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   OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11   

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https://dejure.org/2011,11283
OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11 (https://dejure.org/2011,11283)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.2011 - 34 Wx 61/11 (https://dejure.org/2011,11283)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 34 Wx 61/11 (https://dejure.org/2011,11283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Grundbucheinsicht

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 12 Abs. 1 GBV § 46
    Grundbucheinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte der Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in das Grundbuch bei Vorhandensein eines Kaufvertrages

  • notar-drkotz.de

    Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Grundbucheinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 1; GBVfg § 46
    Rechte der Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in das Grundbuch bei Vorhandensein eines Kaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsicht zu Informationszwecken: Zwietracht, Sensationen und das Grundbuch

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 915
  • FamRZ 2012, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 28.09.2010 - 8 W 412/10

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksmaklers

    Auszug aus OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11
    So wurde beispielsweise ein Recht auf Einsicht in den zugrunde liegenden Kaufvertrag für den Grundstücksmakler bejaht, der den Kaufpreis einer von ihm vermittelten Immobilie erfahren möchte, dies freilich nur dann, wenn bereits eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines Provisionsanspruchs besteht (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324).
  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 160/10

    Grundbuchsache: Entscheidungszuständigkeit für Anträge auf Änderung einer

    Auszug aus OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11
    Allerdings entscheidet nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10; auch OLG Rostock vom 8.2.2010, 3 W 12/10 = BeckRS 2010, 09125) über die Erinnerung gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten im Hinblick auf die Vollübertragung der Grundbuchsachen in § 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG trotz des - gesetzlich nicht angepassten - Wortlauts in § 12c Abs. 4 Satz 1 GBO der Rechtspfleger, nicht der Grundbuchrichter.
  • OLG Rostock, 08.02.2010 - 3 W 12/10

    Zuständigkeit für Anträge auf Änderung einer Entscheidung des Urkundsbeamten der

    Auszug aus OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11
    Allerdings entscheidet nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10; auch OLG Rostock vom 8.2.2010, 3 W 12/10 = BeckRS 2010, 09125) über die Erinnerung gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten im Hinblick auf die Vollübertragung der Grundbuchsachen in § 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG trotz des - gesetzlich nicht angepassten - Wortlauts in § 12c Abs. 4 Satz 1 GBO der Rechtspfleger, nicht der Grundbuchrichter.
  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von

    Auszug aus OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11
    Aus einem bloßen Verdacht lässt sich regelmäßig ein berechtigtes Interesse nicht herleiten (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 739).
  • OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09

    Einsicht des Grundstücksmaklers in die Grundakten

    Auszug aus OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11
    Es darf nämlich nicht aus dem Blickfeld geraten, dass Informationen über den Kaufpreis nicht zum eigentlichen Grundbuchinhalt gehören, auf dessen Publizität die Bestimmung des § 12 Abs. 1 GBO abzielt (vgl. z. B. OLG Dresden Rpfleger 2010, 209).
  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 225/16

    Grundbucheinsichtsrecht eines Pressevertreters

    Im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist zwar für die Einsicht in jede Abteilung des Grundbuchs ebenso wie ggf. in die Grundakten gesondert zu prüfen, ob sie zu geben ist oder nicht (Maaß in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 12 Rn. 59; vgl. auch Senat vom 23.2.2011, 34 Wx 61/11 juris Rn. 11; ohne Festlegung BGH NJW-RR 2011, 1651 Rn. 15).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 5 W 58/21

    Beschränkt sich der Vortrag eines Miterben auf den rechtlichen Hinweis, dass zur

    Zwar kann ein Miterbe nach verbreiteter Ansicht ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch bzw. - wie hier - in den Grundakten enthaltene Veräußerungsverträge haben, wenn sein Gesuch der Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB dient (OLG Braunschweig, FamRZ 2020, 639; OLG München, NJW-RR 2018, 335; BeckOK GBO/Wilsch, a.a.O., § 12 Rn. 58; ähnlich bei möglichen Pflichtteilsansprüchen OLG München, FamRZ 2012, 147; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2016, 338; OLG Frankfurt, ErbR 2021, 138).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2016 - 5 W 97/16

    Berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht: Anforderungen an die Darlegung

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hält in diesem Rahmen auch die Einsicht eines Maklers in die Grundakten grundsätzlich für möglich, um zur Bezifferung seines Maklerhonorars die Höhe des Kaufpreises in Erfahrung zu bringen (OLG Stuttgart WuM 2011, 116; OLG Dresden FGPrax 2010, 66), knüpft dies aber deswegen, weil eine solche Information nicht zum eigentlichen Grundbuchinhalt gehört, auf dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO abzielt (OLG München DNotZ 2011, 915; OLG Dresden FGPrax 2010, 66), an die Voraussetzung, dass eine "beträchtliche Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Provisionsanspruchs besteht (OLG Stuttgart WuM 2011, 116; OLG Dresden FGPrax 2010, 66).
  • KG, 28.08.2012 - 1 W 80/12

    Grundbuchverfahren: Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Entscheidungen eines

    Dies führt nicht zur Aufhebung im Beschwerdeverfahren (OLG München, BeckRS 2011, 07262).
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