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99

    Rechtsmissbräuliches Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    Die persönliche Einvernahme eines gerichtlichen Augenscheins vor Ort ist nämlich nicht geboten, wenn sich das Gericht aus den Lichtbildern einen hinreichenden Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten machen kann (BayObLG ZMR 2000, 50/52; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527).
  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    § 267 ZPO ist analog im Wohnungseigentumsverfahren anzuwenden (BayObLG WuM 1993, 490), das, wie hier, noch den Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt (§ 62 Abs. 1 WEG n. F.).
  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 80/91

    Antrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung einer Betontreppe vor

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    Unterstellt, es wäre so, hätte dies hier bei Bejahung des § 14 Nr. 1 WEG allenfalls einen Unterlassungsanspruch des Antragsgegners gegen die Antragsteller zur Folge, nicht aber den Ausschluss des Anspruchs der Antragsteller gegen den Antragsgegner (BayObLG WE 1995, 377; ZMR 1991, 444/445).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03

    Anforderungen an Beschluss der Wohnungseigentümer zum Fällen von Bäumen in

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    Die persönliche Einvernahme eines gerichtlichen Augenscheins vor Ort ist nämlich nicht geboten, wenn sich das Gericht aus den Lichtbildern einen hinreichenden Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten machen kann (BayObLG ZMR 2000, 50/52; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
    Indes kommt es hierauf nicht an, weil neben der mündlichen Verhandlung auch der schriftsätzliche Vortrag der Beteiligten die gerichtliche Entscheidungsgrundlage bildet (BayObLGZ 1990, 173/175).
  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Die Änderung des Antrags in zweiter Instanz unterliegt den Regeln entsprechend § 533 ZPO (vgl. zuletzt Senat vom 22.8.2007, 34 Wx 088/07).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 3 U 106/07
    Dessen Bejahung setzt nicht nur schutzwürdiges Vertrauen auf Seiten des Verpflichteten voraus, sondern erfordert ferner, dass sich dieser-insbesonderedurch dieVornahmevon entsprechenden Vermögensdispositionen oder anderen Vertrauensinvestitionen - auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, nicht mehr leisten zu müssen; anderenfalls stellt die späte Rechtsausübung durch den Gläubiger keine unzumutbar Härte für den Schuldner dar (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urt. v. 01.10.2007 - 3 U 28/07, juris-Rdn. 20 = http://www.olg.brandenburg.de; OLG München, Beschl. v. 22.08.2007 - 34 Wx 88/07, juris-Rdn. 18, OLG-Rp 2007, 928 = ZMR 2007, 884; AG Hoyerswerda, Urt. v. 30.08.2005 - 1 C 356/05, juris-Rdn. 27; ferner BeckOK-BGB/Grüneberg/Sutschet, Edition 8, § 242 Rdn. 142; Jauernig/VollkommeraaO Rdn. 62; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl., § 242 Rdn. 333 ff.; Palandt/Heinrichs aaO Rdn. 95; jeweils m.w.N.).
  • AG München, 03.03.2016 - 484 C 30422/14

    Anspruch unter Wohnungseigentümern auf Beseitigung eines in verjährter Zeit

    Die Beklagten können sich auch nicht darauf berufen, dass die Kläger selbst sich nicht vertragstreu verhalten würden Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen darf, der sich selbst rechtstreu verhalten würde (OLG München ZMR 2007, 884 (885).
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