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   OLG München, 22.12.2010 - 7 U 2251/10   

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https://dejure.org/2010,18403
OLG München, 22.12.2010 - 7 U 2251/10 (https://dejure.org/2010,18403)
OLG München, Entscheidung vom 22.12.2010 - 7 U 2251/10 (https://dejure.org/2010,18403)
OLG München, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 7 U 2251/10 (https://dejure.org/2010,18403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 71

    AktG §§ 121, 123; EGAktG § 16
    Hinterlegungsbestimmungen nach alter Rechtslage in der Satzung einer AG

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Geltung der Record Date-Regelung neben der Satzungsregelung für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung an einer nach dem 1. November 2005 einberufenen Hauptversammlung

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 121, 123; EGAktG § 16
    Hinterlegungsregeln: Bei noch nicht angepasster Gesellschaftssatzung gelten statutarische und durch ARUG eingeführte zwingende gesetzliche Regelungen des "Record Date" nebeneinander

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht für die Einladung der Aktionäre zu Hauptversammlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 123 Abs. 3 S. 2; AktG § 123; EGAktG § 16
    Maßgebliches Recht für die Einladung zu Hauptversammlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 105/09

    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Berechnung der Einberufungsfrist nach

    Auszug aus OLG München, 22.12.2010 - 7 U 2251/10
    Der BGH hat diese Rechtsauffassung ausdrücklich im Beschluss vom 31.5.2010 (II ZR 105/09) bestätigt.
  • OLG München, 17.01.2008 - 7 U 2358/07

    Aktiengesellschaft: Geltung der Record Date-Regelung neben der Satzungsregelung

    Auszug aus OLG München, 22.12.2010 - 7 U 2251/10
    Der Senat hat bereits im Verfahren 7 U 2358/07 ausgeführt, dass die alten statutarischen Hinterlegungsregelungen neben die neuen zwingenden Regelungen des Record Date gem. § 123 Abs. 3 S. 2 und 3 AktG treten.
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 239/08

    Klärungsbedürftigkeit der Frage über die Fortgeltung einer bestehenden

    Auszug aus OLG München, 22.12.2010 - 7 U 2251/10
    "Es ist durch die übereinstimmende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geklärt und jedenfalls nicht mehr klärungsbedürftig, dass nach § 16 Satz 2 EGAktG neben der Regelung über den Nachweis in § 123 Abs. 3 AktG idF des UMAG bis zur Anpassung der Satzung auch eine bestehende Satzungsregelung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts- mit der Maßgabe, dass für den Zeitpunkt der Hinterlegung oder der Ausstellung eines sonstigen Legitimationsnachweises auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung abzustellen ist - fortgalt..." (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2009, II ZR 239/08).
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