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   OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20   

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https://dejure.org/2020,42863
OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20 (https://dejure.org/2020,42863)
OLG München, Entscheidung vom 22.12.2020 - 31 Wx 436/20 (https://dejure.org/2020,42863)
OLG München, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - 31 Wx 436/20 (https://dejure.org/2020,42863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AktG § 104
    Gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates in analoger Anwendung des § 104 AktG

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    AktG § 104, Aufsichtsratswahl, Auswahlermessen, Handlungsunfähigkeit, Nichtigkeit von Aufsichtsratswahlen nach § 250 AktG analog, Unterbesetzung, Wahlanfechtung, Wahlanfechtungsklage

  • rewis.io

    Gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates in analoger Anwendung des § 104 AktG

  • Betriebs-Berater

    Keine analoge Anwendung des § 104 AktG bei Wahlanfechtung nach § 22 MitbestG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats analog § 104 AktG nur bei akuter Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine vorsorgliche oder aufschiebend bedingte gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Gerichtliche Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder analog § 104 AktG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden eines Aufsichtsrats

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur gerichtlichen Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 79
  • WM 2021, 891
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 23.02.2011 - 2 Wx 41/11

    Zulässigkeit der aufschiebend bedingten Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    Zutreffend hat insofern das OLG Köln in den Entscheidungen vom 29.03.2007 (BeckRS 2007, 8237) und vom 23.02.2011 (FGPrax 2011, 153) auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber trotz der bekannten Problematik der Rückwirkung einer erfolgreichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage weder bei der Einfügung des § 246 a AktG durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts vom 22.09.2005 (UMAG) noch bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Jahr 2009 einen Anlass gesehen hat, den Anwendungsbereich des § 104 AktG zu erweitern.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich ersichtlich nur das OLG Köln mit eine rückwirkend aufschiebenden Bestellung befasst und diese abgelehnt (OLG Köln FGPrax 2011, 153), insbesondere da das Auswahlermessen des Registergerichts hierdurch unzulässig beeinträchtigt würde.

  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    Bereits der Antrag auf Bestellung mehrerer Aufsichtsratsmitglieder in einem Verfahren kann "besondere Umstände" im Sinne des § 67 Abs. 3 GNotKG darstellen, da die Gebühren und der diesen zugrunde liegende Geschäftswert (auch) der Mühewaltung der Gerichte Rechnung zu tragen haben (Senat a.a.O.; KG BeckRS 2016, 00032; BayObLG NZG 2000, 647/648) und die Eignung sämtlicher Personen zu prüfen ist.
  • KG, 09.12.2015 - 22 W 98/15

    Geschäftswert im unternehmensrechtlichen Verfahren: Bestellung eines

    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    Bereits der Antrag auf Bestellung mehrerer Aufsichtsratsmitglieder in einem Verfahren kann "besondere Umstände" im Sinne des § 67 Abs. 3 GNotKG darstellen, da die Gebühren und der diesen zugrunde liegende Geschäftswert (auch) der Mühewaltung der Gerichte Rechnung zu tragen haben (Senat a.a.O.; KG BeckRS 2016, 00032; BayObLG NZG 2000, 647/648) und die Eignung sämtlicher Personen zu prüfen ist.
  • OLG München, 15.02.2018 - 31 Wx 222/17

    Festsetzung des Geschäftswerts für die Bestellung mehrerer Aufsichtsratmitglieder

    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass für die Bestellung mehrerer Aufsichtsratsmitglieder einer Gesellschaft nach § 104 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 AktG der Geschäftswert im Sinne des § 67 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG (60.000 EUR) weder nach der Anzahl der bestellten Aufsichtsratsmitglieder zu vervielfachen ist, noch der Geschäftswert für das Verfahren unabhängig von der Anzahl der zu bestellenden Personen stets mit 60.000 EUR zu bemessen ist (Senat vom 15.02.2018 31 Wx 222/17 = NZG 2018, 792).
  • VerfGH Bayern, 24.08.2005 - 80-VI-04
    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    Die Beschwerde sowie die weitere sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts wurden jeweils bereits als unzulässig verworfen (BayObLG NZG 2005, 405), der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat lediglich festgestellt, dass der Beschluss des Registergerichts weder gegen das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV) noch gegen das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) verstoßen hat (BayVerfGH v. 24.8.2005 - Vf.80-VI/04, BeckRS 2005, 29984).
  • BGH, 05.02.1981 - III ZR 66/80

    Amtspflicht - Richter - Verwalter - Vergütungsanspruch - Ausfallanspruch -

    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (BGH GRUR 2002, 238/241; BGH NJW 1981, 1726/1727; BGH NJW 1988, 2109/2110; Larenz, Methodenlehre d. Rechtswissenschaft 6. Aufl., S. 373).
  • OLG München, 18.01.2006 - 7 U 3729/05

    Wirksamkeit eines vom Registergericht während eines laufenden

    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer ergibt sich anderes auch nicht aus der Entscheidung des OLG München vom 18.01.2006, BeckRS 2007, 4374.
  • BGH, 19.02.2013 - II ZR 56/12

    Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des

    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass zu den damaligen Zeitpunkten die Entscheidung des BGH vom 19.02.2013 (NJW 2013, 1535) noch nicht vorlag, in dem der BGH die Anwendung der Lehre vom faktischen Organ abgelehnt hat.
  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04

    Beendigung des Mandats gerichtlich bestellter Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    Die Beschwerde sowie die weitere sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts wurden jeweils bereits als unzulässig verworfen (BayObLG NZG 2005, 405), der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat lediglich festgestellt, dass der Beschluss des Registergerichts weder gegen das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV) noch gegen das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) verstoßen hat (BayVerfGH v. 24.8.2005 - Vf.80-VI/04, BeckRS 2005, 29984).
  • OLG Köln, 29.03.2007 - 2 Wx 4/07

    Keine gerichtliche Bestellung gewählter Aufsichtsratmitglieder zur Vermeidung

    Auszug aus OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20
    Zutreffend hat insofern das OLG Köln in den Entscheidungen vom 29.03.2007 (BeckRS 2007, 8237) und vom 23.02.2011 (FGPrax 2011, 153) auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber trotz der bekannten Problematik der Rückwirkung einer erfolgreichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage weder bei der Einfügung des § 246 a AktG durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts vom 22.09.2005 (UMAG) noch bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Jahr 2009 einen Anlass gesehen hat, den Anwendungsbereich des § 104 AktG zu erweitern.
  • OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06

    Handelsregistersache; gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern;

  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

  • ArbG München, 03.03.2021 - 28 BV 216/20

    Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde OLG München abgewiesen (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 31 Wx 436/20 -, juris).

    Da bis zur Rechtskraft einer Entscheidung im vorliegenden Verfahren keiner der Fälle des § 104 AktG vorlag (vgl. zutreffend OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 31 Wx 436/20 -, Rn. 4, juris), konnte der Antrag der Beteiligten zu 12) nur dahingehend verstanden werden, dass sie den Antrag gestellt hat, um den weitreichenden Folgen einer Nichtigkeitsfeststellung bereits im Vorfeld entgegenzuwirken.

  • LAG München, 13.10.2021 - 11 TaBV 20/21

    Anfechtung der Wahl zum Aufsichtsrat nach dem MitbestG (TÜV Süd AG)

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom OLG München abgewiesen (vgl. OLG A-Stadt, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 31 Wx 436/20 -, juris).
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