Rechtsprechung
OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4888/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- BAYERN | RECHT
GmbHG § 46 Nr. 8, § 47 Abs. 4; ZPO § 256
Feststellung der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung eines besonderen Vertreters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Bestellung eines besonderen Vertreters im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Gesellschafterversammlung einer GmbH
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
GmbHG § 46 Nr. 8
Allgemeine Feststellungsklage, Beschlussfeststellungsklage nach § 256 ZPO, besonderer Vertreter, Fehlende Feststellung des Beschlussergebnisses, Feststellung, Feststellung des Beschlussergebnisses und Verkündung, Feststellungsinteresse, Förmliche Beschlussfeststellung, ... - rewis.io
Feststellung der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung eines besonderen Vertreters
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Wirksamkeit der Bestellung eines besonderen Vertreters im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Gesellschafterversammlung einer GmbH
- rechtsportal.de
GmbHG § 46 Nr. 8
Wirksamkeit der Bestellung eines besonderen Vertreters im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Gesellschafterversammlung einer GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feststellung der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung eines besonderen Vertreters
Verfahrensgang
- LG Landshut, 02.09.2015 - 1 HKO 1308/14
- OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4888/15
Papierfundstellen
- DB 2017, 1443
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Landshut, 02.09.2015 - 1 HKO 1308/14
Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung
Auszug aus OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4888/15
1 HK O 1308/14 LG Landshut.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 02.09.2015, Az. 1 HK O 1308/14, in der durch Beschluss vom 11.01.2016 berichtigten Fassung abgeändert wie folgt:.
das am 02.09.2015 verkündete Endurteil des Landgerichts Landshut (1 HKO 1308/14) unter Aufhebung der Teilabweisung der Klage wie folgt abzuändern:.
- BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85
Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des …
Auszug aus OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4888/15
Das Stimmrecht in diesem Punkt auszuschließen, ist ebenfalls sachgerecht, weil von dem betroffenen Gesellschafter nicht erwartet werden kann, dass er einen Prozessvertreter auswählt und bestellt, der gegen ihn selbst die Interessen der Gesellschaft am entschiedensten vertritt (BGH, Urteil vom 20.01.1986 - II ZR 73/85 -, BGHZ 97, 28-37, Rn. 12).Auf die Erfolgsaussichten des geplanten Vorgehens kommt es für den Stimmrechtsausschluss nicht an (BGH, Urteil vom 20.01.1986 - II ZR 73/85 -, BGHZ 97, 28-37, Rn. 14).
- BGH, 12.04.2016 - II ZR 275/14
Zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei der Media-Saturn Holding GmbH
Auszug aus OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4888/15
Gegen eine Treuwidrigkeit spricht, dass im Grundsatz jeder Gesellschafter bei der Stimmabgabe frei ist und eine Treuwidrigkeit der Stimmabgabe nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2016, II ZR 275/14, juris Tz.14). - BGH, 24.03.2016 - IX ZB 32/15
GmbH: Anfechtbarkeit von an einem nicht ordnungsgemäßen Versammlungsort gefasstem …
Auszug aus OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4888/15
Fehlt es an einer förmlichen Beschlussfeststellung, ist die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Beschlusses durch eine Beschlussfeststellungsklage nach § 256 ZPO festzustellen (BGH, Beschluss vom 24.03.2016 - IX ZB 32/15 -, Rn. 32, juris, m.w.Nw.). - BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05
Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der …
Auszug aus OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4888/15
Das Feststellungsinteresse als spezielle Ausgestaltung des bei jeder Rechtsverfolgung erforderlichen Rechtsschutzinteresses (…Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., § 256 Rn. 13) fehlt zwar, wenn ein Kläger dasselbe Ziel mit einer Leistungsklage erreichen könnte, jedoch besteht keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage (BGH, Urteil vom 15.03.2006 - IV ZR 4/05 -, Rn. 19, juris).
- OLG München, 02.08.2018 - 23 U 2394/17
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gesellschafterbeschluss, Faktischer …
Auf die Berufung der Gesellschafterin R. hin stellte der Senat mit Urteil vom 23.02.2017 (Az. 23 U 4888/15) fest, dass dieser Beschluss ebenfalls gefasst wurde.Der entsprechende Beschluss (TOP 9 lit. b der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2014, Protokoll Anlage K19) ist wirksam (OLG München, Urteil vom 23.02.2017 - 23 U 4888/15 -, Rn. 42ff, juris).
Der entsprechende Beschluss (TOP 9 lit. b der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2014, Protokoll Anlage K19) ist wirksam (OLG München, Urteil vom 23.02.2017 - 23 U 4888/15 -, Rn. 42ff, juris).