Rechtsprechung
OLG München, 22.09.2009 - 31 Wx 110/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Aktiengesellschaft: Umsetzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" gegen Einlagen in mehreren Tranchen
- Deutsches Notarinstitut
AktG § 182
Hauptversammlungbeschluss über Kapitalerhöhung nach § 182 AktG, der Höchstbetrag bestimmt, kann nicht zeitlich unbegrenzt in mehreren Tranchen durchgeführt werden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitliche Grenzen der Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Höchstbetrag
- Betriebs-Berater
Eintragung einer Kapitalerhöhung
- Betriebs-Berater
Keine Durchführung einer ordentlichen Kapitalerhöhung als "Bis-zu-Kapitalerhöhung" in Tranchen
- Judicialis
AktG § 182
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Eintragung einer Kapitalerhöhung: Ausnutzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" in mehreren Tranchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 182
Zeitliche Grenzen der Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Höchstbetrag - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kapitalerhöhung gegen Einlagen gem. § 182 AktG: Keine Durchführung in mehreren Schritten bei Angabe eines Höchstbetrags im Kapitalerhöhungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG § 182
Zur Umsetzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" in mehreren Tranchen - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mehrfache Ausnutzung einer beschlossenen "Höchstbetragskapitalerhöhung"
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Eintragung einer Kapitalerhöhung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Hauptversammlungsbeschlüsse zur Kapitalerhöhung bis zu einem Höchstbetrag müssen innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden
Besprechungen u.ä.
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine mehrfache Ausnutzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung"
Verfahrensgang
- AG München - HRB 172324
- LG München I, 20.08.2009 - 17 HKT 14115/09
- OLG München, 22.09.2009 - 31 Wx 110/09
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1954
- DNotZ 2010, 153
- FGPrax 2010, 45
- BB 2009, 2265
- BB 2010, 80
- DB 2009, 2426
- Rpfleger 2010, 28
- NZG 2009, 1274
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 29.10.1999 - 11 U 71/99
Teilnichtigkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses bei einer AG, hier: Einräumung …
Auszug aus OLG München, 22.09.2009 - 31 Wx 110/09
Der endgültige Erhöhungsbetrag hängt also davon ab, wie viele Aktien tatsächlich gezeichnet werden, und steht fest mit der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung (§ 188 Abs. 1 AktG), die auf einen bestimmten Betrag lauten muss (vgl. OLG Hamburg AG 2000, 326/327).Wird die Durchführungsfrist wesentlich zu großzügig bemessen, kann der Beschluss der Hauptversammlung anfechtbar oder sogar nach § 241 Abs. 1 Nr. 3 AktG nichtig sein (OLG Hamburg AG 2000, 326/328;… Hüffer § 182 Rn. 17;… KKAktG/Lutter § 182 Rn. 17 a.E.;… GroßKommAktG/Wiedemann § 182 Rn. 58;… MünchKommAktG/Peifer § 182 Rn. 38;… Bürgers/Körber/Marsch-Barner § 182 Rn. 22).
- OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12
Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen: …
Eine solche Bis-zu-Kapitalerhöhung ist jedenfalls dann zulässig, wenn - wie hier durch die Anordnung des Ungültigwerdens des Beschlusses, falls nicht die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 31.01.2013 im Handelsregister eingetragen ist - die Hauptversammlung der Verwaltung nicht unter Überschreitung der Grenzen zum genehmigten Kapital völlig freie Hand lässt, sondern eine Durchführungsfrist bestimmt (OLG München, NZG 2009, 1274 [juris Rz. 11]). - KG, 06.12.2010 - 23 AktG 1/10
Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Urkundlicher Nachweis des unstreitigen …
Hierdurch wäre der Hauptversammlungsbeschluss verbraucht mit der Folge, dass die Antragstellerin eine weitere Kapitalerhöhung aufgrund desselben Beschlusses nicht mehr vornehmen kann (OLG München NZG 2009, 1274).