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   OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17   

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https://dejure.org/2017,36062
OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17 (https://dejure.org/2017,36062)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.2017 - 34 Wx 68/17 (https://dejure.org/2017,36062)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 2017 - 34 Wx 68/17 (https://dejure.org/2017,36062)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Bewilligung eines aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechts an einem Grundstück

  • rewis.io

    Änderungen der Rechte am Grundstück

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Nießbrauchsrecht - Eintragsbewilligung durch Nachtragserklärung des Notars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Bewilligung eines aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechts an einem Grundstück

  • rechtsportal.de

    Auslegung der Bewilligung eines aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechts an einem Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unvollständigkeiten sind offensichtliche Unrichtigkeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16

    Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs im Grundbuch bei einer

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Ein solcher Wechsel kann jedenfalls durch (Voraus-)Abtretung des Anspruchs (§§ 398, 158 BGB) vereinbart werden (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16, juris).

    Die aufschiebend bedingte und befristete Abtretung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs ist im Grundbuch durch einen entsprechenden Vermerk zu verlautbaren (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16 in juris; BayObLG DNotZ 1986, 496; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 7 der Einleitung Rn. 36).

    Der Eintragung nur einer Vormerkung für die Beteiligte zu 2 und den Beteiligten zu 1 unter gleichzeitigem Vermerk über die Abtretung (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16) stünde insofern kein Hindernis entgegen.

  • OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14

    Eintragzung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Wenn der bedingte (Rückübertragungs-)Anspruch zuerst einem Berechtigten und aufschiebend bedingt und befristet auf dessen Ableben - unabhängig davon, ob er schon geltend gemacht wurde oder nicht - aufgrund Abtretung einem Dritten zustehen soll, erfolgt der Wechsel in der Person des Gläubigers unter Wahrung der Identität des Anspruchs (vgl. Schöner/Stöber Rn. 261b; Rastätter BWNotZ 1994, 27ff. [28]; Amann MitBayNot 1990, 225 ff [226]; OLG Jena, Beschluss vom 31.03.2014 - 3 W 82/14 -, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86

    Eintragung der bedingten Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Die aufschiebend bedingte und befristete Abtretung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs ist im Grundbuch durch einen entsprechenden Vermerk zu verlautbaren (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16 in juris; BayObLG DNotZ 1986, 496; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 7 der Einleitung Rn. 36).
  • BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    aa) Für die Auslegung der Bewilligung als Grundbucherklärung gilt § 133 BGB entsprechend; jedoch ist zu berücksichtigen, dass der das Grundbuchverfahren beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen der Auslegung durch das Grundbuchamt Grenzen setzen (BayObLGZ 1984, 122/124).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Schließlich ist unerheblich, dass die nach § 885 Abs. 1 BGB erforderliche materiell-rechtliche Bewilligung zeitlich der Eintragung der Vormerkung nachfolgen kann (BGH NJW 2000, 805/806).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter § 19 Rn. 28).
  • OLG München, 10.02.2017 - 34 Wx 175/16

    Zum Erfordernis eines Ergänzungspflegers bei einer Grundbuchberichtigung wegen

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Das Grundbuchamt hat das schuldrechtliche Geschäft vielmehr nur darauf zu überprüfen, ob das Bestehen bzw. künftige Entstehen des Anspruchs auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, ob eine Bindung des Verpflichteten ausgeschlossen werden kann und ob der Anspruch auf eine dingliche Rechtsänderung abzielt (Kössinger in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 19 Rn. 48 m. w. N.; Becker FamRZ 2017, 1220).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Auszug aus OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
    Mehrere verschiedene Ansprüche können dagegen nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden, vielmehr sind ebenso viele Vormerkungen erforderlich, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLGZ 1984, 252/254; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 108).
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