Rechtsprechung
OLG München, 23.02.2010 - 9 U 3113/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bauträgerrecht: Deliktische Haftung der Geschäftsführer und Mitarbeiter der juristischen Person für vorsätzlich begangene Verletzungshandlungen; Beginn der Verjährung bei Dauerdelikt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung der Geschäftsführer oder Mitarbeiter eines Bauträgers wegen unterbliebener Stellung von Sicherheiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung der Geschäftsführer oder Mitarbeiter eines Bauträgers wegen unterbliebener Stellung von Sicherheiten
- rechtsportal.de
Haftung der Geschäftsführer oder Mitarbeiter eines Bauträgers wegen unterbliebener Stellung von Sicherheiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
MaBV-Verstöße: Wann verjähren Ansprüche Erwerber -- Geschäftsführer?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
MaBV-Verstöße: Wann verjähren Ansprüche des Erwerbers gegen den Geschäftsführer? (IBR 2011, 26)
Verfahrensgang
- LG München I, 31.03.2009 - 5 O 21687/02
- OLG München, 23.02.2010 - 9 U 3113/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1950
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00
Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung
Auszug aus OLG München, 23.02.2010 - 9 U 3113/09
Ein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat kommt dabei grundsätzlich nicht in Betracht (BGH NJW 2002, 1643). - BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07
Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v. …
Auszug aus OLG München, 23.02.2010 - 9 U 3113/09
Allerdings ist Normadressat der Bauträger (BGH NJW 2009, 673 zu einer das gleiche Projekt betreffenden Klage), vorliegend die Beklagte zu 1), nicht deren Geschäftsführer oder Beauftragte. - BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82
Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten …
Auszug aus OLG München, 23.02.2010 - 9 U 3113/09
§ 830 I 2 BGB ist nicht zur Überwindung von Zweifeln hinsichtlich der Teilnahme an einer unerlaubten Handlung entsprechend anwendbar (BGHZ 89, 383). - OLG Hamm, 22.04.1998 - 12 U 37/97
Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Bauträger-GmbH?
Auszug aus OLG München, 23.02.2010 - 9 U 3113/09
Insbesondere ist der Schutzgesetzcharakter von § 3 MaBV nicht neu (Palandt/Thomas, a. a. O., § 823 Rdnr. 147 unter Hinweis auf OLG Hamm NJW-RR 99, 530).
- OLG München, 30.07.2019 - 9 U 1574/17
Haftung eines Geschäftsführers für Baugeldverwendung
1) Für den Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 5 GSB ist die vorsätzliche Verletzung der Baugeldverwendungspflicht erforderlich (vgl. OLG München, Urteil vom 23.02.2010, Az. 9 U 3113/09, BauR 2010, 1950 f., Rn. 45 f. - zitiert nach juris;… OLG Dresden, a.a.O.).Ein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat kommt dabei grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. OLG München, Urteil vom 23.02.2010, Az. 9 U 3113/09, BauR 2010, 1950 f. (Rn. 48)).
- OLG München, 14.04.2015 - 9 U 1138/14
Haftung des Bauträgers bei Entgegennahme einer Kaufpreisrate unter Verstoß gegen …
Vielmehr kommt es darauf an, dass dies der juristischen Person durch die für sie handelnden natürlichen Personen vermittelt wird (die dann wegen ihrer Mittäterschaft an der Schutzgesetzverletzung auch persönlich haften könnten; OLG München BauR 2010, 1950) oder dass die Unkenntnis der juristischen Person auf eine bewusst gewählte ungenügende Organisation zurückgeht.