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   OLG München, 22.11.2012 - Verg 24/12   

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https://dejure.org/2012,36879
OLG München, 22.11.2012 - Verg 24/12 (https://dejure.org/2012,36879)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2012 - Verg 24/12 (https://dejure.org/2012,36879)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2012 - Verg 24/12 (https://dejure.org/2012,36879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    1. Ein atypischer Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB ist nur zulässig, wenn eine Nichtabhilfemitteilung ergangen ist. 2. Der Streitwert des atypischen Nachprüfungsverfahrens nach § 107 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB kann gegenüber dem Regelstreitwert (§ 50 Abs.2 GKG) ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines atypischen Nachprüfungsantrags; Streitwert des atypischen Nachprüfungsverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; GKG § 50 Abs. 2
    Zulässigkeit eines atypischen Nachprüfungsantrags; Streitwert des atypischen Nachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist atypischer Nachprüfungsantrag zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1324
  • VergabeR 2013, 654
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Nordbayern, 19.09.2012 - 21.VK-3194-17/12

    Wie weit darf ein Berater bei der Vergabe mitwirken?

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - Verg 24/12
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 19.9.2012, Az. 21.VK 3194-17/12 wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 17.01.2013 - Verg 30/12

    Beschwerde rechtshängig: Keine parallele Überprüfung vor Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - Verg 24/12
    Gegen diesen Beschluss hat der Antragsteller am 19.11.2012 Beschwerde eingelegt, die beim Vergabesenat des OLG München unter dem Az. Verg 30/12 geführt wird.
  • VK Nordbayern, 25.10.2012 - 21.VK-3194-28/12
    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - Verg 24/12
    Die Vergabekammer Nordbayern verwarf mit Beschluss vom 25.10.2012 den erneuten Nachprüfungsantrag wegen Identität der Streitgegenstände beider Nachprüfverfahren als unzulässig (Az. 21.VK 3194-28/12).
  • OLG München, 17.01.2013 - Verg 30/12

    Nachprüfungsverfahren für die Vergabe betreffend maschinelle Holzernte:

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers wies der Senat mit Beschluss vom 22.11.2012 zurück (Az. Verg 24/12).

    Die Rüge gegen den Einsatz des Gutachters, Verzicht auf einen unmittelbaren Kontakt des Gutachters mit den Bietern, Verzicht auf Fragenkatalog des Gutachters/Versendung eines solchen an alle Bieter, Prüfung einer von der Beigeladenen für den Einsatz eingeplanten, noch zu modifizierenden Maschine, Ausreichen der Eigenerklärungen der Beigeladenen für die Eignungsprüfung und Eignung der Beigeladenen sowie den Anforderungen gemäß § 20 VOL/A entsprechende Dokumentation des Vergabeverfahrens seien im ersten Nachprüfungsverfahren und ersten sofortigen Beschwerdeverfahren (Az. Verg 24/12) abgearbeitet und als nicht durchgreifend erkannt worden.

    Der Nachprüfungsantrag hätte nicht als unzulässig zurückgewiesen bzw. verworfen werden dürfen, da der Streitgegenstand des Verfahren Verg 24/12 nicht mit dem Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens identisch ist.

  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    Die Auffassung der Beschwerde, bei Nachprüfungen in einem frühen Verfahrensstadium könne ohnehin nur ein Gegenstandswert von 2, 5 % des Bruttoauftragswertes angesetzt werden, berücksichtigt zudem nicht, dass das Oberlandesgericht München in der in Bezug genommenen Entscheidung vom 22. November 2012 ( Verg 24/12 , [...] Tz. 95) in einem ohnehin schon in der Sache nicht vergleichbaren Fall eine Ermäßigung des sich aus § 50 Abs. 2 GKG ergebenden Streitwertes auf die Hälfte vorgenommen hat.
  • OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 Verg 8/12

    Rettungdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen der Vergabe

    Sowohl für das Nachprüfungsverfahren (vgl. nur OLG München, Beschluss v. 22.11.2012, Verg 24/12, zu den Besonderheiten eines sog. "atypischen" Nachprüfungsantrags ) als auch für das Vergabeverfahren führt eine solche Situation jedoch zu Problemlagen, die einer Lösung bedürfen, die - mangels vorhandener Regelungen - unter Beachtung der Grundsätze des Vergaberechts individuell gefunden werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22

    Keine abweichende Vorgabe: Eignung erst zum Leistungsbeginn!

    Es ist grundsätzlich Sache der Vergabestelle, in welchem Umfang und wie sie die Plausibilität der Bieterangaben überprüft (OLG München, Beschl. v. 22.11.2012 - Verg 24/12, juris - Rn 92).
  • BayObLG, 08.11.2021 - Verg 10/21

    Herabsetzung des Streitwerts im Nachprüfungsverfahren

    Anderes kann aber ausnahmsweise dann gelten, wenn es ausschließlich um Verfahrensfragen geht (Toussaint in BeckOK Kostenrecht, 35. Ed. Stand: 1. Oktober 2021, GKG § 50 Rn. 26) oder wenn es sich um ein atypisches Nachprüfungsverfahren handelt (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 24/12, juris Rn. 95).
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