Rechtsprechung
   OLG München, 23.01.2012 - 34 Sch 33/11 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9500
OLG München, 23.01.2012 - 34 Sch 33/11 (2) (https://dejure.org/2012,9500)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2012 - 34 Sch 33/11 (2) (https://dejure.org/2012,9500)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 34 Sch 33/11 (2) (https://dejure.org/2012,9500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschlagszahlung auf noch unklare Abfindungssumme vollstreckbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs über Abfindung für einen Kommanditisten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsspruch über Abschlagszahlung verstößt nicht gegen ordre public! (IBR 2012, 1279)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2012, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96

    BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft;

    Auszug aus OLG München, 23.01.2012 - 34 Sch 33/11
    Das Schiedsgericht hat sich aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH NJW 1998, 376) bezogen, wonach (Einzel-)Ansprüche der Gesellschafter zwar grundsätzlich zu unselbstständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsbilanz würden, unter bestimmten Voraussetzungen aber doch gesondert verfolgt werden können.
  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 78/05

    Vollstreckbarerklärung eines nicht vollstreckbaren Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG München, 23.01.2012 - 34 Sch 33/11
    (1) Ob eine unbestimmte - nicht vollstreckungsfähige - Entscheidungsformel einer Vollstreckbarerklärung entgegensteht (verneinend BGH WM 2006, 1121), kann dahin stehen, da der Tenor des Schiedsspruches jedenfalls ausreichend bestimmt ist.
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 17/08

    Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen wesentliche

    Auszug aus OLG München, 23.01.2012 - 34 Sch 33/11
    b) Die behaupteten Verstöße gegen den ordre public, also eine offensichtliche Unvereinbarkeit der Entscheidung mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts (vgl. etwa BGH WM 2009, 573 m.w.N.), insbesondere in der Form von Verstößen gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, des Verbots von Überraschungsentscheidungen, das Gebot eines fairen Verfahrens und das Rechtsstaatsprinzip liegen nicht vor.
  • OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 12/15

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

    Die Antragsgegnerin hat ausreichend dazu vorgetragen, was bei Gewährung des verweigerten rechtlichen Gehörs vorgebracht worden wäre und dass sich dieses Vorbringen auf den Schiedsspruch ausgewirkt hätte (vgl. Zöller/Geimer § 1059 Rn. 40; vgl. Senat vom 20.4.2009, 34 Sch 17/08 = OLGR 2009, 482; vom 23.1.2012, 34 Sch 33/11 = SchiedsVZ 2012, 107/110).
  • OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 13/15

    Ablehnung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedspruches wegen

    Die Antragsgegnerin hat ausreichend dazu vorgetragen, was bei Gewährung des verweigerten rechtlichen Gehörs vorgebracht worden wäre und dass sich dieses Vorbringen auf den Schiedsspruch ausgewirkt hätte (vgl. Zöller/Geimer § 1059 Rn. 40; vgl. Senat vom 20.4.2009, 34 Sch 17/08 = OLGR 2009, 482; vom 23.1.2012, 34 Sch 33/11 = SchiedsVZ 2012, 107/110).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 26 Sch 28/13

    Schiedsgerichtsverfahren: Zulässigkeit von Teilschiedssprüchen ohne Vorliegen der

    Vielmehr ist das Schiedsgericht im Rahmen seines Ermessens befugt, Teilschiedssprüche zu erlassen, auch wenn die Voraussetzungen des § 301 ZPO nicht gegeben sind (vgl. Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 44a zu § 1059 ZPO; ebenso: Müko-Münch, a.a.O., Rdnr. 7 zu § 1056 ZPO unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG München vom 23.01.2012, Az.: 34 Sch 33/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht