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   OLG München, 23.03.2009 - 33 Wx 54/09   

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https://dejure.org/2009,10138
OLG München, 23.03.2009 - 33 Wx 54/09 (https://dejure.org/2009,10138)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2009 - 33 Wx 54/09 (https://dejure.org/2009,10138)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2009 - 33 Wx 54/09 (https://dejure.org/2009,10138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis für nachträglichen Rechtsschutz gegen eine vorläufige Betreuerbestellung und vorläufige Unterbringungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die vorläufige Betreuerbestellung nach deren Erledigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde bei Erledigung der Betreuung und Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die vorläufige Betreuerbestellung nach deren Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Betreuerbestellung kann nach deren Erledigung in der Hauptsache festgestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 646
  • FGPrax 2009, 113
  • FamRZ 2009, 1246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 33 Wx 54/09
    Deshalb sei das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt erledigt hat, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erlangen war (vgl. BVerfG NJW 2002, S. 206).

    Auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten könne es deshalb zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen (vgl. BVerfG NJW 2002, S. 206).

  • OLG München, 05.12.2008 - 33 Wx 266/08

    Betreuung: Genehmigungsbedürftigkeit von Verfügungen des Betreuers über

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 33 Wx 54/09
    Hat sich eine vorläufige Betreuerbestellung in der Hauptsache erledigt, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen, die Rechtswidrigkeit der Entscheidung durch das Beschwerdegericht feststellen zu lassen (Anschluss an BVerfG BtPrax 2009, 29 = FamRZ 2008, 2260).

    a) Wie das BVerfG mit Beschluss vom 10.10.2008 (BtPrax 2009, 29) erkannt hat, gebietet Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv zu machen.

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 200/01

    Erstattung der Kosten in einem Unterbringungsverfahren nach dem Tod des

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 33 Wx 54/09
    Denn die Vorschrift des § 13a Abs. 2 FGG gilt auch im Rechtsmittelverfahren (BayObLG NJW-RR 2002, 514; Bt-Komm/Dodegge 2. Aufl. H Rn. 64; Knittel BtG § 13a Rn. 19).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 33 Wx 54/09
    Dass ihre Verfahrensbevollmächtigte anlässlich ihrer mündlichen Äußerung im Termin das nicht ausdrücklich auch für das Betreuungsverfahren betonte, konnte einer entsprechenden Entscheidung durch das Landgericht schon deshalb nicht entgegenstehen, weil sie nicht von einem Antrag abhängt, sondern von Amts wegen ergehen kann (vgl. Jansen/von König FGG 3. Aufl. Rn. 27; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. Rn. 16, jeweils zu § 13a; auch wenn das dort nur zu Abs. 1 der Vorschrift ausgesprochen ist, kann doch für Abs. 2 Satz 1 und 2 nichts anderes gelten, zumal die jeweilige Entscheidung in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt ist, BayObLG FamRZ 2001, 1645 sowie Keidel/Zimmermann aaO. Rn. 51d. Die Entscheidung nach Abs. 2 Satz 3 ist ohnehin von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen zu treffen, vgl. Keidel/Zimmermann Rn. 51n).
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