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   OLG München, 23.01.2008 - 7 U 3668/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3512
OLG München, 23.01.2008 - 7 U 3668/07 (https://dejure.org/2008,3512)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2008 - 7 U 3668/07 (https://dejure.org/2008,3512)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 7 U 3668/07 (https://dejure.org/2008,3512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Nichtigerklärung von Hauptversammlungsbeschlüssen zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat wegen der Nichtabgabe von Entsprechenserklärungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats; Anordnung von Einzelabstimmung bei der Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats; Fehlen eines Hinweises auf die Einzelabstimmung in ...

  • Betriebs-Berater

    Anfechtbarkeit der Entlastung der Mitglieder des Vostands und des Aufsichtsrats bei fehlender Abgabe der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

  • Judicialis

    AktG § 161; ; AktG § 120 Abs. 1; ; AktG § 243 Abs. 1

  • DER BETRIEB PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 161; AktG § 120 Abs. 1; AktG § 243 Abs. 1
    Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen wegen Unterlassung vorgeschriebener Erklärungen zum Corporate Governance Kodex

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtbarkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse über Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat: Pflichtwidriges Unterlassen der Erklärung zum Corporate Governance Kodex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 742
  • WM 2008, 645
  • BB 2008, 692
  • DB 2008, 1148
  • NZG 2008, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 7 U 3668/07
    Damit liegt bei wertender Betrachtung ein relevanter Verfahrensverstoß für das Mitgliedschafts- bzw. Mitwirkungsrechts des Aktionärs vor, der aus der Sicht eines objektiv urteilenden Aktionär für die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrats wesentlich ist, ähnlich wie bei der Verweigerung von Auskünften über entscheidungsrelevante Umstände (vgl. hierzu BGHZ 149, 158, 164).

    Soweit der Kläger rügt, dass die auf den Seiten 4 und 5 der Klageschrift aufgeführten Fragen in der Hauptversammlung unter Verstoß gegen § 131 AktG nicht beantwortete worden seien, hat er nicht dargetan, dass diese Fragen einen Bezug zu dem Handeln oder zur Person der ausgeschiedenen Aufsichtsräte L. und A. haben und damit die Beschlüsse der Hauptversammlung zur Entlastung der Aufsichtsräte L. und A. auf dem behaupteten Verstoß beruhen Umstände (vgl. hierzu BGHZ 149, 158, 164).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 109/02

    Zur sog. "Blockabstimmung" und zur Frage eines Bezugsrechts der Aktionäre bei

    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 7 U 3668/07
    Selbst wenn zusätzlich eine sachliche Rechtfertigung für die Anordnung der Einzelentlastung verlangt wird, wie sie in der Literatur teilweise vertreten wird (vgl. Lutter, Festschrift für Odersky, S. 854 f.; Semmler, Festschrift Söllner S. 556; Dietz BB 2004, 452, 453), so ist für die Anordnung der streitgegenständlichen Einzelentlastung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund gegeben.
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von

    Damit ist die Verpflichtung zur Abgabe der Entsprechenserklärung im Gesetz selbst vorgesehen, während die Einhaltung der in dem Kodex festgelegten Bestimmungen von § 161 AktG nicht verlangt wird (vgl. OLG München, Urteil v. 23. Januar 2008 - 7 U 3668/07 -) mithin eine Abweichung auch keinen zur einer Anfechtung führenden Verstoß gegen Gesetz oder Satzung darstellen kann.
  • OLG München, 19.11.2008 - 7 U 2405/08

    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen

    Geben Vorstand und Aufsichtsrat keine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Deutscher Corporate Governance Kodex) ab, so stellt dies einen schwerwiegenden, die Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses der Hauptversammlung begründenden Gesetztes- und Satzungsverstoß dar (vgl. auch Entscheidung des Senats vom 23.01.2008, Az: 7 U 3668/07).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23.01.2008 die Anfechtbarkeit der Entlastung von Vorstand und Aufsichtrat der Beklagten für das Jahr 2005 wegen Verstoßes gegen § 161 AktG bejaht (Az: 7 U 3668/07), weil es hierin eine schwerwiegende Pflichtverletzung sah.

  • AG Duisburg, 10.07.2008 - 62 IN 167/02

    Bestellung eines Verfahrenspflegers während des Insolvenzverfahrens

    Die Empfehlungen der Regierungskommission haben weder Gesetzeskraft noch können sie ein Gesetz verbindlich auslegen; hierzu fehlt ihnen die verfassungsrechtliche Legitimation (Art. 78, 80 GG; OLG Schleswig NZG 2004, 669, 670; OLG München NZG 2008, 337, 338).
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