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   OLG München, 22.12.1987 - 5 U 3623/87   

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https://dejure.org/1987,2560
OLG München, 22.12.1987 - 5 U 3623/87 (https://dejure.org/1987,2560)
OLG München, Entscheidung vom 22.12.1987 - 5 U 3623/87 (https://dejure.org/1987,2560)
OLG München, Entscheidung vom 22. Dezember 1987 - 5 U 3623/87 (https://dejure.org/1987,2560)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 715
  • FamRZ 1989, 980
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus OLG München, 22.12.1987 - 5 U 3623/87
    Die Klägerin ist - unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.4.1977, BGHZ 68, 299 ff - der Ansicht, die vom Beklagten verlangte Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft an dem ehelichen Anwesen im Wege der Zwangsversteigerung sei schlechthin unzumutbar, weshalb sie die Übertragung des Miteigentumsanteils des Beklagten an sich gegen Zahlung des entsprechenden Verkehrswertes verlangen könne.

    Eine unzulässige Rechtsausübung durch den Beklagten kann allenfalls bejaht werden, sofern sein Verlangen zu einem für die Klägerin schlechthin unzumutbaren Ergebnis führen würde (BGHZ 68, 299 ; Münchener Kommentar, aaO, Rdn. 7 zu § 753 BGB ; Palandt-Thomas, BGB , 47. Aufl., Anm. 3 b zu § 753 ).

    Dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.4.1977 (BGHZ 68, 299 ) lag ein anderer, nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 118/73

    Aufhebung der Gemeinschaft und Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG München, 22.12.1987 - 5 U 3623/87
    Das Gesetz geht von dem Grundsatz der jederzeitigen Aufhebbarkeit der Gemeinschaft aus (BGHZ 63, 348; Münchener Kommentar zum BGB , 2. Aufl., Rdn. 4 zu § 749).

    a) Zwar kann sich im Einzelfall das allgemeine Rechtsprinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) auch gegenüber der Vorschrift des § 749 Abs. 1 BGB durchsetzen und das Verlangen auf Aufhebung der Gemeinschaft als unzulässige Rechtsausübung erweisen (BGHZ 63, 348).

  • BGH, 31.01.1972 - II ZR 86/69

    Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 22.12.1987 - 5 U 3623/87
    Die mit einer Zwangsversteigerung oftmals verbundenen Härten und Unbilligkeiten hat der Gesetzgeber in Kauf genommen (BGHZ 58, 146; Staudinger-Huber, BGB , 11. Aufl., Rdn. 35 zu § 749).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 10 UF 84/21

    Antrag auf einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung im Verfahren auf

    Zwar kann das sich aus § 749 BGB ergebende Recht eines Miteigentümers, jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen zu dürfen, in besonderen Ausnahmefällen nach § 242 BGB wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben als rechtsmissbräuchlich ausgeschlossen sein, wenn nämlich die Auswirkungen der Teilungsversteigerung für den anderen Miteigentümer schlechterdings unzumutbar sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 1997 - 17 U 215/96 -, Rn. 12, juris; OLG München, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 5 U 3623/87 -, juris).
  • OLG Köln, 24.11.1997 - 27 W 19/97

    Voraussetzungen für die Wertung eines Antrags auf Durchführung der

    Die Annahme eines Rechtsmißbrauchs ist indessen nur ausnahmsweise anzunehmen (BGH NJW 1977, 1235; ZIP 1995, 114) und wird in Fällen der vorliegenden Art nur gerechtfertigt sein, wenn die Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft für den widersprechenden Teilhaber als schlechthin unzumutbar anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1977, 1235; OLG München FamRZ 1989, 980).
  • OLG Köln, 29.04.2002 - 24 W 14/02

    Familienrecht: Teilung des Lebensversicherungsvertrages

    Der von der Antragstellerin geltend gemachte Anspruch hat daher zur Voraussetzung, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften für sie zu einem schlechthin unzumutbaren Ergebnis führen würden (vgl. zum Ganzen BGHZ 58, 146, 147; 63, 348, 353; 68, 299, 304; OLG München, NJW-RR 1989, 715; Karsten Schmidt in: Münchener Kommentar, § 749 Rdn. 13 und § 753 Rdn. 7; Staudinger-Langhein, § 749 Rdn. 34 ff.).
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